Región: Colonia
Salud

Köln: Für die Abschaffung der Hundesteuer für Diabetikerwarnhunde

Peticionario no público.
Petición a.
Kassen-und Steueramt
149 Apoyo

El peticionario no ha hecho una petición.

149 Apoyo

El peticionario no ha hecho una petición.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Fracasado

12/10/2018 2:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team




25/10/2013 19:20

Liebe Unterstützer(-innen),

ihr habt vor kurzer Zeit die Petition gegen die Erhebung von Hundesteuern für Diabetikerwarnhunde unterschrieben. Dafür möchte ich mich bedanken.

Leider fehlen noch Unterschriften, daher wollte ich euch bitten, Freunde, Bekannte oder Menschen aus eurem Umfeld zu mobilisieren, noch in der verbleibenden Zeit bis Ende Januar zu unterschreiben.

Vielen Dank!

M.Claßen

www.diabetiker-spuerhunde.de


19/08/2013 13:26

Umformulierung
Neuer Petitionstext: Diabetikerspürhunde sind Hunde, die nach entsprechender Konditionierung in der Lage sind, über den Atem oder Schweiß frühzeitig einen stark abfallenden Zuckerspiegel zu riechen und vor schweren Unterzuckerungen zu warnen. Als zusätzliches medizinisches Hilfsmittel tragen diese speziellen Assistenzhunde zu einer erheblichen Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Typ I-Diabetikern bei.

Jedoch sind längst nicht in allen Gemeinden bzw. Städten Diabetikerwarnhunde von der Hundesteuer befreit. In Köln beispielsweise werden Diabetiker mit Begleithunden zur Kasse gebeten. Eine Hundesteuerbefreiung wird nur dann gewährt, wenn ein Grad der Behinderung von 100% festgestellt wurde. Die Rechtslage scheint absurd, abwegig, denn viele Diabetiker, die einen Schwerbehindertengrad von 100% mittels ihres Ausweises dokumentieren, können eben diesen Nachweis nur aufgrund bereits vorhandener diabetischer Folgeschäden (Mobilitätseinschränkungen, Sehschädigungen etc.) erbringen.
Folgeerkrankungen sollen ja durch einen Diabetikerbegleithund, der für eine bessere Stoffwechsellage sorgt, vermieden werden. Zudem wären Diabetiker, die eben diese sekundären Erkrankungen nachweisen können, in vielen Fällen gar nicht in der Lage selbst einen Hund (sofern es sich nicht um einen Servicehund mit zusätzlicher Ausbildung zum Diabetikerwarnhund handelt) zu halten, d.h. längere Spaziergänge etc. wären nicht durchführbar. Die Katze oder besser gesagt der Hund beißt sich hier in den Schwanz. Die Satzung der Stadt Köln zeigt sich an dieser Stelle nicht zeitgemäß und ist im Kern widersprüchlich.
Diese Widersprüchlichkeit scheint ein Ziel zu haben: Steuereinnahmen.
Sollten Diabetiker eine Klage anstreben, müsste der Stadt gerichtlich nachgewiesen werden, dass die derzeitige Befreiungsregelung in der Hundesteuersatzung der Stadt Köln gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Leider sind die Hürden für einen solchen Nachweis sehr hoch, denn die Gerichte billigen den kommunalen Satzungsgebern eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Diabetiker mit einer Schwerbehinderung ab 50% (ohne Folgeerkrankungen, die vermieden werden sollten), müssten nachweisen, dass sie im Gegensatz zum Halter eines Blindenhundes klar benachteiligt werden. Die hohen Kosten eines solchen Verfahrens schrecken viele Diabetiker leider ab.

Aber es geht auch anders: Als Vorbild zeigt sich hier beispielsweise die Kreisstadt Eichstätt in Bayern. Diabetiker mit einem Warnhund finden hier vergleichsweise paradiesische Zustände vor: Betroffene benötigen eine Bescheinigung des Arztes, dass eine, Typ-I-Diabetes-Erkrankung vorliegt sowie eine Bescheinigung darüber, dass der Hund eine erfolgreiche Ausbildung zum Diabetikerspürhund durchlaufen hat. Ein Nachweis über einen Schwerbehinderungsgrad von 100% muss nicht erbracht werden.


