Friedhofszwang für Urnen muss abgeschafft werden

Petitioner not public
Petition is directed to
Landtag
51 supporters 27 in Baden-Württemberg

The petition was withdrawn by the petitioner

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The petition was withdrawn by the petitioner

  1. Launched 2016
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Failed

01/27/2017, 14:29

leider haben zu wenige Unterstützer meine Petition unterzeichnet um diese einzureichen.

Sie können aber mit Ihrer Unterschrift unter:

secure.avaaz.org/de/petition/Europaeische_Parlament_Urne_zu_Hause_fuer_Deutschland

Frau Ingrid Hoerner mit Ihrer Unterschrift unterstützen.

Geben Sie diesen Link weiter an Freunde und Bekannte, teilen Sie diesen auf Facebook und bitten Sie um Unterstützung für diese Petition.

Nur gemeinsam kommen wir ans Ziel !

Sehr interessant ist auch die Internetseite von Frau Hoerner, dort gibt es viele Anregungen und Informationen zum Thema. Schauen Sie nach unter www.weg4u.de !

Vielen Dank für Ihre Unterstützung,
liebe Grüße Sandra Schmidt


02/15/2016, 18:20

Petitionsbild
Neuer Titel: Der Friedhofszwang für Urnen muss abgeschafft werden
Neuer Petitionstext: Der Friedhofszwang schreibt vor, dass Verstorbene in In Deutschland ihre letzte Ruhe nur auf einer offiziell als Friedhof ausgewiesenen Fläche finden dürfen.
regeln die Bestattungsgesetze, wie mit den Verstorbenen zu verfahren ist. Ein Problem, das sich nach Bestandteil ist der Einäscherung in einem Krematorium Friedhofszwang.
Nach deutschem Recht ist es den Angehörigen nicht mehr stellt.
Doch in Deutschland gilt möglich, über die Totenasche des Verstorbenen zu verfügen, auch wenn diese Vorschrift bis heute, bis es so wünschen. Bis auf Bremen, dort wurde das Gesetzt bereits gelockert.
Gesetz am 22.10.2014 gelockert; dort darf die Asche von Verstorbenen auf Privatgrundstücken und festgelegten Flächen verstreut werden.
In anderen europäischen Staaten, z.B. in den Niederlanden oder der Schweiz ist der Friedhofszwang zumindest für die Asche nach einer Feuerbestattung aufgehoben. Es gilt der Grundsatz "Asche zur freien Verfügung".
Dort kann die Totenasche zu Hause aufbewahrt oder an beliebigen Orten beigesetzt oder verstreut werden.
Neue Begründung: Ich Jeder Mensch sollte selbst weiß am besten, bestimmen dürfen, wie und wo ich er nach meinem Tode seinem Tod „ruhen“ will. möchte.
Und das möchte ich auch selbst bestimmen können.
Ich will mir nicht per Gesetzt vorschreiben lassen wo meine Urne für 20 Jahre untergebracht werden soll.
Helfen Sie mit Ihrer Unterschrift mit !
Die Wünsche Verstorbener bezüglich des Bestattungsortes müssen berücksichtigt werden.
Hat ein Verstorbener den Wunsch geäußert, dass seine Asche bei den Angehörigen oder an einem anderen Ort aufbewahrt wird, sollten sollen die Hinterbliebenen diesen Wunsch erfüllen können, ohne dabei gegen das Gesetz zu verstoßen und ohne Umwege über das Ausland gehen zu müssen.
Es darf nicht länger in das private Verhältnis zwischen Toten und Hinterbliebenen eingegriffen werden.


02/05/2016, 15:02

Änderung Titel
Neuer Titel: Der Friedhofszwangs für Urnen muß geändert werden.
Friedhofszwang muss abgeschafft werden


01/18/2016, 21:16

Überschrift geändert
Neuer Titel: Abschaffung Friedhofszwang Der Friedhofszwangs für Totenasche
Urnen muß geändert werden.
Neuer Petitionstext: Der Friedhofszwang schreibt vor, dass Verstorbene in Deutschland ihre letzte Ruhe nur auf einer offiziell als Friedhof ausgewiesenen Fläche finden dürfen.
Ein Problem, das sich nach der Einäscherung in einem Krematorium nicht mehr stellt.
Doch in Deutschland gilt die diese Vorschrift bis heute.
heute, bis auf Bremen, dort wurde das Gesetzt bereits gelockert.
Neue Begründung: Ich selbst weiß am besten, wie und wo ich nach meinem Tode „ruhen“ will.
Und das möchte ich auch selbst bestimmen können.
Ich will mir nicht per Gesetzt vorschreiben lassen wo meine Urne für 20 Jahre untergebracht werden soll.
Die Wünsche Verstorbener bezüglich des Bestattungsortes müssen berücksichtigt werden.
Hat ein Verstorbener den Wunsch geäußert, dass seine Asche bei Angehörigen aufbewahrt wird, sollten die Hinterbliebenen diesen Wunsch erfüllen können, ohne dabei gegen das Gesetz zu verstoßen und ohne Umwege über das Ausland gehen zu müssen.


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