Región: Alemania

Abfallwirtschaft - Verpflichtung zur Bereitstellung von Nachfüllpackungen

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
71 Apoyo 71 En. Alemania

No se aceptó la petición.

71 Apoyo 71 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

20/02/2019 3:24

Pet 2-18-18-273-038409 Abfallwirtschaft

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, Vertreiber von aufwändigeren Verpackungen zu
verpflichten, Nachfüllverpackungen anzubieten, soweit dies technisch und hygienisch
möglich ist.

Zur Begründung ihrer Eingabe führt die Petentin unter Verweis auf die übermäßige
Verwendung von Verpackungen insbesondere an, es gebe zahlreiche
Verpackungen, welche man anstatt wegzuwerfen wieder befüllen könnte.
Bedauerlicherweise böten einige Geschäfte derzeit nur die aufwändige
Erstverpackung an und man müsse ein weiteres Geschäft aufsuchen, um
Nachfüllprodukte zu erwerben. Nach ihrer Auffassung sei dies auch mit Blick auf den
möglichen Benzinverbrauch den Käufern nicht zumutbar. Den Petitionsausschuss
bitte sie um entsprechende Unterstützung.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen der Petentin wird auf die
Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 71 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen
14 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Überdies wurde die Petition dem (damaligen) Ausschuss
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages,
der mit folgender Vorlage befasst war, zur Stellungnahme gemäß § 109 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgelegt: Gesetzentwurf der
Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen
Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen", Bundestags-Drucksache
18/11274. Der genannte Fachausschuss hat die Petition in seine Beratung
einbezogen. Dieser hat das Anliegen der Petentin jedoch nicht aufgenommen.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Beschlussempfehlung und Bericht des
(damaligen) Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auf
Bundestags-Drucksache 18/11781 verwiesen. Der Deutsche Bundestag hat das
Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von
wertstoffhaltigen Abfällen (Verpackungsgesetz) am 30. März 2017 beschlossen. Es
tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung der Eingabe stellt sich vor diesem
Hintergrund zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sinne
der Eingabe.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass in Deutschland auf der Grundlage der
derzeit geltenden Verpackungsverordnung ein flächendeckendes Sammel- und
Entsorgungssystem in Verantwortung der Wirtschaft eingerichtet wurde, das die
haushaltsnahe Sammlung von gebrauchten Verkaufsverpackungen, ihre Sortierung
nach Materialgruppen und ihre Verwertung sicherstellt. Für Verpackungen, die bei
privaten Haushalten anfallen, muss eine kostenpflichtige Beteiligung an dualen
Systemen vorgenommen werden. Die Pflicht zur Beteiligung an dualen Systemen
sorgt für finanzielle Anreize zur Vermeidung überflüssiger Verpackungen und
ermöglicht zugleich eine hochwertige Verwertung der erfassten Verpackungen. Auch
nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses sind die Erfolge der
Verpackungsverordnung unbestritten. So wurden im Jahr 2013 von rund 17 Millionen
Tonnen eingesetzter Verpackungen ca. 97,6% einer Verwertung zugeführt. Des
Weiteren hat die Verpackungsverordnung zur Entkopplung von
Verpackungsverbrauch und Wirtschaftswachstum geführt. Der Petitionsausschuss
betont, dass der Deutsche Bundestag, um die Situation bei der Erfassung und
Verwertung von Verpackungen weiter zu verbessern das vorbezeichnete neue
Verpackungsgesetz beschlossen hat. Darin sollen z.B. durch weitergehende
Regelungen zur Lizenzentgeltgestaltung zusätzliche Anreize zum
recyclingfreundlichen Design von Verpackungen gesetzt werden. Ebenfalls geregelt
wird die bessere Unterscheidbarkeit von Einweg- und
Mehrweggetränkeverpackungen. Das Gesetz wird den Handel zukünftig zu einer
entsprechenden, gut sichtbaren Regalkennzeichnung verpflichten. So können sich
Verbraucher bewusster für den Kauf von Getränken in abfallvermeidenden
Mehrwegverpackungen entscheiden.

Der Ausschuss hebt hervor, dass in Deutschland bereits viele Unternehmen ihre
Verpackungsgestaltung umgestellt haben und insbesondere den Materialeinsatz
deutlich reduziert und darüber hinaus auch den Recyclat-Einsatz erhöht haben. In
diesem Zusammenhang sind auch einige Unternehmen dazu übergegangen, die von
der Petentin thematisierten Nachfüllpackungen anzubieten, die aufgrund des
geringeren Materialverbrauchs nicht nur günstiger in der Herstellung, sondern auch
günstiger bei der Systembeteiligung sind und somit den Verbraucherinnen und
Verbrauchern günstiger angeboten werden können. Der Ausschuss gibt jedoch zu
bedenken, dass sich nicht alle Produkte für die Verwendung von wiederbefüllbaren
Verpackungen eignen. Aus diesem Grund wird mit der Verpackungsverordnung ein
Ansatz verfolgt, der darauf abzielt, auf marktwirtschaftliche Weise die Unternehmen
in die Verantwortung für die Entsorgung ihrer Erzeugnisse einzubinden. Dies
ermöglicht jeweils sachgerechte Lösungen, die einerseits den Zielen des
Umweltschutzes genügen und andererseits den Sachverstand der
Wirtschaftsbeteiligten nutzen, ohne von staatlicher Seite in jedem Einzelfall
entscheiden zu müssen, ob eine bestimmte Verpackung erforderlich und
gerechtfertigt ist. Letzteres wäre aufgrund des mannigfaltigen Angebots an
verpackten Waren nach Überzeugung des Petitionsausschusses nicht praktikabel.

Vor diesem Hintergrund erscheint der ökologische Nutzen einer von der Petentin
geforderten Verpflichtung des Handels zum Angebot von Nachfüllverpackungen in
keinem angemessenen Verhältnis zum einhergehenden Aufwand. Das
Inverkehrbringen von Verpackungen gesetzlich zu verbieten oder einzuschränken ist
zudem mit europäischem Recht nicht vereinbar. Abschließend unterstreicht der
Petitionsausschuss, dass den Verbrauchern letztlich die Wahl bleibt, wo sie Waren
einkaufen und ob sie sich auch mit Blick auf Verpackungen verantwortungsvoll und
umweltgerecht verhalten. Mit entsprechendem Konsumverhalten ließe sich der
Einsatz natürlicher Ressourcen oder Umweltbelastungen auf einfache Weise
reduzieren.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein
weitergehendes parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in
Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, soweit die
Produktverantwortung dahingehend zu erweitern ist, dass verpflichtend
Nachfüllpackungen anzubieten sind, wenn dies technisch und hygienisch möglich ist,
und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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