18/08/2013 13:40

Ergänzung
Neuer Petitionstext: Diabetikerspürhunde sind Hunde, die nach entsprechender Konditionierung in der Lage sind, über den Atem oder Schweiß frühzeitig einen stark abfallenden Zuckerspiegel zu riechen und vor schweren Unterzuckerungen zu warnen. Als zusätzliches medizinisches Hilfsmittel tragen diese speziellen Assistenzhunde zu einer erheblichen Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Typ I-Diabetikern bei.

Jedoch sind längst nicht in allen Gemeinden bzw. Städten Diabetikerwarnhunde von der Hundesteuer befreit. In Köln beispielsweise werden Diabetiker mit Begleithunden zur Kasse gebeten. Eine Hundesteuerbefreiung wird nur dann gewährt, wenn ein Grad der Behinderung von 100% festgestellt wurde. Die Rechtslage scheint absurd, denn viele Diabetiker, die einen Schwerbehindertengrad von 100% mittels ihres Ausweises dokumentieren, können eben diesen Nachweis nur aufgrund bereits vorhandener diabetischer Folgeschäden (Mobilitätseinschränkungen, Sehschädigungen etc.) erbringen.
Folgeerkrankungen sollen ja durch einen Diabetikerbegleithund, der für eine bessere Stoffwechsellage sorgt, vermieden werden. Zudem wären Diabetiker, die eben diese sekundären Erkrankungen nachweisen können, in vielen Fällen gar nicht in der Lage selbst einen Hund (sofern es sich nicht um einen Servicehund mit zusätzlicher Ausbildung zum Diabetikerwarnhund handelt) zu halten, d.h. längere Spaziergänge etc. wären nicht durchführbar. Die Katze oder besser gesagt der Hund beißt sich hier in den Schwanz. Die Satzung der Stadt Köln zeigt sich an dieser Stelle nicht zeitgemäß und ist im Kern widersprüchlich.
Diese Widersprüchlichkeit scheint ein Ziel zu haben: Steuereinnahmen.
Sollten Diabetiker eine Klage anstreben, müsste der Stadt gerichtlich nachgewiesen werden, dass die derzeitige Befreiungsregelung in der Hundesteuersatzung der Stadt Köln gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Leider sind die Hürden für einen solchen Nachweis sehr hoch, denn die Gerichte billigen den kommunalen Satzungsgebern eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Diabetiker mit einer Schwerbehinderung ab 50% (ohne Folgeerkrankungen, die vermieden werden sollten), müssten nachweisen, dass sie im Gegensatz zum Halter eines Blindenhundes klar benachteiligt werden. Die hohen Kosten eines solchen Verfahrens schrecken viele Diabetiker leider ab.

Aber es geht auch anders: Als Vorbild zeigt sich hier beispielsweise die Kreisstadt Eichstätt in Bayern. Diabetiker mit einem Warnhund finden hier vergleichsweise paradiesische Zustände vor: Betroffene benötigen eine Bescheinigung des Arztes, dass eine, Typ-I-Diabetes-Erkrankung vorliegt sowie eine Bescheinigung darüber, dass der Hund eine erfolgreiche Ausbildung zum Diabetikerspürhund durchlaufen hat. Ein Nachweis über einen Schwerbehinderungsgrad von 100% muss nicht erbracht werden.


11/08/2013 15:30

Ergänzung
Neuer Petitionstext: Diabetikerspürhunde sind Hunde, die nach entsprechender Konditionierung in der Lage sind, über den Atem oder Schweiß frühzeitig einen stark abfallenden Zuckerspiegel zu riechen und vor einer Unterzuckerung schweren Unterzuckerungen zu warnen. Als zusätzliches medizinisches Hilfsmittel tragen diese speziellen Assistenzhunde zu einer erheblichen Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Typ I-Diabetikern bei.

