Regiune: Germania

Abfallwirtschaft - Verpflichtende Verwendung von Recyclingpapier für öffentliche Einrichtungen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
118 de susținere 118 in Germania

Petiția este respinsă.

118 de susținere 118 in Germania

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13.02.2019, 03:29

Pet 2-19-18-273-004541 Abfallwirtschaft

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, sämtliche öffentliche Einrichtungen zur
ausschließlichen Verwendung von Recyclingpapier zu verpflichten und Anreize zu
schaffen, um den Papierverbrauch auf ein Minimum zu senken.

Zur Begründung ihrer Eingabe führt die Petentin insbesondere an, angesichts des in
rasanter Geschwindigkeit steigenden Papierverbrauchs auf der Welt, müsse
nunmehr die Regierung die Verantwortung zum Schutze unserer – ohnehin nur noch
sehr dürftigen – Wälder übernehmen. Ein Recyclingpapier-Gebot ziehe
beispielsweise auch eine Optimierung des Recyclingverfahrens und eine vermehrte
Produktion von Recyclingpapier nach sich. Im Übrigen halte sie es für nicht mehr
erforderlich, im digitalen Zeitalter noch "sämtliche Angelegenheiten" in Papierform
vorzuhalten. Eine weitere Maßnahme zur Einsparung von Papier könne eine
Beseitigung von Einweg-Papierhandtüchern sein. Studien zufolge schnitten
Jetstream-Händetrockner im Hinblick auf die Nachhaltigkeit weit besser ab als
beispielsweise das genannte Papier oder Handtuchrollen. Schließlich solle der
Gesetzgeber auch gesetzlich regeln, dass Toilettenpapier ausschließlich aus
wiederverwertetem Papier zu bestehen habe.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen der Petentin wird auf die
Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde 119 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen sieben Diskussionsbeiträge
ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss unterstützt grundsätzlich das vorgetragene Anliegen.
Gleichwohl schätzt er eine Verpflichtung, ausschließlich Recyclingpapier zu
verwenden, als nicht realistisch ein.

Der Petitionsausschuss macht daher auf die folgenden Aktivitäten aufmerksam,
welche zeigen, dass der verstärkte Recyclingpapiereinsatz sowie die Reduzierung
des Papierverbrauchs in den Bundesbehörden und öffentlichen Einrichtungen ein
wichtiger Schwerpunkt ist und mit vielfältigen Initiativen und Kampagnen umgesetzt
wird.

Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses ist und bleibt Papier – entgegen
der Auffassung der Petentin – ein zentrales Kommunikationsmittel – trotz der
Digitalisierung. Allein in Deutschland werden jährlich mehr als 20 Millionen Tonnen
verbraucht. Entsprechend groß ist der Handlungsbedarf – wie von der Petentin
zutreffend aufgezeigt –, Papier zu verwenden, das so umweltfreundlich wie möglich
ist. Dabei ist die Verwendung von Recyclingpapier mit seinen ökologischen Vorteilen
eine besonders einfache und effiziente Maßnahme für die Schonung natürlicher
Ressourcen. In der Produktion von Recyclingpapier werden im Vergleich zu
Frischfaserpapier bis zu 70% Wasser und bis zu 60% Energie eingespart. Die
Verwendung des Rohstoffs Altpapier leistet zudem einen wichtigen Beitrag zur
Entlastung der Wälder. Nach Kenntnis des Ausschusses empfiehlt das
Bundesumweltministerium (BMU), beim Einkauf auf Papiere mit dem Umweltzeichen
Blauer Engel zu achten. Der Ausschuss ergänzt, dass der Blaue Engel das Zeichen
mit den höchsten ökologischen Standards für Papier und daher für Verbraucher und
Einkäufer eindeutig die umweltfreundlichste Wahl ist. Nur der Blaue Engel steht für:

die Verwendung von 100% Altpapier, davon 65% minderwertige Sorten; den Verzicht
auf Chlor, optische Aufheller, halogenisierte Bleichmittel und weitere
gesundheitsschädliche Chemikalien in den Produktionsprozessen; höchste
ökologische Einspareffekte in der Produktion; beste Qualität.

Der Blaue Engel berücksichtigt neben dem Einsatz von Altpapier auch Umwelt- und
Gesundheitsaspekte in der Produktion der Papiere sowie auch deren
Gebrauchstauglichkeit. Recyclingpapier mit niedrigen Weißegraden fördert neben
den Kosteneinsparungen gezielt die Kreislaufwirtschaft. Weitere Informationen hierzu
können unter www.blauer-engel.de entnommen werden.

