Dialog

Abfallwirtschaft - Verbot von Einweg-Kunststoffbecher und Einweg-Kunststofflöffel in Eisdielen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
166 Støttende 166 inn Deutschland

Innsamling ferdig

166 Støttende 166 inn Deutschland

Innsamling ferdig

  1. Startet 2018
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog med mottaker
  5. Beslutning

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

02.11.2019, 03:27

Petitionsausschuss

Pet 2-19-18-273-007519
80801 München
Abfallwirtschaft

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
und nukleare Sicherheit – als Material zu überweisen, soweit sie auf eine Reduzierung
der Verwendung von Einweg-Kunststoffprodukten aufmerksam macht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition wird eine gesetzliche Regelung gefordert, welche die Verwendung von
Einweg-Kunststoffbechern sowie Einweg-Kunststofflöffeln in Eisdielen verbietet und
alternativ den Gebrauch von Produkten aus essbaren Materialien vorschreibt.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, das Wegwerfen von
Einweg-Kunststoffprodukten führe unter anderem zur Überfüllung öffentlicher
Mülleimer. Die Einführung von essbaren Alternativen, wie zum Beispiel Waffeln, würde
hingegen keinen Abfall produzieren und sei zudem in der Herstellung ökologischer als
Kunststoff. In Anbetracht der Verschmutzung der Meere solle Deutschland seiner
Vorreiterrolle durch eine entsprechende Regelung gerecht werden.
Wegen weiterer Einzelheiten des Vortrags wird auf die Unterlagen verwiesen.
Die Petition wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Sie
wurde durch 167 Mitzeichnungen unterstützt. Über das Für und Wider der Petition wurde
in 11 Beiträgen diskutiert.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss macht zunächst darauf aufmerksam, dass es sich bei den von
Eisdielen verwendeten Einweg-Kunststoffbechern und Einweg-Kunststofflöffeln um
Produkte handelt, die in den Regelungsbereich des am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen
Verpackungsgesetzes (VerpackG) fallen. Auch wenn die genannten Produkte aus
Verbrauchersicht auf den ersten Blick keine klassischen Verpackungen darstellen,
werden sie von der Definition in § 3 Abs. 1 Nr. 1 a VerpackG erfasst und gelten demzufolge
als sogenannte Serviceverpackungen.
Die gesetzlichen Regelungen des VerpackG entsprechen bereits insoweit dem Anliegen
des Petenten, als sie in erster Linie auf eine Vermeidung von Verpackungsabfällen
abzielen. Dies geht insbesondere aus den Zielbestimmungen des Gesetzes hervor. Gemäß
§ 1 Abs. 1 VerpackG sollen die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt
grundsätzlich vermieden oder verringert werden. Diesen Zielen entsprechend besteht das
Gebot, Verpackungsabfälle vorrangig zu vermeiden, Verpackungen im Übrigen
wiederzuverwenden oder dem Recycling zuzuführen.
Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die, auch vom Petenten angeführte,
Verschmutzung der Meere, unterstützt der Petitionsausschuss die Intention der Eingabe,
die Verwendung von Einweg-Kunststoffprodukte zu reduzieren. Er weist jedoch darauf
hin, dass ein Verbot der genannten Produkte, welche nach Kenntnis des Ausschusses trotz
des sogenannten Litterings, insbesondere in urbanen Gebieten, keine wesentlichen
Umweltprobleme verursachen, auf nationaler Ebene mit dem derzeit geltenden
europäischen Recht nicht vereinbar wäre.
Soweit der Petent die Einführung von essbaren Alternativen, etwa Waffeln, fordert, macht
der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass unter gesamtökologischen Erwägungen
schließlich zu beachten ist, dass auch die in Rede stehenden essbaren Verpackungen nach
dem Verzehr des Speiseeises in aller Regel weggeworfen werden. Auch die Produktion
dieser Verpackungen ist mit Energieverbrauch und Umweltbelastungen verbunden. Im
Gegensatz zu Kunststoffverpackungen können sie aber nicht recycelt werden. Vor diesem
Hintergrund würde die vom Petenten geforderte verpflichtende Substitution von
Kunststoffverpackungen durch essbare Verpackungen nicht dem verfassungsmäßigen
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.
Petitionsausschuss

In Anbetracht der im Januar 2018 von der Europäischen Kommission vorgestellten
Strategie gegen Plastikmüll ergänzt der Petitionsausschuss, dass künftig auf europäischer
Ebene strengere Regeln für Einweg-Kunststoffprodukte gelten werden. Die Strategie der
Europäischen Kommission zielt darauf ab, mehr Kunststoff zu recyceln und weniger in
die Umwelt gelangen zu lassen. Als weiteren Schritt hatte die EU-Kommission im Mai
2018 eine Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter
Kunststoffprodukte auf die Umwelt vorgeschlagen. Der Petitionsausschuss begrüßt, dass
das Europäische Parlament dieser Richtlinie am 27. März 2019 zugestimmt hat. Die
Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie nach zwei Jahren umsetzen. Hintergrund der
Richtlinie ist insbesondere der Schutz der Meere. Weltweit machen Kunststoffe 85
Prozent der Meeresabfälle aus. Um gegen dieses Problem vorzugehen, werden unter
anderem die zehn Einweg-Kunststoffprodukte, die in Europa am häufigsten an den
Stränden und in den Meeren gefunden werden, verboten. Dieses Verbot betrifft unter
anderem Einwegbesteck und -teller, Trinkhalme sowie Kaffee-Rührstäbchen aus
Kunststoff. Die vom Petenten angesprochenen Einweg-Kunststofflöffel und
–Kunststoffbecher gehören nicht dazu. Allerdings sieht die Richtlinie eine Reduktion
derartiger Produkte vor. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht bleibt
abzuwarten.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit – als Material zu überweisen, soweit sie auf eine Reduzierung der Verwendung
von Einweg-Kunststoffprodukten aufmerksam macht, und das Petitionsverfahren im
Übrigen abzuschließen.

Begründung (PDF)


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