Région: Allemagne
Dialogue

Abfallwirtschaft - Verbesserung der Beschaffenheit der gelben Säcke

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
64 Soutien 64 en Allemagne

Collecte terminée

64 Soutien 64 en Allemagne

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  1. Lancé 2016
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  3. Soumis
  4. Dialogue avec le destinataire
  5. Décision

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

14/08/2018 à 04:25

Pet 2-18-18-273-035502 Abfallwirtschaft

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit – zu überweisen.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die Beschaffenheit der "gelben Säcke" (Materialstärke,
Zugfestigkeit), die für das Sammeln von Verpackungsmüll im Dualen System genutzt
werden, zu verbessern.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, in
verschiedenen Kommunen erfolge die Wertstoffsammlung über "gelbe Säcke",
welche in den jeweiligen kommunalen Einrichtungen kostenlos bezogen werden
könnten. Diese Säcke seien in ca. 50er Gebinden aufgerollt und an den Enden
perforiert, sodass diese einzeln abgetrennt werden könnten. Bedauerlicherweise sei
das Material der Säcke derart dünn, dass diese beim Durchtrennen der Perforation
regelmäßig rissen und somit nicht mehr nutzbar seien. Auch beim Nutzen des
integrierten Bandes zum Verschließen des Sackes reiße dieser an der Oberkante
regelmäßig ein. Daher sei die Beschaffenheit der Säcke zu verbessern.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Unterlagen
verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 64 Mitzeichnungen gestützt und es gingen 20 Diskussionsbeiträge
ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss äußert großes Verständnis für den Unmut des Petenten
wegen der nicht zufriedenstellenden Beschaffenheit der "gelben Säcke".

Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass die Vermeidung und
das Recycling von Produktabfällen wichtige umweltpolitische Anliegen des
Deutschen Bundestages sind. Mit dem zum 1. Juni 2012 in Kraft getretenen
Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde die EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht
umgesetzt und das bestehende deutsche Abfallrecht modernisiert. Ziel des Gesetzes
ist eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der
Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallvermeidung und
des Recyclings von Abfällen. Ein zentrales Element ist die Umsetzung der
sogenannten abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung. Dieses bedeutet, dass
Hersteller und Vertreiber die Entsorgungsverantwortung für ihre Erzeugnisse
übernehmen. Sie sollen möglichst "abfallarme", d.h. langlebige, wiederverwendbare
und reparaturfreundliche Erzeugnisse auf den Markt bringen. Dazu gehört auch,
dass bereits in der Produktionsphase die Voraussetzungen für eine effektive und
umweltverträgliche Abfallvermeidung und -verwertung geschaffen werden.
Wesentliche Instrumente der Produktverantwortung sind Rücknahmepflichten der
Hersteller und Vertreiber für zu Abfall gewordene Produkte sowie die Festlegung von
Sammel- und Verwertungsquoten.

Für Verpackungen wurde die Produktverantwortung bereits mit der
Verpackungsverordnung von 1991 umgesetzt. Durch diese Verordnung wurde die
Wirtschaft erstmals umfassend verpflichtet, Erzeugnisse nach Gebrauch
zurückzunehmen und bei deren Entsorgung mitzuwirken. Für Verpackungen, die bei
privaten Haushalten anfallen, muss eine kostenpflichtige Beteiligung an dualen
Systemen vorgenommen werden. Die Pflicht zur Beteiligung an dualen Systemen
sorgt für finanzielle Anreize zur Vermeidung überflüssiger Verpackungen und
ermöglicht zugleich eine sinnvolle Verwertung der erfassten Verpackungen.

(Der Petitionsausschuss ergänzt, dass die Verpackungsverordnung durch das neue
Verpackungsgesetz ersetzt wird, welches am 1. Januar 2019 in Kraft treten wird.)

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Betreiber der dualen Systeme
nach § 6 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Anhang I Nr. 2 Abs. 1 der Verpackungsverordnung
(VerpackV) ihrerseits sicherzustellen haben, dass gebrauchte und restentleerte
Verkaufsverpackungen unentgeltlich beim privaten Endverbraucher (Holsysteme)
oder in dessen Nähe durch geeignete Sammelsysteme (Bringsysteme) oder durch
eine Kombination beider Systeme erfasst werden. Die Sammelsysteme müssen
geeignet sein, alle am System beteiligten Verpackungen regelmäßig zu erfassen.
Denkbar sind z.B. Holsammlungen mittels "gelber Säcke" oder Tonnen oder
Bringsammlungen über Depotcontainer oder Wertstoffhöfe.

Erfolgt die Sammlung – wie vom Petenten vorgebracht – mittels "gelber Säcke", so
müssen diese Säcke einerseits geeignet sein, die zu erfassenden
Leichtverpackungen sicher aufzunehmen und zu transportieren. Hierzu ist
insbesondere eine ausreichende Wandstärke notwendig. Andererseits sollen die
Säcke auch nicht zu materialintensiv sein, da sie nach der Benutzung ebenfalls zu
Abfall werden. Entsprechend sind bei der Wahl geeigneter Sammelsäcke durch die
dualen Systeme Aspekte der Ressourcenschonung und der Wirtschaftlichkeit
gegenüber Aspekten der Materialfestigkeit abzuwägen. Der Ausschuss gibt auch zu
bedenken, dass die dualen Systeme jedoch ein wirtschaftliches Interesse daran
haben, dass die von ihnen bezahlten und zur Verfügung gestellten Abfallsäcke nicht
verschwendet werden und ihren Zweck erfüllen. Sofern – wie vorliegend – Probleme
mit der Stabilität der verwendeten Abfallsäcke auftreten, ist es im Interesse sowohl
der Verbraucherinnen/Verbraucher als auch der dualen Systeme, diese Probleme zu
beseitigen.

Der Petitionsausschuss stimmt dem Petenten zu, dass die Festigkeit der gelben
Säcke häufig zu wünschen übrig lässt. Das Material ist oftmals sehr dünn und reißt
dementsprechend schnell – häufig schon beim Abtrennen von der Rolle. Nach
Auffassung des Petitionsausschusses steht dieser Umstand konträr zu
umweltpolitischen Anliegen.

Vor diesem Hintergrund hält es der Petitionsausschuss für angezeigt, dass der
Petent seine entsprechende Beschwerde gegenüber dem jeweiligen Dienstleister
oder gegenüber dem dualen System vorträgt. Des Weiteren empfiehlt der
Petitionsausschuss, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – zu überweisen.

Begründung (PDF)


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