Abschaffung der Hunde-Rasseliste in Sachsen-Anhalt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Landtags
1.911 Unterstützende 913 in Sachsen-Anhalt

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.911 Unterstützende 913 in Sachsen-Anhalt

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

12.10.2018, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


02.11.2015, 16:57

Fundierte Tatsachen-Ausformolierter Text
Neuer Petitionstext: Ich bin 1. Abschaffung der Rasseliste
2. Abschaffung des Zuchtverbotes der von „Hunden ausgehenden Gefahren“
3. Hundeführerschein/Sachkunde für die Abschaffung von Rasselisten da es keinerlei jeden Hundehalter
4. Einschätzung eines auffällig gewordenen Hundes je nach Einzelfall und auf Tatsachen beruhende Begründung zeitliche Begrenzung, während das Sozialverhalten des Hundes erneut überprüft wird und bei Bestehen dieser Hund als ungefährlich gilt
5. Versicherungs- und Chippflicht für diese gibt sondern nur veraltete, nicht mehr relevante, Ansichten bestehen. Anstatt den
" einfachsten " Weg zu gehen indem man ein Zuchtverbot für alle Bullrassen verhängt, sollte vielmehr ein Hundeführerschein für ALLE Hundehalter (unabhängig von welcher Rasse)
Eingeführt werden. Ein Hundeführerschein würde die Spreu vom Weizen trennen & vermutlich auch aktuelle Beißstatistiken bestätigen in denen ganz andere Rassen als unsere Bullrassen die ersten Ränge belegen.
jeden Hund beibehalten
Gleiches Recht für ALLE HUNDE! Neue Begründung: Menschen Die Beibehaltung einer Rasseliste widerspricht jeder Statistik und wissenschaftlichen Untersuchungen. In Sachsen Anhalt sind die einen treuen Begleiter der besagten Rassen Bissvorfälle lt. Statistik des Landes generell leicht rückläufig. Da dass rasseübergreifend zu Hause haben benötigen an beobachten ist, ist dieser Stelle keine Begründung für das Anliegen meiner Petition, glaube und hoffe ich zumindest.
Dennoch möchte ich an dieser Stelle Rückgang nicht auf das Urteil Hundegesetz rückführbar. Die 4 aufgeführten Rassen und deren Mischlinge nehmen prozentual zu gemeldeten Hunden gesehen nicht die Spitzenposition ein.
Nachweis: Evaluationsbericht des BVerfG aus Landes Sachsen Anhalt.
Fachleute wie Verhaltensforscher, Hundetrainer, Tierärzte, Hundezucht- und Tierschutzvereine sind durchweg für eine Abschaffung von Rasselisten, da jeder Hund, unabhängig seiner Rasse, gefährlich werden kann. Eine wissenschaftliche Untersuchung zur vergleichenden Aggressivität von Golden Retrievern und „gefährlichen“ Hunden bescheinigt KEIN abweichendes und aggressiveres Verhalten der Listenhunde.
Nachweis: Untersuchung des Verhaltens von Golden Retrievern im Vergleich zu den als gefährlich eingestuften Hunden im Wesenstest nach der Niedersächsischen Gefahrtierverordnung vom 05.07.2000
Städte und Gemeinden Sachsen Anhalts sind überwiegend gegen die Beibehaltung eines Gesetzes mit Rasseliste, da Sie finanziell und personell überfordert sind. Zum einen gibt es kaum extra Personal für die Bearbeitung der Halteranforderungen bzw. muss dieses an anderen Bereichen eingespart werden. Zum anderen sind durch das Gesetz kaum bzw. komplett unvermittelbare Hunde seid Jahren im Tierheim und belasten somit den Haushalt der Städte und Gemeinden.
Nachweis: Anhörung vor dem Jahr 2004 hinweisen. In diesem wurde darauf verwiesen - im Zusammenhang mit Landtag vom 17.06.2015
Hunde der 4 gelisteten Rassen werden wie diverse andere Rassen auch als Besucherhunde in Schulen/ Krankenhäusern usw., als Therapiehunde und Rettungshunde eingesetzt. Das wäre bei einer generellen Gefährlichkeit der Rassen undenkbar. Die von den Listenhunden absolvierten Wesenstests bestätigen die Ungefährlichkeit der Rassen, da sie fast ausnahmslos die Tests bestehen. Dennoch verbleibt Ihnen – unerklärlich – die VERMUTETE Gefährlichkeit.
