Regiune: Germania
Ajutor social

Abschaffung der Familienversicherung für Jugendliche ALG 2 Empfänger ablehnen

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Petiția se adresează
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
68 68 in Germania

Petiția este respinsă.

68 68 in Germania

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  5. Terminat

24.03.2016, 15:04

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(Berlin 21.03.2016 / Bezug Mein Schreiben vom 14.01.2016 Referat Pet2 )

Gesetzliche Krankenversicherung - Mitgliedschaft- PET 2-18-15-8270-025162a

Sehr geehrter Herr ...

der Ausschussdienst des Petitionsausschusses wird nunmehr für die parlamentarische Beratung Ihres Anliegens eine Beschlussempfehlung mit Begründung erstellen, die von mindestens zwei berichterstattenden Abgeordneten, die der Regierungskoalition und der Opposition angehören, geprüft wird.

Anschließend wird der Petitionsausschuss Ihr Anliegen beraten und sodann dem Deutschen Bundestag eine Beschlussempfehlung zur Erledigung Ihrer Eingabe vorlegen. Den Beschluss des Deutschen Bundestages werde ich Ihnen mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen!

...


19.01.2016, 08:58

Hallo liebe Unterstützer,

ich habe die Unterschriftenlisten postalisch ans Referat Pet 2, Platz der Republik 1, 11011 Berlin eingereicht. Zur Antwort bekam ich folgendes:

"Sehr geehrter Herr Haußmann,

für Ihr Schreiben danke ich Ihnen.

Aus den von übersandten Unterlagen konnten 20 Unterschriften gewertet werden.

Mit freundlichen Grüßen!"


02.01.2016, 18:05

Petition zusätzlich zur Beschwerde per E-Mail an vorzimmer.pet2@bundestag.de weitergeleitet.

Unterschriftenlisten wurden postalisch mit folgendem Anschreiben eingereicht, weil die Unterschriftenlisten per E-Mail nicht anerkannt werden!

Jörg Dieter Haußmann
Hauptstraße 27
19258 Klein Bengerstorf
Tel./Fax 038843-20230
joerghaussmann@t-online.de

Klein Bengerstorf den 02.01.2016

Oberamtsrat B. Dziedzioch
Referat Pet 2
BMF,BMG,BMUB,BR,BT
Platz der Republik 1
11011 Berlin

betrifft: gesetzliche Krankenversicherung – Mitgliedschaft – Pet 2-18-15-8270-025162a

Sehr geehrter Herr Dziedzioch,

bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 28.12.2015 in Bezug auf meine E-Mail vom 19.12.2015 übersende ich Ihnen nun die Unterschriftenlisten im Originalformat (Kopien habe ich mir angefertigt und zur Petition abgeheftet) Ich hoffe, das Sie nun diese Unterschriftenliste im Originalformat verwerten können.

Mit freundlichen Grüßen!

J. D. Haußmann



02.01.2016, 17:52

Die Petition wurde als Beschwerde beim Petitionsausschuss eingereicht, weil wir das Ziel der notwendigen Unterschriften nicht erreicht haben. Die gesammelten Unterschriften werden postalisch an Referat Pet 2 , BMF,BMG,BMUB,BR,BT , Platz der Republik 1 , 11011 Berlin
eingereicht.
Text der Beschwerde:
Jörg Dieter Haußmann
Hauptstraße 27
19258 Klein Bengerstorf
Tel./Fax 038843-20230
joerghaussmann@t-online.de

Klein Bengerstorf den 11.12.2015

Oberamtsrat B. Dziedzioch
Platz der Republik 1
11011 Berlin

betrifft: gesetzliche Krankenversicherung – Mitgliedschaft – Pet 2-18-15-8270-025162a

