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Petīcijas Abschaffung der Höchstgrenzen für die Krankenversicherung der Studierenden attēls
Izglītība

Abschaffung der Höchstgrenzen für die Krankenversicherung der Studierenden

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Bundesministerium für Gesundheit
255 Atbalstošs 239 iekš Vācija

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

12.10.2018 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


10.05.2015 00:15

Textlicher Fehler verbessert. Jährliche Belastung ist 4-stellig. Nicht die monatliche.
Neuer Petitionstext: Sehr geehrte Damen und Herren,

Studierende werden maximal bis zum 14. Fachsemester oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres in der Krankenversicherung der Studierenden versichert (KVdS).

Jedoch werden durch diese Grenzen jene benachteiligt, welche sich erst später, z. B. nach Wehrdienst, Ausbildung oder Berufserfahrung zu einem Studium und somit zu einer höherwertigen Qualifikation entschließen. Ebenfalls werden Menschen benachteiligt, welche mehrere akademische Abschlüsse anstreben oder aus diverse Gründen die maximale Fachsemesterzahl (ungewollt) überschreiten.

Das Motto der Bundesregierung "Lebenslanges Lernen" wird hiermit praktisch ad absurdum geführt, da die monatliche jährliche Belastung (neben den üblichen Kosten für Lebensunterhalt und Studium) in einem 4-stelligen Bereich über denen von jungen Studierenden liegen.

Lösung dieses Problems:

Abschaffung der Höchstgrenzen für die Krankenversicherung der Studierenden.

Altersunabhängige Möglichkeit, sich für ein Erst- sowie Zweitstudium an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der KVdS zu versichern und Anpassung des Gesetzes an den Bologna-Prozess.

Das Ziel, ein Studium in angemessener Zeit zu absolvieren, sollte nicht in der Krankenversicherung geregelt werden, sondern an anderer Stelle (z. B. in der Studienordnung).

Damit das Einschreiben an einer Hochschule nicht alleinig für den Status "Werkstudent" und die damit verbundenen Vorteile bei der Berechnung der Sozialversicherungsabgaben genutzt wird, müssen für diesen Fall individuelle Grenzen festgesetzt werden. Denkbar wäre z. B. eine Begrenzung des Werkstudenten-Status auf maximal 7 Jahre im Leben.


08.05.2015 17:01

Einarbeitung von Feedback.
Erweiterung der Petition auf Höchstalter und maximale Fachsemesterzahl.
Berücksichtigung des Werkstudenten-Status und Lösungsvorschlag.

Vielen Dank für den wertvollen Input!
Neuer Titel: Abschaffung/Änderung des Höchstalters Abschaffung der Höchstgrenzen für die Krankenversicherung der Studenten Studierenden Neuer Petitionstext: Sehr geehrte Damen und Herren,

Studenten Studierende werden maximal bis zum 14. Fachsemester oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres in der Krankenversicherung der Studenten Studierenden versichert (KVdS).

Diese Grenzen wurden eingeführt, um sogenannte "Langzeitstudenten" den Missbrauch der günstigen studentischen Krankenversicherung zu erschweren. Dies befürworte ich auch und der Zweck soll erhalten bleiben.

Jedoch werden durch das Höchstalter diese Grenzen jene benachteiligt, welche sich erst später, z. B. nach Wehrdienst, Ausbildung oder Berufserfahrung zu einem Studium und somit zu einer höherwertigen Qualifikation entschließen. Ebenfalls werden Menschen benachteiligt, welche mehrere akademische Abschlüsse anstreben oder aus diverse Gründen die maximale Fachsemesterzahl (ungewollt) überschreiten.

Das Motto der Bundesregierung "lebenslanges "Lebenslanges Lernen" wird hiermit praktisch ad absurdum geführt, da die monatliche Belastung (neben den üblichen Kosten für Lebensunterhalt und Studium) in einem 4-stelligen Bereich über denen eines von jungen Studienanfängers Studierenden liegen.

Lösung dieses Problems:

Abschaffung des Höchstalters als Grenze der Höchstgrenzen für die Krankenversicherung der Studenten. Studierenden.