Nicht nur das Sachsen Anhalt weiter auf die Rasseliste besteht, wird ab dem Einfuhr- 01.03.2016 ein Zuchtverbot für „gefährliche Hunde“ geltend gemacht. Dieses Gesetz wird über 30 eingetragene Züchter in Sachsen Anhalt betreffen und Verbringungsverbot in §2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- somit ein Baustein Ihrer Existenz.
All diese Züchter mussten für Ihre Zuchttiere einen Wesenstest ablegen um die Zuchttauglichkeit der Hunde festzuhalten und -einfuhrbeschränkungsgesetzes vom 12.April.2001 - dass zu garantieren. Ist es nicht Verantwortungslos diesen Menschen und Familien, die Ihre Hand für Ihre Tiere ins Feuer legen würden, einen Baustein Ihrer Existenz weg zu nehmen und das Beißverhalten der in dem für ein Gesetz genannten Hunde mehr als bisher überprüft welches sich über Statistiken, Stellungnahmen und bewertet werden müsse. Wird dabei die prognostische Einschätzung der Gefährlichkeit dieser Hunde durch den Gesetzgeber nicht oder nicht im vollen Umfang bestätigt, wird er seine Regelung den neuen Erkenntnissen anpassen müssen.
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2004/03/rs20040316_1bvr177801.html
Genau dem ist Sachsen-Anhalt aber nicht nachgekommen und bezieht sich offenbar u. a. auf Annahmen und angebliche "Erkenntnisse" aus dem Jahr 2001 und womöglich auch auf jenes eine ominöse Regierungsgutachten aus jener Zeit der Einführung der Rasselisten wissenschaftliche Tests hinweg setzt.
Das Bundesland Niedersachsen hat seit dem Jahr 2000. Namhafte Kynologen, Verhaltensforscher, Trainer, Tierärzte usw. haben seit Jahren immer wieder darauf hingewiesen, 01.06.2011 ein „Gesetz über das Halten von Hunden“ OHNE Rasseliste. In Schleswig Holstein gilt ab dem 01.01.2016 ein Gesetz OHNE Rasseliste. Sachsen Anhalt besteht nicht nachvollziehbar auf einer Beibehaltung der Liste, obwohl selbst im Evaluierungsbericht festgestellt wird: „… besteht auch nach der Auswertung der gesammelten Daten, Statistiken, Stellungnahmen und Erfahrungsberichte offenbar weitestgehend Einigkeit darüber, dass eine Gefährlichkeit nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand allein aufgrund aus der Zugehörigkeit eines bestimmten Hundes zu einer bestimmten Rasse nicht per se angenommen auf seine Gefährlichkeit geschlossen werden kann. Hierzu gibt es Studien, zig Veröffentlichungen usw.usf. Aus diesem Grund steht rechtlich wie tatsächlich auch das jetzige Zuchtverbot auf nicht haltbarer, da fachlich nicht kann… Denn ob und in welchem Maße ein Hund für den Menschen zu rechtfertigender Basis.
einer Gefahr werden kann, hängt vielmehr von einer Vielzahl von Faktoren ab.“ Evaluationsbericht Seite 119/120
Folgend möchte ich noch allen Lesern einen Brief von Frank Hettwer aus dem Jahr 2013 ans Herz legen.
soka-run.de/wp-content/plugins…pload/Offener%20Brief.pdf
kampfschmuser-vermittlungshilfe.de/offener-brief-rassewahnsinn/
Zum Abschluss möchte ich noch sagen, dass alle Besitzer dieser liebevollen, zu unrecht verurteilten, Hunde unglaublich stolz auf ihre Vierbeiner sind! Jeder der sich auf diese Hunde einlässt und ihnen ohne Vorurteile gegenüber tritt wird sie unweigerlich lieben lernen!


20.10.2015, 10:45

Fakten Fakten Fakten
Neue Begründung: Menschen die einen treuen Begleiter der besagten Rassen zu Hause haben benötigen an dieser Stelle keine Begründung für das Anliegen meiner Petition, glaube und hoffe ich zumindest.


20.10.2015, 10:24

Rechtliche Grundlagen die für meine Peti sprechen
Neue Begründung: Menschen die einen treuen Begleiter der besagten Rassen zu Hause haben benötigen an dieser Stelle keine Begründung für das Anliegen meiner Petition, glaube und hoffe ich zumindest.


16.10.2015, 00:11

Text Verbesserung !
Neuer Petitionstext: Ich bin für die Abschaffung von Rasselisten da es keinerlei auf Tatsachen beruhende Begründung für diese gibt sondern nur veraltete, nicht mehr relevante, Ansichten bestehen. Anstatt den


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