Abschaffung der Rundfunkbeitragspflicht

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
648 Ondersteunend 648 in Sleeswijk-Holstein

De petitie is afgesloten

648 Ondersteunend 648 in Sleeswijk-Holstein

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Schleswig-Holsteinischen Landtages .

doorsturen

25-01-2016 17:23

17.03.2015Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 648 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern getragen wird, auf der Grundlage der vom Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme der Staatskanzlei beraten.Der Petitionsausschuss hält einen zu einhundert Prozent freiwillig finanzierten öffentlichen Rundfunk nicht für praktikabel, da eine vorausschauende Finanzplanung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die für deren Betrieb zwingend erforderlich ist, auf diese Weise nicht möglich ist. In der dualen Rundfunkordnung kommt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die wichtige Aufgabe der Grundversorgung zu. Hierzu zählt die umfassende programmliche Versorgung mit allen Genres von Informationen über Nachrichten bis zu Sport, Kultur und auch Unterhaltung.Bis 2012 hatten die Länder die Finanzierung des Rundfunks durch die Rundfunkgebühr gesichert. Die Rundfunkgebühr hatte an das Bereithalten von Rundfunk- und Fernsehempfangsgeräten im jeweiligen Haushalt angeknüpft. Da nach dem aktuellen Stand der Technik Radio- und TV-Programme beispielsweise auch über Computer, Laptop, Smartphone, Mobiltelefone und weitere mobile Endgeräte empfangen werden können, musste das Verteilungsprinzip aus verfassungsrechtlichen Gründen aktualisiert werden. Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben mit der Einführung des Rundfunkbeitrages an die Raumeinheiten, also Wohnungen und Betriebsstätten, angeknüpft, in denen üblicherweise Rundfunk empfangen wird. Eine derartige Typisierung ist im Abgabewesen verfassungsrechtlich zulässig. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, dessen Verhandlungen über fünf Jahre in Anspruch genommen haben, ist von den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen unterschrieben und den Länderparlamenten ratifiziert worden.Dem Ausschuss ist bewusst, dass sich die Interessen Einzelner bei derartigen Regelungen nicht immer berücksichtigen lassen. Der Rundfunkbeitrag ist jedoch ein zeitgemäßer Schritt, da es immer schwieriger wird, zwischen den einzelnen Gerätearten zu unterscheiden, mit denen Rundfunk und Fernsehen empfangen werden können.Die weiteren in der Petition gestellten Forderungen, Zwangsanmeldungen und Vollstreckungen sofort zu stoppen sowie die Daten der Mitzeichner zu löschen, sind damit gegenstandslos.Die Beratung der Petition wird damit abgeschlossen.


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