Verkehr

Gleicher Lärmschutz an Bundesfernstraßen für Bestandsstrecken

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung
543 Unterstützende 541 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

543 Unterstützende 541 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.12.2022
  4. Dialog
  5. Gescheitert

15.09.2021, 12:44

wegen der geringen Untertützung in den letzten Wochen (ca. 10 Unterschruften in 2 Monaten) wurde die Sammlung zum 31.7.2021 geschlossen. Da das gesteckte Ziel von 50.000 Unterschriften weit verfehlt wurde, werde ich die Petition nicht weiter verfolgen.
Herzlichen Dank an alle Unterstützer
Erwin Degenhardt


26.05.2021, 09:02

Die Zeichnungsfrist wurde verlängert um weitere Unterschriften zu ermöglichen.


Neues Zeichnungsende: 31.07.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 532 (531 in Deutschland)


11.03.2021, 11:05

Im ersten Satz wurde In der Klammer hinter Bundesfernstraßen das Wort "Bundesstraßen" ergänzt.


Neuer Petitionstext:

Beim Bau von neuen Bundesfernstraßen (Autobahnen)(Autobahnen, Bundessstraßen) gelten Lärmgrenzwerte die darüber entscheiden, ob bei dem zu erwartenden Verkehr Lärmschutzmaßnahmen notwendig bzw. verpflichtend sind. Entsprechende Lärmvorsorge kann eingeklagt werden.

An Bestandsstrecken gibt es keine Lärmvorsorge. Hier wird von Lärmsanierung gesprochen. Die Grenzwerte, ab wann Lärmsanierung gefordert werden kann, liegen aber z.Zt. für reine Wohngebiete um 7 dB(A) höher als bei Neubauten (Quelle).

Ich fordere die Abschaffung der 2-Klassengesellschaft im Lärmschutz und die gleichen Lärmschutzverordnungen für alle!

Den Anwohnern an bereits bestehenden Autobahnen wird also ein vielfaches des Lärmpegels zugemutet, als den Anwohnern an noch zu bauenden Autobahnen - 3dB(A) entsprechen einer Verdoppelung! 

Damit ist der Anspruch auf Maßnahmen der Lärmsanierung zwar geregelt, es besteht aber kein einklagbarer Rechtsanspruch. Im Klartext: Auch beim Überschreiten der Grenzwerte bleiben die Maßnahmen zur Lärmsanierung eine "freiwillige Leistung" des zuständigen Baulastträgers, also des Bundesautobahnamtes. Wohl und Gesundheit der betroffenen Anwohner treten dabei in den Hintergrund.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 381 (380 in Deutschland)


10.03.2021, 16:23

Dies ist ein Hinweis von der openPetition-Redaktion:

Da diese Petition Teil des Themenvotings für ABSTIMMUNG21 ist und möglicherweise Thema der ersten bundesweiten Volksabstimmung wird, wurde der Titel der Petition verständlicher formuliert. Der Titel gibt die Forderung in wenigen Worten wider.


Neuer Titel: Abschaffung der 2-Klassengesellschaft imGleicher Lärmschutz an Bundesfernstraßen für Bestandsstrecken
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 375 (374 in Deutschland)


06.03.2021, 19:46

Zeichnungsfrist wurde verlängert, um das Sammlungsziel zu erreichen.


Neues Zeichnungsende: 31.05.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 363 (362 in Deutschland)


19.02.2021, 19:35

Auf Anregung eines Unterstützers wurde am Ende des Textes wurde ein wichtiger Hinweis auf das Grundgesetz ergänzt


Neuer Petitionstext:

Beim Bau von neuen Bundesfernstraßen (Autobahnen) gelten Lärmgrenzwerte die darüber entscheiden, ob bei dem zu erwartenden Verkehr Lärmschutzmaßnahmen notwendig bzw. verpflichtend sind. Entsprechende Lärmvorsorge kann eingeklagt werden.

An Bestandsstrecken gibt es keine Lärmvorsorge. Hier wird von Lärmsanierung gesprochen. Die Grenzwerte, ab wann Lärmsanierung gefordert werden kann, liegen aber z.Zt. für reine Wohngebiete um 7 dB(A) höher als bei Neubauten (Quelle).

Ich fordere die Abschaffung der 2-Klassengesellschaft im Lärmschutz und die gleichen Lärmschutzverordnungen für alle!

Den Anwohnern an bereits bestehenden Autobahnen wird also ein vielfaches des Lärmpegels zugemutet, als den Anwohnern an noch zu bauenden Autobahnen - 3dB(A) entsprechen einer Verdoppelung! Verdoppelung! 

Damit ist der Anspruch auf Maßnahmen der Lärmsanierung zwar geregelt, es besteht aber kein einklagbarer Rechtsanspruch. Im Klartext: Auch beim Überschreiten der Grenzwerte bleiben die Maßnahmen zur Lärmsanierung eine "freiwillige Leistung" des zuständigen Baulastträgers, also des Bundesautobahnamtes. Wohl und Gesundheit der betroffenen Anwohner treten dabei in den Hintergrund.



Neue Begründung:

Von Verkehrslärm sind heute viele Bürger betroffen. Aktuell werden z.B. die A44 und die A49 verlängert. Die Anwohner an den bereits seit vielen Jahren befahrenen Strecken dieser Autobahnen sind zukünftig dem gleichen Verkehr und dem dadurch erzeugten Krach ausgesetzt wie die Anwohner an den jetzt im Bau befindlichen Strecken.

An den neuen Abschnitten ist Lärmschutz (Lärmvorsorge) verpflichtend, während an den älteren Abschnitten auch wegen der höheren Grenzwerte kein Lärmschutz (in dem Falle: Lärmsanierung) stattfindet.

Die Ungleichbehandlung der Bürger verstößt gegen das Grundgesetz (Art. 2 und 3) und muss deshalb beseitigt werden.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 230 (230 in Deutschland)



12.02.2021, 12:59

Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.

Bitte geben Sie Quellen für folgende Aussagen an:
"Die Grenzwerte, ab wann Lärmsanierung gefordert werden kann, liegen aber z.Zt. für reine Wohngebiete um 7 dB(A) höher als bei Neubauten. Den Anwohnern an bereits bestehenden Autobahnen wird also ein vielfaches an Lärm -3dB(A) entsprechen einer Verdoppelung! des Lärmpegels- zugemutet, als den Anwohnern an noch zu bauenden Autobahnen."


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