Jedoch sind längst nicht in allen Gemeinden bzw. Städten Diabetikerwarnhunde von der Hundesteuer befreit. In Köln beispielsweise werden Diabetiker mit Begleithunden zur Kasse gebeten. Eine Hundesteuerbefreiung wird nur dann gewährt, wenn ein Grad der Behinderung von 100% festgestellt wurde. Die Rechtslage scheint absurd, denn viele Diabetiker, die einen Schwerbehindertengrad von 100% mittels ihres Ausweises dokumentieren, können eben diesen Nachweis nur aufgrund bereits vorhandener diabetischer Folgeschäden (Mobilitätseinschränkungen, Sehschädigungen etc.) erbringen.
Folgeerkrankungen sollen ja durch einen Diabetikerbegleithund, der für eine bessere Stoffwechsellage sorgt, vermieden werden. Zudem wären Diabetiker, die eben diese sekundären Erkrankungen nachweisen können, in vielen Fällen gar nicht in der Lage selbst einen Hund zu halten, d.h. längere Spaziergänge etc. wären nicht durchführbar. Die Katze oder besser gesagt der Hund beißt sich hier in den Schwanz. Die Satzung der Stadt Köln zeigt sich an dieser Stelle nicht zeitgemäß und ist im Kern widersprüchlich.
Diese Widersprüchlichkeit scheint ein Ziel zu haben: Steuereinnahmen.
Sollten Diabetiker eine Klage anstreben, müsste der Stadt gerichtlich nachgewiesen werden, dass die derzeitige Befreiungsregelung in der Hundesteuersatzung der Stadt Köln gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Leider sind die Hürden für einen solchen Nachweis sehr hoch, denn die Gerichte billigen den kommunalen Satzungsgebern eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Diabetiker mit einer Schwerbehinderung ab 50% (ohne Folgeerkrankungen, die vermieden werden sollten), müssten nachweisen, dass sie im Gegensatz zum Halter eines Blindenhundes klar benachteiligt werden. Die hohen Kosten eines solchen Verfahrens schrecken viele Diabetiker leider ab.

Aber es geht auch anders: Als Vorbild zeigt sich hier beispielsweise die Kreisstadt Eichstätt in Bayern. Diabetiker mit einem Warnhund finden hier vergleichsweise paradiesische Zustände vor: Betroffene benötigen eine Bescheinigung des Arztes, dass eine, Typ-I-Diabetes-Erkrankung vorliegt sowie eine Bescheinigung darüber, dass der Hund eine erfolgreiche Ausbildung zum Diabetikerspürhund durchlaufen hat. Ein Nachweis über einen Schwerbehinderungsgrad von 100% muss nicht erbracht werden.


11/08/2013 15:21

Ergänzung
Neuer Petitionstext: Diabetiker-Spürhunde Diabetikerspürhunde sind Hunde, die nach entsprechender Konditionierung in der Lage sind, über den Atem oder Schweiß frühzeitig einen stark abfallenden Zuckerspiegel zu riechen und vor einer Unterzuckerung zu warnen.

Diabetikerwarnhunde Jedoch sind längst nicht in allen Gemeinden bzw. Städten Diabetikerwarnhunde von der Hundesteuer befreit. In Köln beispielsweise werden Diabetiker mit Begleithunden zur Kasse gebeten. Eine Hundesteuerbefreiung wird nur dann gewährt, wenn ein Grad der Behinderung von 100% festgestellt wurde. Die Rechtslage scheint absurd, denn viele Diabetiker, die einen Schwerbehindertengrad von 100% mittels ihres Ausweises dokumentieren, können eben diesen Nachweis nur aufgrund bereits vorhandener diabetischer Folgeschäden (Mobilitätseinschränkungen, Sehschädigungen etc.) erbringen.
Folgeerkrankungen sollen ja durch einen Diabetikerbegleithund, der für eine bessere Stoffwechsellage sorgt, vermieden werden. Zudem wären Diabetiker, die eben diese sekundären Erkrankungen nachweisen können, in vielen Fällen gar nicht in der Lage selbst einen Hund zu halten, d.h. längere Spaziergänge etc. wären nicht durchführbar. Die Katze oder besser gesagt der Hund beißt sich hier in den Schwanz. Die Satzung der Stadt Köln zeigt sich an dieser Stelle nicht zeitgemäß und ist im Kern widersprüchlich.
Diese Widersprüchlichkeit scheint ein Ziel zu haben: Steuereinnahmen.
Sollten Diabetiker eine Klage anstreben, müsste der Stadt gerichtlich nachgewiesen werden, dass die derzeitige Befreiungsregelung in der Hundesteuersatzung der Stadt Köln gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Leider sind die Hürden für einen solchen Nachweis sehr hoch, denn die Gerichte billigen den kommunalen Satzungsgebern eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Diabetiker mit einer Schwerbehinderung ab 50% (ohne Folgeerkrankungen, die vermieden werden sollten), müssten nachweisen, dass sie im Gegensatz zum Halter eines Blindenhundes klar benachteiligt werden. Die hohen Kosten eines solchen Verfahrens schrecken viele Diabetiker leider ab.