Sehr geehrter Herr Dziedzioch,

leider habe ich noch Anlass einen Einwand zu der Petitionsantwort einzulegen. Die Stellungnahme enthält leider nur allgemeines Pallaber, welches mir bereits bekannt ist, denn ich habe bereits mit der Krankenkasse telefoniert. Auch habe ich bereits schon einige weitere Recherchen zu dem Thema angestellt und bin auf einige Fragwürdige Fakten gestoßen.
Mir kommt es in meiner Petition auf folgendes an:
ich beziehe auf Grund langer schwerer Krankheit nun Erwerbsminderungsrente, dadurch wurde meine Familie in ALG2 gezwungen und meine gesamte Familie war bisher über meine Krankenkasse Familienversichert.
meine Recherche hat ergeben, das durch den Wegfall der Familienversicherung die gesetzlichen Krankenkassen erhebliche Mehreinnahmen und die Jobcenter Mehrausgaben zu verzeichnen haben (was natürlich vom Bundestag bestritten wird)
die Mehrausgaben der Jobcenter werden vorerst (nach Plan der Regierung) den jugendlichen nur vorausgelegt bis sie nach Abschluss einer Ausbildung und ab dem Tag des Berufsantritts, also wenn sie aus dem Bezug der Leistungen aus dem ALG2 ausscheiden, diese Auslagen an das Jobcenter zurückzahlen sollen (siehe Auskunft anwalt.de services AG)
in meinen Augen ist ein großes Lug- und Betrugspaket an unseren Jugendlichen, welche noch gar nicht wissen, was da auf sie zukommt.

Deshalb fordere ich, das Thema im Petitionsausschuss nochmals genauer unter Lupe zu nehmen und gegenüber der Regierung abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen!

Jörg Dieter Haußmann


19.12.2015, 17:14

Vielen Dank an alle Unterstützer, aber leider wurden nicht genug Unterschriften zusammengetragen. Ich werde mit den bereits gesammelten 67 Unterschriften, Beschwerde beim Petitionsausschuß im Bundestag einreichen. Schade das so wenig Interesse an der Zukunft unserer Jugendlichen Kinder in Deutschland besteht. Beschwerde wird an den Petitionsausschuß eingereicht.