Altersunabhängige Möglichkeit, sich für ein Erst- sowie Zweitstudium an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der KVdS zu versichern und Anpassung des Gesetzes an den Bologna-Prozess (hier wurden bereits Bologna-Prozess.

Das Ziel, ein Studium in angemessener Zeit zu absolvieren, sollte nicht in der Krankenversicherung geregelt werden, sondern an anderer Stelle (z. B. in der Studienordnung).

Damit das Einschreiben an einer Hochschule nicht alleinig für den Status "Werkstudent" und die damit verbundenen Vorteile bei der Berechnung der Sozialversicherungsabgaben genutzt wird, müssen für diesen Fall individuelle Grenzen festgesetzt werden. Denkbar wäre z. B. eine maximale Anzahl Fachsemester eingeführt). Beibehaltung einer maximalen Fachsemesterzahl. Begrenzung des Werkstudenten-Status auf maximal 7 Jahre im Leben. Neue Begründung: Lebenslanges Lernen ist ein Motto, welches sich Deutschland und Europa auf die Fahnen geschrieben hat.
Ein angeblicher Fachkräftemangel findet immer wieder seinen Weg in Politik und Medien.

Dies bedeutet aber auch, dass sich Menschen, welche über 30 sind und sich für ein Studium entscheiden oder während des Studiums altersbedingt aus der KVdS herausfallen, abwägen müssen, ob sie sich dieser Mehrbelastung stellen können oder nicht.

Dies bedeutet auch, dass Menschen, welche die maximale Fachsemesterzahl überschreiten, entscheiden müssen, wie und ob sie die finanzielle Mehrbelastung stemmen können.

Es ist gut möglich, dass sich qualifiziertes Fachpersonal nicht zu einem Studium entschließt, da die finanzielle Mehrbelastung eine zu hohe Hürde darstellt.

Hier liegt eine Altersdiskriminierung vor, welche es gilt abzuschaffen.
Hier liegt eine Hürde vor, welche Menschen davon abhalten kann, ein Studium zu beginnen oder gar zu beenden.
Hier wird lebenslanges Lernen ad absurdum geführt.
Hier wird deutlich, dass der Fachkräftemangel zum Teil hausgemacht ist.
Die Krankenversicherung sollte nicht zur Regelung einer maximalen Studiendauer oder eines maximalen Alters bei Studienbeginn dienen.

Um Ihnen ein Beispiel zu geben, mein Werdegang:
Allgemeinbildendes Abitur, Wehrdienst, eine kaufmännische Ausbildung, Berufserfahrung Berufserfahrung, aber auch ein Studienabbruch nach 2 Semestern und ein anschließendes Jahr Bedenkzeit (als Angestellter versteht sich), im Berufsleben, führten bei mir zu meinem höheren Alter bei erneutem Studienbeginn.

Mittlerweile habe ich einen B.Sc. Abschluss im Fach der technisch orientierten Betriebswirtschaftslehre und studiere in einem konsekutiven Masterstudiengang (M.Sc.) an einer Universität. der Universität Stuttgart. Die Mehrbelastung von rund 1.000 EUR im Jahr zu stemmen erweist sich immer als äußerst schwer und macht sich massiv am Schuldenberg bemerkbar.
Ferner bekomme ich altersbedingt selten die selben Vergünstigungen, welche meinen jüngeren Kommilitonen zur Verfügung stehen. Dies addiert sich nur noch zusätzlich zu den höheren Belastungen.

Ich hoffe Ihnen verdeutlicht zu haben, warum das Höchstalter die Höchstgrenzen in der KVdS seinen Sinn nicht mehr erfüllt und Menschen davon abhält, auch in höherem Alter, einen akademischen Abschluss nachzuholen. nachzuholen oder gar zu beenden. Die KVdS sollte Menschen die Möglichkeit bieten ein Studium zu beginnen oder zu beenden, ohne Sie dafür finanziell mehr zu belasten als andere Studierende.

Wir brauchen Fachkräfte und v. a. Menschen aus dem Fach, mit Ausbildung und Berufserfahrung Berufserfahrung, geben unter Umständen äußerst gute Akademiker ab. Ich möchte nicht, dass sich Menschen nicht zu einem Studium entscheiden, entscheiden oder eines abbrechen, weil ein 4-stelliger Betrag dem entgegen steht. sie dazu zwingt.