Aber es geht auch anders: Als Vorbild zeigt sich hier beispielsweise die Kreisstadt Eichstätt in Bayern. Diabetiker mit einem Warnhund finden hier vergleichsweise paradiesische Zustände vor: Betroffene benötigen eine Bescheinigung des Arztes, dass eine, Typ-I-Diabetes-Erkrankung vorliegt sowie eine Bescheinigung darüber, dass der Hund eine erfolgreiche Ausbildung zum Diabetikerspürhund durchlaufen hat. Ein Nachweis über einen Schwerbehinderungsgrad von 100% muss nicht erbracht werden.


11/08/2013 15:13

Ergänzung
Neuer Petitionstext: Diabetiker-Spürhunde sind Hunde, die nach entsprechender Konditionierung in der Lage sind, über den Atem oder Schweiß frühzeitig einen stark abfallenden Zuckerspiegel zu riechen und vor einer Unterzuckerung zu warnen.

Diabetikerwarnhunde sind längst nicht in allen Gemeinden bzw. Städten von der Hundesteuer befreit. In Köln beispielsweise werden Diabetiker mit Begleithunden zur Kasse gebeten. Eine Hundesteuerbefreiung wird nur dann gewährt, wenn ein Grad der Behinderung von 100% festgestellt wurde. Die Rechtslage scheint absurd, denn viele Diabetiker, die einen Schwerbehindertengrad von 100% mittels ihres Ausweises dokumentieren, können eben diesen Nachweis nur aufgrund bereits vorhandener diabetischer Folgeschäden (Mobilitätseinschränkungen, Sehschädigungen etc.) erbringen.

Folgeerkrankungen sollen ja durch einen Diabetikerbegleithund, der für eine bessere Stoffwechsellage sorgt, vermieden werden. Zudem wären Diabetiker, die eben diese sekundären Erkrankungen nachweisen können, in vielen Fällen gar nicht in der Lage selbst einen Hund zu halten, d.h. längere Spaziergänge etc. wären nicht durchführbar. Die Katze oder besser gesagt der Hund beißt sich hier in den Schwanz. Die Satzung der Stadt Köln zeigt sich an dieser Stelle nicht zeitgemäß und ist im Kern widersprüchlich.
Diese Widersprüchlichkeit scheint ein Ziel zu haben: Steuereinnahmen.
Sollten Diabetiker eine Klage anstreben, müsste der Stadt gerichtlich nachgewiesen werden, dass die derzeitige Befreiungsregelung in der Hundesteuersatzung der Stadt Köln gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Leider sind die Hürden für einen solchen Nachweis sehr hoch, denn die Gerichte billigen den kommunalen Satzungsgebern eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Diabetiker mit einer Schwerbehinderung ab 50% (ohne Folgeerkrankungen, die vermieden werden sollten), müssten nachweisen, dass sie im Gegensatz zum Halter eines Blindenhundes klar benachteiligt werden. Die hohen Kosten eines solchen Verfahrens schrecken viele Diabetiker leider ab.

Aber es geht auch anders: Als Vorbild zeigt sich hier beispielsweise die Kreisstadt Eichstätt in Bayern. Diabetiker mit einem Warnhund finden hier vergleichsweise paradiesische Zustände vor: Betroffene benötigen eine Bescheinigung des Arztes, dass eine, Typ-I-Diabetes-Erkrankung vorliegt sowie eine Bescheinigung darüber, dass der Hund eine erfolgreiche Ausbildung zum Diabetikerspürhund durchlaufen hat. Ein Nachweis über einen Schwerbehinderungsgrad von 100% muss nicht erbracht werden.


28/07/2013 15:48

Titel wurde konkretisiert!
Neuer Titel: Köln: Für die Abschaffung der Hundesteuer für Diabetikerwarnhunde


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