Регион: Германия

Abfallwirtschaft - Verwendung von wiederverwertbaren Verpackungen/Paketboxen durch Firmen mit Onlineversand

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
61 Поддържащ 61 в / след Германия

Петицията не беще уважена

61 Поддържащ 61 в / след Германия

Петицията не беще уважена

  1. Започна 2017
  2. Колекцията приключи
  3. Изпратено
  4. Диалогов прозорец
  5. Завършено

Това е онлайн петиция des Deutschen Bundestags .

07.03.2019 г., 3:27

Pet 2-19-18-273-002064 Abfallwirtschaft

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, für Firmen, die größtenteils im Online-Versand tätig
sind, zu einem gewissen Prozentsatz die Nutzung von wiederverwendbaren
Verpackungen vorzuschreiben.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, beim
Paketversand würden jährlich große Mengen an Papiermüll durch die
Umverpackungen erzeugt. Durch eine Verwendung von wiederverwendbaren
Verpackungen/Paketboxen und die Einführung eines Pfand- und
Rücknahmesystems könnten diese vor dem Wegwerfen geschützt werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde 61 Mitzeichnungen gestützt und es gingen 4 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss vermag dem vorgetragenen Anliegen nicht näher zu treten.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Verpackungsverordnung der
Belastung der Umwelt durch Verpackungsabfälle begegnet. Hierbei steht die
Vermeidung von Verpackungsabfällen im Vordergrund. Im Übrigen wird der
Wiederverwendung von Verpackungen, der stofflichen Verwertung sowie den
anderen Formen der Verwertung Vorrang vor der Beseitigung von
Verpackungsabfällen eingeräumt. Eine Pfand- und Rückenahmepflicht für bestimmte
Einweggetränkeverpackungen dient u. a. der Eindämmung des sogenannten
Littering. Sie dient aber vor allem der Förderung ökologisch vorteilhafter
Mehrweggetränkeverpackungen und dem Schließen von Stoffkreisläufen durch die
Förderung eines hochwertigen Recyclings.

Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses ist für das vom Petenten verfolgte
Ziel ein Pfandsystem kein geeignetes Instrument. Mit Blick auf eine etwaige
Änderung des bestehenden rechtlichen Rahmens ist insbesondere der Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Der Petitionsausschuss betont, dass im
Online-Handel bereits der Versand die Umwelt belastet. Etwaige Rücktransporte von
sogenannten wiederverwendbaren Paketboxen würden diese Belastung
grundsätzlich erhöhen.

Der Petitionsausschuss ergänzt abschließend, dass der Deutsche Bundestag das
Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von
wertstoffhaltigen Abfällen (Verpackungsgesetz) am 30. März 2017 beschlossen hat.
Es tritt überwiegend am 1. Januar 2019 in Kraft und löst damit die eingangs
genannte Verpackungsverordnung ab. Der Ausschuss begrüßt, dass mit dem neuen
Verpackungsgesetz mehr Verpackungen recycelt werden sollen - durch höhere
Recyclingquoten und durch differenzierte Lizenzentgelte für besser recyclebare
Verpackungen.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein
weitergehendes parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in
Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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