Abfallwirtschaft - Verbot für Plastikverpackungen von Bio-Obst und Bio-Gemüse

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
134 Støttende 134 inn Deutschland

Begjæringen er avsluttet

134 Støttende 134 inn Deutschland

Begjæringen er avsluttet

  1. Startet 2016
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

11.09.2017, 13:04

Pet 2-18-18-273-035393

Abfallwirtschaft


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Begründung

Mit der Petition wird ein Verbot von Plastikverpackungen bei Bio-Obst und Bio-
Gemüse gefordert.
Zur Begründung der Eingabe wird im Wesentlichen angeführt, Medienberichten
zufolge seien Plastikverpackungen für Bio-Obst und -Gemüse nicht zwingend
erforderlich und dienten vornehmlich dem Verkauf. Verbraucher von Bioprodukten
möchten in der Regel sowohl etwas für ihre eigene Gesundheit tun, als auch für die
Umwelt. Dies werde jedoch durch den aufgezwungenen Konsum von überflüssigem
Plastikmüll erschwert. Schließlich sei jegliche Abfallvermeidung wichtig und
notwendig, um einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Gewässerqualität zu leisten.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Unterlagen
verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 134 Mitzeichnungen gestützt und es gingen 14 Diskussionsbeiträge
ein.
Überdies hat den Petitionsausschuss zu diesem Anliegen derzeit eine weitere
Eingabe mit verwandter Zielsetzung erreicht. Wegen des Sachzusammenhangs
werden diese Eingaben einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung
zugeführt. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass er daher nicht auf alle
Einzelaspekte eingehen kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss äußert großes Verständnis für das vorgetragene Anliegen.
Gleichwohl kann er ein gesetzgeberisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht
in Aussicht stellen.
Der Petitionsausschuss pflichtet den in den Eingaben gemachten Ausführungen
insoweit bei, dass das Verpacken von Bio-Obst und -Gemüse mit Plastik
widersprüchlich erscheint. Denn wer auf seine Gesundheit achtet, möchte in der
Regel auch der Umwelt etwas Gutes tun. Bei Plastikverpackungen von frischen Bio-
Produkten wird dieses Ansinnen erschwert.
Der Petitionsausschuss betont, dass im Hinblick auf Ressourcenschonung und die
Vermeidung von Abfällen – wie von der Petentin auch thematisiert – die Verpackung
von Waren immer wieder auf den ökologischen Prüfstand zu stellen ist. Zumeist
handelt es sich hier um kurzlebige Erzeugnisse, die einen erheblichen Anteil am
Abfallaufkommen aufweisen.
In diesem Zusammenhang weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass ein
zentrales Element der Abfallwirtschaft die sogenannte abfallwirtschaftliche
Produktverantwortung ist. Dies bedeutet, dass Hersteller die abfallwirtschaftliche
Verantwortung für ihre Erzeugnisse übernehmen und möglichst "abfallarme" bzw. gut
verwertbare Erzeugnisse auf den Markt bringen. Dieser Weg wurde auch mit der
Verpackungsverordnung eingeschlagen, die zur Entkopplung von
Verpackungsverbrauch und Wirtschaftswachstum geführt hat. Zudem wurde auf der
Grundlage der Verpackungsverordnung in Deutschland ein flächendeckendes
Sammel- und Entsorgungssystem in Verantwortung der Wirtschaft eingerichtet, das
die haushaltsnahe Sammlung von gebrauchten Verbrauchsverpackungen, ihre
Sortierung nach Materialgruppen und ihre Verwertung sicherstellt. Für
Verpackungen, die bei privaten Haushalten anfallen, muss eine kostenpflichtige
Beteiligung am dualen System vorgenommen werden. Die Pflicht zur Beteiligung an
dualen Systemen sorgt für finanzielle Anreize zur Vermeidung überflüssiger
Verpackungen und ermöglicht zugleich eine hochwertige Verwertung der erfassten
Verpackungen.
Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass bereits heute die Lizenzentgelte, welche
die Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen an die dualen Systeme für die
spätere Entsorgung zu zahlen haben, nach der Art der verwendeten Materialien
unterscheiden. Aufgrund der höheren Entsorgungskosten ist eine
Kunststoffverpackung beispielsweise teurer als eine Papierverpackung.

Der Ausschuss ergänzt, dass der Deutsche Bundestag am 30. März 2017 das neue
Verpackungsgesetz verabschiedet hat. Danach sollen die Lizenzentgelte zukünftig
noch stärker nach der Recyclingfreundlichkeit differenzieren als bisher. Der
Petitionsausschuss stellt anheim, den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens den
Medien zu entnehmen.
Der Ausschuss bemerkt weiter, dass mit der Verpackungsverordnung ein Ansatz
verfolgt wird, der darauf abzielt, auf marktwirtschaftliche Weise die Unternehmen in
die Verantwortung für die Entsorgung ihrer Erzeugnisse einzubinden. Dies ermöglicht
jeweils sachgerechte Lösungen, die einerseits den Zielen des Umweltschutzes
genügen und andererseits den Sachverstand der Wirtschaftsbeteiligten nutzen, ohne
von staatlicher Seite in jedem Einzelfall entscheiden zu müssen, ob eine bestimmte
Verpackung erforderlich und gerechtfertigt ist.
Nach Kenntnis des Petitionsausschusses wird gerade beim Vertrieb von Bio-
Produkten in der Regel auch darauf geachtet, überflüssige Verpackungen zu
vermeiden. Das gilt z.B. für den Vertrieb in Bioläden. Offenbar gilt dies jedoch nicht
für alle Handelsunternehmen. Nach Auffassung des Petitionsausschusses bleibt
letztlich den Verbrauchern die Wahl, wo sie Waren einkaufen und ob sie sich auch
mit Blick auf Verpackungen verantwortungsvoll und umweltgerecht verhalten. Mit
entsprechendem Konsumverhalten ließe sich der Einsatz natürlicher Ressourcen
oder Umweltbelastungen auf einfache Weise reduzieren.
Abschließend betont der Petitionsausschuss, dass die in den Eingaben erhobene
Forderung, das Inverkehrbringen von Verpackungen gesetzlich zu verbieten oder
einzuschränken, mit europäischem Recht nicht vereinbar sein dürfte. Auch gegen
den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit würde eine solche
Maßnahme verstoßen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die
Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Begründung (PDF)


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