Region: Tyskland

Abfallwirtschaft - Verbot von Giftmüllimporten nach Deutschland

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
214 Stödjande 214 i Tyskland

Petitionen har nekats

214 Stödjande 214 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2014
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2016-04-07 04:24

Pet 2-18-18-273-014975

Abfallwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Die Petition möchte erreichen, dass der Import von gefährlichen Abfällen nach
Deutschland verboten wird.
Die Eingabe kritisiert, dass tausende Tonnen hochtoxischen Giftmülls aus Frankreich
in einem Salzstock in Thüringen eingelagert worden seien. Die Verbringung dieser
Abfälle nach Deutschland habe nach Dafürhalten der Petition weder aus Gründen
des Umweltschutzes noch aus Gründen der Sicherheit besondere Vorteile, da die
Bedingungen der Deponie in Frankreich mit denen in Deutschland vergleichbar
seien. Die Petition verweist weiterhin auf die Richtlinie 2006/12/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006, die in Artikel 4 über
Abfälle besagt, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen treffen, um
sicherzustellen, dass die Abfälle verwertet oder beseitigt werden, ohne dass die
menschliche Gesundheit gefährdet und die Umwelt geschädigt wird. Die einzelnen
Mitgliedstaaten seien gemäß der Richtlinie aufgefordert, Autarkie bei der
Abfallbeseitigung anzustreben.
Die Petition spricht sich auch im Interesse der nachfolgenden Generationen für ein
gesetzliches Importverbot von Giftmüll nach Deutschland aus.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen. Bei der Eingabe handelt es sich um eine
öffentliche Petition, die zum Abschlusstermin für die Mitzeichnung
214 Mitzeichnungen bewirkt und zu 12 Diskussionsbeiträgen geführt hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem in der Eingabe vorgebrachten Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der

parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung der seitens der
Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass ein Import von gefährlichen Abfällen nach
Deutschland nur dann zulässig ist, wenn alle geltenden internationalen und
nationalen Regelungen eingehalten werden. Dazu zählen neben dem internationalen
Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung
gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, die europäische
Abfallverbringungsverordnung, die das Basler Übereinkommen umsetzt und das
deutsche Abfallverbringungsgesetz sowie Regelungen zum Transport von Gefahrgut
und umfangreiche Bestimmungen für Entsorgungsanlagen. Wenn diese hohen
Standards eingehalten werden, besteht in Deutschland ein hohes Schutzniveau
gegen Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass das Basler Übereinkommen den
Export von gefährlichen Abfällen in ein anderes Land nur dann zulässt, wenn das
Ausfuhrland nicht über die technische Kapazität und die erforderlichen Anlagen
verfügt, um bestimmte Abfälle umweltgerecht und wirksam zu entsorgen.
Dementsprechend ist in der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 festgelegt, dass bei
Importen von gefährlichen Abfällen, die beseitigt werden sollen, aus Staaten
außerhalb der EU grundsätzlich ein hinreichend begründeter Antrag vorzulegen ist,
der sich darauf stützt, dass sie die technische Kapazität und die erforderlichen
Anlagen für die umweltgerechte Beseitigung der Abfälle nicht besitzen und
billigerweise nicht erwerben können.
Bevor ein Import stattfinden kann, ist ein Antrag bei den zuständigen Behörden zu
stellen. In Deutschland ist hierfür die Behörde eines Landes zuständig, in deren
Gebiet sich die Entsorgungsanlage befindet. Diese Behörde prüft und entscheidet,
ob die genannten rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und somit ein
hohes Schutzniveau gegen Gefahren für die menschliche Gesundheit und die
Umwelt besteht. Der Petitionsausschuss macht an dieser Stelle darauf aufmerksam,
dass der Bund hieran nicht beteiligt ist.
Insoweit ist auch die in der Petition angesprochene Einlagerung von Abfällen im
thüringischen Sondershausen seitens der Landesbehörde zu überwachen.
Soweit die Petition ein Importverbot von gefährlichen Abfällen nach Deutschland
begehrt, stellt der Petitionsausschuss fest, dass eine derartige Regelung nach der
Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 in Deutschland geschaffen werden könnte. Eine

derartige Regelung wurde im Rahmen der Novellierung des
Abfallverbringungsgesetzes in den Jahren 2006/2007 diskutiert. Allerdings wäre ein
Importverbot für gefährliche Abfälle, die beseitigt werden sollen, im Sinne des
Umweltschutzes kontraproduktiv, wenn Staaten, die nicht über eigene Anlagen
verfügen, ihre Abfälle nicht mehr in deutschen Anlagen mit einem hohen
Umweltschutzniveau entsorgen könnten. Auch vor dem Hintergrund der
Verantwortung, die Deutschland international trägt, ist es wichtig, dass die deutschen
Entsorgungskapazitäten weiter für andere Staaten offen bleiben.
Nach dem Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein Tätigwerden im Sinne der
Petition nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt, das Petitionsverfahren
abzuschließen.Begründung (pdf)


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