Nach weiterer Kenntnis des Petitionsausschusses hat sich die Bundesregierung in
ihrem im März 2015 vom Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung
beschlossenen Programm "Nachhaltigkeit konkret im Verhandlungshandeln
umsetzen – Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" folgende Ziele zum Thema
Recyclingpapier gesetzt: "Der Anteil des Einsatzes von Recyclingpapier mit dem
Blauen Engel wird bis 2020 soweit möglich auf 95% gesteigert. Broschüren und
sonstige Veröffentlichungen werden nach Möglichkeit auf Recyclingpapier mit dem
Blauen Engel gedruckt. Typen von Anwendungen, für die generell kein
Recyclingpapier mit dem Blauen Engel verwendet wird, sind für die jährliche
Sachstandserhebung für dieses Maßnahmenprogramm darzustellen und in der
Größenordnung zu quantifizieren. Beim Kaufhaus des Bundes (KdB) stehen
Rahmenverträge für Recyclingpapier mit dem Blauen Engel in verschiedenen
Weißegraden zur Verfügung. Alle Behörden prüfen, ob und welches Recyclingpapier
mit geringerem Weißegrad genutzt werden kann." Für alle Bundesministerien und
nachgeordnete Behörden ist die Umsetzung dieses Programms verbindlich.

Der Deutsche Bundestag etwa kann auf eine nahezu 100%ige Verwendung von
Recyclingpapier verweisen; wie 29 Bundesministerien und nachgeordnete Behörden
auch.

Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses wird dem Anliegen der Petentin
durch die aufgezeigten Maßnahmen weitestgehend Rechnung getragen, ohne dass
eine diesbezügliche gesetzliche Verpflichtung erforderlich erscheint.

Schließlich wird in zahlreichen öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen
Recyclingpapier bereits seit etwa 40 Jahren ohne Qualitätseinbußen eingesetzt und
archiviert. Gleichzeitig richten sich hierzu zahlreiche Bemühungen der Behörden
darauf, den Papierverbrauch insgesamt zu reduzieren, z.B. im Rahmen der
Umsetzung von Umweltmanagement-Maßnahmen.

Der Petitionsausschuss betont, dass auf Bundesebene unterschiedliche Anreize
gesetzt werden, um den Einsatz von Recyclingpapier zu steigern: im Rahmen des
"Papieratlas" zeichnet das BMU zusammen mit mehreren Partnern, darunter auch
die Kommunalen Spitzenverbände, jährlich die recyclingpapierfreundlichsten
Kommunen und Hochschulen aus. Damit wird ein Anreiz gesetzt, dass
flächendeckend in den Verwaltungen der Einsatz von Recyclingpapier zunimmt.
Auch im privaten Bereich soll der Einsatz von Recyclingpapier weiter gesteigert
werden. Weiterhin führt das BMU jährlich zusammen mit dem Blauen Engel die
"Schulstart-Kampagne" durch. Das Ziel ist die Sensibilisierung von Eltern und
Schülerinnen und Schülern, beim Einkauf für das neu beginnende Schuljahr Hefte,
Blöcke etc. aus 100% Recyclingpapier zu kaufen. Die Kampagne wendet sich auch
an Lehrerinnen und Lehrer als Multiplikatoren. Darüber hinaus bietet das
Umweltbundesamt (UBA) öffentlichen Beschaffern Hilfestellung in Form von
Leitfäden an, um ihnen die Beschaffung von umweltfreundlichen Produkten zu
erleichtern. Der Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von
Papier und Druckerzeugnissen wird momentan aktualisiert.

Der Petitionsausschuss hebt weiter hervor, dass auch Unternehmen in der
Verwendung von Recyclingpapier zunehmend einen wichtigen Faktor nachhaltigen
Handelns sehen und folgen dem sich verstärkenden Trend zu mehr ökologischer
Verantwortung. 40% der Unternehmen, die bereits Recyclingpapier verwenden,
wollen ihren Einsatz weiter erhöhen. Weitere Informationen hierzu können unter
www.papiernetz.de abgerufen werden. Einen diesbezüglichen gesetzgeberischen
Handlungsbedarf, wie in der Petition für Toilettenpapier gefordert wird, sieht der
Petitionsausschuss auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht.

Der Ausschuss ergänzt, dass das BMU mit seinem Forschungsprojekt "Nachhaltiges
Publizieren" auch in der Verlagsbranche einen Anstoß zu neuen
branchenspezifischen Standards für nachhaltiges Publizieren und auch zur
verstärkten Verwendung von Recyclingpapier mit dem Blauen Engel gegeben hat.
Hierzu wurden Kriterien für die Zertifizierung von Druckerzeugnissen mit dem Blauen
Engel erarbeitet. Der Ausschuss begrüßt, dass die ersten Druckereien bereits mit
dem Blauen Engel für Druckerzeugnisse ausgezeichnet wurden.