18.04.2015 21:35

Mehrbelastung korrigiert.

Junger Student: 12* 80 = 960
freiw. erwerbslos: 12*165= 1980
= 1.020
Neue Begründung: Lebenslanges Lernen ist ein Motto, welches sich Deutschland und Europa auf die Fahnen geschrieben hat.
Ein angeblicher Fachkräftemangel findet immer wieder seinen Weg in Politik und Medien.

Dies bedeutet aber auch, dass sich Menschen, welche über 30 sind und sich für ein Studium entscheiden oder während des Studiums altersbedingt aus der KVdS herausfallen, abwägen müssen, ob sie sich dieser Mehrbelastung stellen können oder nicht.

Es ist gut möglich, dass sich qualifiziertes Fachpersonal nicht zu einem Studium entschließt, da die finanzielle Mehrbelastung eine zu hohe Hürde darstellt.

Hier liegt eine Altersdiskriminierung vor, welche es gilt abzuschaffen.
Hier wird lebenslanges Lernen ad absurdum geführt.
Hier wird deutlich, dass der Fachkräftemangel zum Teil hausgemacht ist.

Um Ihnen ein Beispiel zu geben, mein Werdegang:
Allgemeinbildendes Abitur, Wehrdienst, Ausbildung, Berufserfahrung aber auch ein Studienabbruch nach 2 Semestern und ein Jahr Bedenkzeit (als Angestellter versteht sich), führten bei mir zu meinem höheren Alter bei Studienbeginn.

Mittlerweile habe ich einen B.Sc. Abschluss und studiere in einem Masterstudiengang (M.Sc.) an einer Universität. Die Mehrbelastung von rund 2.000 1.000 EUR im Jahr zu stemmen erweist sich immer als äußerst schwer und macht sich massiv am Schuldenberg bemerkbar.
Ferner bekomme ich altersbedingt selten die selben Vergünstigungen, welche meinen jüngeren Kommilitonen zur Verfügung stehen. Dies addiert sich nur noch zusätzlich zu den höheren Belastungen.

Ich hoffe Ihnen verdeutlicht zu haben, warum das Höchstalter in der KVdS seinen Sinn nicht mehr erfüllt und Menschen davon abhält, auch in höherem Alter, einen akademischen Abschluss nachzuholen.

Wir brauchen Fachkräfte und v. a. Menschen aus dem Fach, mit Ausbildung und Berufserfahrung geben unter Umständen äußerst gute Akademiker ab. Ich möchte nicht, dass sich Menschen nicht zu einem Studium entscheiden, weil ein 4-stelliger Betrag dem entgegen steht.


18.04.2015 20:19

Vermerk, dass im Rahmen des Bologna Prozesses nun eine maximale Semesteranzahl besteht.
Neuer Petitionstext: Sehr geehrte Damen und Herren,

Studenten werden maximal bis zum 14. Fachsemester oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres in der Krankenversicherung der Studenten versichert (KVdS).

Diese Grenzen wurden eingeführt, um sogenannte "Langzeitstudenten" den Missbrauch der günstigen studentischen Krankenversicherung zu erschweren. Dies befürworte ich auch und der Zweck soll erhalten bleiben.

Jedoch werden durch das Höchstalter jene benachteiligt, welche sich erst später, z. B. nach Wehrdienst, Ausbildung oder Berufserfahrung zu einem Studium und somit zu einer höherwertigen Qualifikation entschließen.

Das Motto der Bundesregierung "lebenslanges Lernen" wird hiermit praktisch ad absurdum geführt, da die monatliche Belastung (neben den üblichen Kosten für Lebensunterhalt und Studium) in einem 4-stelligen Bereich über denen eines jungen Studienanfängers liegen.

Lösung dieses Problems:
Abschaffung des Höchstalters als Grenze für die Krankenversicherung der Studenten. Altersunabhängige Möglichkeit, sich für ein Erst- sowie Zweitstudium an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der KVdS zu versichern und Anpassung des Gesetzes an den Bologna-Prozess. Bologna-Prozess (hier wurden bereits eine maximale Anzahl Fachsemester eingeführt). Beibehaltung einer maximalen Fachsemesterzahl.


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