Mit feundlichen Grüßen!
Jörg Haußmann



09.11.2015, 07:49

Neue Informationen zur Pedition
Neue Begründung: Das ist doch wieder eine von der Regierung verkappte Einsparungsmaßnahme im Gesundheitssystem. Ich habe mit der zuständigen Krankenkasse telefoniert und wollte wissen, was damit verbunden auf die Jugendlichen zukommt. Bisher waren alle Kinder von 0 bis 25 Jahre in meiner Familienversicherung mitversichert, solange Sie noch keine Ausbildung oder Arbeit hatten und somit auch durch meine jährliche Vorauszahlung von der Zuzahlung der Medikamente befreit. Das wird damit nun alles wegfallen und die Kinder müssen dann Zuzahlungen zu ärztlichen Behandlungen und Medikamenten selbst tragen und das kann doch wohl nicht sein, dass eine Jugendlicher, welcher noch kein eigenes Einkommen bezieht diese Kosten tragen soll! Ich Bitte die Bundesregierung und das Gesundheitsministerium diesen Schritt nochmal gründlich zu durchdenken und abzulehnen!
Texteauszug aus dem Anschreiben an meine jugendlichen Kinder:
"Ihre Familienversicherung wird zur eigenen Mitgliedschaft
Sehr geehrte Frau ... / Herr ...
ab 1.Januar 2016 sind Sie als Empfänger von Arbeitslosengeld II versicherunggspflichtig.
Dadurch endet Ihre Familienversicherung zum 31.Dezember 2015 und wird zur eigenen Mitgliedschaft.
Sie müssen nur eins tun: Damit das Jobcenter Ihre Beiträge zahlen kann, geben Sie bitte die Mitgliedsbescheinigung (Anlage) dort ab. Alles Weitere läuft automatisch und Sie können anschließend wie gewohnt unseren Versicherungsschutz genießen Profitieren Sie vom AOK-Pluspunkt "Mehr Leistungen" Wir zahlen bis 250,00 € im Jahr zusätzlich. Um eine innovative und bestmögliche Versorgung sicherzustellen, haben wir unser Angebot für Sie erweitert. Nutzen Sie jetzt viele Leistungen wie Osteopathie, Homöopathie, erweiterte Schutzimpfungen oder Professionelle Zahnreinigung. Alle Informationen finden Sie auf www.aokniedersachsen.de
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an.
Mit freundlichen Grüßen
....
Neue Informationen:
Petition wurde von Gesundheit zu Soziales verschoben, weil neue Informationen vom Anwalt vorliegen. Hier ein Auszug aus dem Anwaltsschreiben:
SGB II: eigene Pflichtversicherung statt Familienversicherung ab 2016
„Seit kurzem findet sich auf neuen SGB II-Bewilligungsbescheiden der Hinweis auf eine Gesetzesänderung, die Leistungsbezieher der Grundsicherung für Arbeitslose ab dem 01.01.2016 betrifft. Nicht alle sind betroffen – nur diejenigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ab 15. Jahren, die zuvor familienversichert waren. Denn diese werden ab dem 01.01.2016 nicht mehr familienversichert sein, sondern eine eigenständige Krankenversicherung als Pflichtversicherung haben. Die Gesetzesänderung soll – wie ja so oft – eine Verfahrensvereinfachung mit sich bringen, wie sich aus der Bundestags-Drucksache 18/1307 ergibt.
---
Der Wegfall der Familienversicherung für Leistungsbezieher ab dem Alter von 15 Jahren soll also nicht zu Mehreinnahmen bei den Krankenkassen oder zu Mehrausgaben bei den Jobcentern führen.
Die bisherige Regelung zur Krankenversicherung sieht vor, dass Angehörige beitragsfrei über einen pflichtversicherten Leistungsbezieher mitversichert sind. Dies kann ein Elternteil oder der Ehepartner sein. Und den Beitrag für den Pflichtversicherten zahlt im Leistungsbezug das Jobcenter.
---
Ab dem 01.01.2016 soll sich das allerdings ändern: von da an wird jeder erwerbsfähige Hilfebedürftige ab dem 15.Lebensjahr eine Pflichtversicherung erhalten. ....
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... Insofern wird die Gesetzesänderung also auf jeden Fall auch zu veränderten Einnahmen der Krankenkassen führen und nicht finanzneutral sein können.
- Welche Auswirkungen kann das nun auf Leistungsbezieher haben? In dem Augenblick, in dem ein Bewilligungsbescheid nachträglich ganz aufgehoben wird und die gezahlten Leistungen vom Jobcenter zurückgefordert werden, kann der Beitrag für die Krankenversicherung aud die (dann ehemaligen) Leistungsbezieher zurückfallen. Denn das Jobcenter kann dann auch die an die Krankenversicherung gezahlten Beiträge von den ehemaligen Listungsbeziehern zurückfordern.
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! geht ein Elternteil wieder arbeiten und verdient soviel, dass die Familie aus dem Leistungsbezug ausscheiden kann, dann muss nun die Bedarfsgemeinschaft nicht nur die gezahlten SGB II-Leistungen zurückzahlen, sondern auch die Beiträge des Jobcenters an die Krankenkassen. Da die Angehörigen ab Arbeitsaufnahme aber wieder familienversichert sind, müssen sie gar keine Beiträge an die Krankenkasse mehr zahlen. ...
... Sollte das Jobcenter die vollen Beiträge zurückfordern, wäre hier von einer deutlichen Benachteiligung der Angehörigen zu sprechen, da diese dann im Grunde doppelt versichert wären und zur Beitragszahlung verpflichtet würden, obwohl sie dann doch wieder kostenlos familienversichert werden können.
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Das Neu Information von der HKK
Guten Tag, Herr ...,
vielen Dank für Ihr Interesse an der hkk. Gerne informieren wir Sie.
Diese Regelung ist bindend für alle gesetzlichen Krankenkassen und betrifft bald alle Kinder von ALG 2 Empfängern in Deutschland, wenn auch die AOK Niedersachsen das durchsetzt.
hkk. Daher können wir Ihnen kein anderes Angebot unt


10.10.2015, 16:35

Nachtrag zur Petition
Neue Begründung: Das ist doch wieder eine von der Regierung verkappte Einsparungsmaßnahme im Gesundheitssystem. Ich habe mit der zuständigen Krankenkasse telefoniert und wollte wissen, was damit verbunden auf die Jugendlichen zukommt. Bisher waren alle Kinder von 0 bis 25 Jahre in meiner Familienversicherung mitversichert, solange Sie noch keine Ausbildung oder Arbeit hatten und somit auch durch meine jährliche Vorauszahlung von der Zuzahlung der Medikamente befreit. Das wird damit nun alles wegfallen und die Kinder müssen dann Zuzahlungen zu ärztlichen Behandlungen und Medikamenten selbst tragen und das kann doch wohl nicht sein, dass eine Jugendlicher, welcher noch kein eigenes Einkommen bezieht diese Kosten tragen soll! Ich Bitte die Bundesregierung und das Gesundheitsministerium diesen Schritt nochmal gründlich zu durchdenken und abzulehnen!


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