Soweit die Petentin Einweg-Papierhandtücher in ihrer Eingabe anspricht, bemerkt
der Petitionsausschuss, dass sich das UBA im Bereich des Papiereinsatzes bei der
Händetrocknung bereits seit dem Jahr 1993 mit der vergleichenden ökologischen
Betrachtung der unterschiedlichen Systeme beschäftigt. Als ökologisch nachteilig
werden Zellstoff-Papierhandtücher bewertet, sowie die Petentin es auch beschreibt.
Die Gründe liegen im Verbrauch von Frischfasern, im vergleichsweise hohen
Verbrauch von Energie und Wasser sowie der Luftbelastung aus dem
Produktionsprozess. In der UBA-Studie "Vereinfachte Umweltbewertungen des
Umweltbundesamtes (VERUM 1,0) inklusive Fallbeispiele" aus dem Jahr 2014
werden auch Hochgeschwindigkeitstrockner, sog. Jetstreams, in die Untersuchung
mit einbezogen, die ökologisch betrachtet am besten abschnitten. Der Blaue Engel
hat alle Händetrocknungssysteme (außer Frischfaserpapiere) im Portfolio, d.h.
elektrische Händetrockner (auch Jetstreams), Recyclingpapierhandtücher und
Systeme aus Stoffhandtuchrollen im Handtuchspender. Das UBA bietet öffentlichen
Beschaffern auch Leitfäden für die umweltfreundliche öffentliche Beschaffung von
Händetrocknungssystemen an, damit je nach gewähltem Händetrocknungssystem
bestimmte Umweltkriterien bei der öffentlichen Beschaffung berücksichtigt werden
können.

Im Hinblick darauf, dass sich die Petentin darüber hinaus dafür einsetzt, das
Recyclingverfahren bei Papier, beispielsweise durch eine bessere Trennung der
Abfälle, zu optimieren, betont der Petitionsausschuss, dass dieser Forderung die
geltende Rechtslage bereits Rechnung trägt. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
sind Abfälle, die nicht vermeidbar sind und auch keiner Vorbereitung zur
Wiederverwendung zugeführt werden können, in erster Linie zu recyceln. Dies gilt
auch für Altpapier. Spätestens ab dem 1. Januar 2020 sollen Siedlungsabfälle zu
mindestens 65% einer Vorbereitung zur Wiederverwertung oder einem Recycling
zugeführt werden.

Um ein hochwertiges Recycling zu fördern, sieht das Kreislaufwirtschaftsgesetz
zudem vor, dass Altpapier spätestens mit Beginn des Jahres 2015 getrennt zu
sammeln ist. Für den Bereich der gewerblichen Siedlungsabfälle wird diese
Verpflichtung ergänzt durch flankierende Regelungen in der
Gewerbeabfallverordnung. Zudem enthält die Verpackungsverordnung, ab 2019 das
Verpackungsgesetz, anspruchsvolle Vorgaben an die Verwertung von Verpackungen
aus Papier. So sind ab 2022 Papierverpackungen, die beim privaten Endverbraucher
anfallen, zu mindestens 90% einer Vorbereitung zur Wiederverwertung oder einem
Recycling zuzuführen.

In diesem Zusammenhang verweist der Petitionsausschuss abschließend auf die
diesbezüglichen Aussagen der die Regierung tragenden Parteien im
Koalitionsvertrag: …"Kreislaufwirtschaft … Wir stehen für eine Weiterentwicklung des
erfolgreichen deutschen Modells der Kreislaufwirtschaft. Anspruchsvolle
Recyclingquoten, Wettbewerb und Produktionsverantwortung sollen dabei auch
künftig die Leitplanken sein. Wir wollen, auch im Rahmen des Europäischen
Kreislaufwirtschaftspakets und der weiteren Arbeiten an der Europäischen
Plastikstrategie, Abfallvermeidung und Recycling stärken, die Einsatzmöglichkeiten
für recycelte Materialien verbessern und entsprechende Anreize sowie mögliche
gesetzliche Pflichten prüfen. Daneben wollen wir die Produktverantwortung weiter
entwickeln, d.h. Hersteller müssen Langlebigkeit, Reparierbarkeit und
Wiederverwendbarkeit stärker berücksichtigen. Wir werden die Recyclingpotenziale
weiterer relevanter Abfallströme wie Altholz, Alttextilien oder Altreifen evaluieren und
verstärkt nutzen. Bei der Einweg-Mehrweg-Diskussion setzen wir auf
Wissenschaftlichkeit und den größten ökologischen Nutzen. Deshalb werden wir für
Ökobilanzen als Entscheidungsgrundlage zügig die einheitliche Methodik
weiterentwickeln. Wir werden eine "Nationale Forschungs- und Innovationsstrategie
für Ressourcenschutztechnologie" gemeinsam mit der Wirtschaft erarbeiten….".

Der Koalitionsvertrag ist im Internet unter www.bundesregierung.de abrufbar.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein
weitergehendes parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in
Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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