Région: Allemagne

Abfallwirtschaft - Vermeidung von verzichtbaren Umverpackungen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
330 Soutien 330 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

330 Soutien 330 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2013
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 à 16:11

Pet 2-17-18-273-054400

Abfallwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird die Vielzahl der Umverpackungen beklagt und sich daher dafür
ausgesprochen, dass Produzenten verzichtbare Verpackungen für ihre Produkte
künftig vermeiden.
Die Eingabe führt die Vielzahl der in den Lebensmittelgeschäften anzufindenden
Umverpackungen von Produkten und den damit verschwenderischen Umgang von
wertvollen Materialien, wie Papier, Kunststoff und Druckfarben an. Im Hinblick auf die
Ressourcenschonung und die Vermeidung von Abfällen sei die Verpackung von
Waren auf den Prüfstand zu stellen. Hierzu zählten beispielsweise Umverpackungen,
die kurze Zeit nach dem Erwerb des Produktes seitens des Verbrauchers entsorgt
würden.
Die Petition möchte daher erreichen, dass die Hersteller von Waren in
Zusammenarbeit mit den Logistikunternehmen zu moderneren
Verpackungskonzepten im Interesse von Ökologie und Ökonomie übergehen.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 330 Unterstützer fand und auf der Internet-
Seite des Petitionsausschusses zu 13 Diskussionsbeiträgen geführt hat.
Dem Petitionsausschuss liegen überdies drei weitere Mehrfachpetitionen gleichen
Inhalts vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen werden.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stimmt der Petition dahingehend zu, dass mit Blick auf die
Ressourcenschonung und Vermeidung von Abfällen die Umverpackung von Waren
immer wieder auf den ökologischen Prüfstand zu stellen ist. Dieses betrifft
insbesondere kurzlebige Erzeugnisse, die einen erheblichen Anteil am
Abfallaufkommen aufweisen. An dieser Stelle verweist der Petitionsausschuss auf
die sogenannte abfallwirtschaftliche Produktverantwortung, die zentrales Element der
Abfallwirtschaftspolitik ist. Produktverantwortung bedeutet, dass die Hersteller die
abfallwirtschaftliche Verantwortung für ihre Erzeugnisse übernehmen und möglichst
"abfallarme", d. h. langlebige, wiederverwendbare und reparaturfreundliche
Erzeugnisse auf den Markt bringen. Dazu gehört auch, dass bereits in der
Produktionsphase die Voraussetzungen für eine effektive und umweltverträgliche
Abfallvermeidung und -verwertung geschaffen werden. Wenn Wirtschaftsbeteiligte in
die Entsorgungsverantwortung für ihre Erzeugnisse eingebunden werden, wie
beispielsweise über Rücknahme- und Verwertungspflichten, haben sie ein eigenes
Interesse, sich zunehmend an dem Prinzip einer solchen nachhaltigen
Wirtschaftsweise auszurichten.
Da die Entsorgungskosten Bestandteil des Produktpreises sind, werden über
Kostendruck und Wettbewerb die Kräfte der Marktwirtschaft genutzt, um
umweltpolitisch die gewünschte Lenkungswirkung zu entfalten und die erforderlichen
Innovationen auszulösen. Der Petitionsausschuss stellt somit fest, dass die
Produktverantwortung als Eckpfeiler einer modernen Kreislaufwirtschaft ein
wesentliches Instrument zur Förderung einer intensiven Ressourcenschonung
darstellt und zugleich das Verursacherprinzip verwirklicht. Der Petitionsausschuss
weist jedoch darauf hin, dass die Umsetzung der Produktverantwortung
entsprechend dem umweltrechtlichen Kooperationsprinzip grundsätzlich auf
freiwilliger Basis erfolgt. Flankierend wurde die Produktverantwortung durch
Rechtsverordnungen konkretisiert.
Mit der Verpackungsverordnung wurde die Wirtschaft erstmals umfassend
verpflichtet, ihre Erzeugnisse nach Gebrauch zurückzunehmen und bei deren

Entsorgung mitzuwirken. Bis dahin waren ausschließlich die Gemeinden für die
Abfallentsorgung zuständig. Die Verpackungsverordnung folgt dabei dem
Grundprinzip, dass Verpackungsabfälle in erster Linie zu vermeiden sind. Im Übrigen
wird der Wiederverwendung von Verpackungen, der stofflichen Verwertung sowie
den anderen Formen der Verwertung Vorrang vor der Beseitigung von
Verpackungsabfällen eingeräumt. Auf Grundlage der Verpackungsverordnung wurde
in Deutschland ein flächendeckendes Sammel- und Entsorgungssystem in
Verantwortung der Wirtschaft eingerichtet, das die haushaltsnahe Sammlung von
gebrauchten Verkaufsverpackungen, ihre Sortierung nach Materialgruppen und ihre
Verwertung sicherstellt.
Nach dem Dargelegten gelangt der Petitionsausschuss zu der Auffassung, dass der
gegenwärtige abfallwirtschaftspolitische Ansatz darauf abzielt, auf
marktwirtschaftliche Weise die Unternehmen in die Verantwortung für die Entsorgung
ihrer Erzeugnisse einzubinden. Auf diese Weise sollen sachgerechte Lösungen
ermöglicht werden, die einerseits den Zielen des Umweltschutzes genügen und
andererseits den Sachverstand der Wirtschaftsbeteiligten nutzen.
Da die Kräfte der Marktwirtschaft darüber entscheiden, ob eine bestimmte
Verpackung seitens des Herstellers für erforderlich gehalten wird oder nicht, gelangt
der Petitionsausschuss zu dem Ergebnis, dass dem Wunsch, das Inverkehrbringen
von Verpackungen gesetzlich zu verbieten oder einzuschränken, vor dem
Hintergrund des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sowie
angesichts entgegenstehender europarechtlicher Regelungen (z. B.
Warenverkehrsfreiheit) nicht entsprochen werden kann. Der Petitionsausschuss
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.
Der abweichende Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung - dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - zu
überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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