Absenkung der Arbeitszeit für Beamte

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
3.664 Ondersteunend 3.664 in Sleeswijk-Holstein

De petitie is afgesloten

3.664 Ondersteunend 3.664 in Sleeswijk-Holstein

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2018
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Schleswig-Holsteinischen Landtages .

30-08-2019 04:37

13.08.2019Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat sich intensiv mit der von 3.664 Unterstützern mitgezeichneten Petition befasst und zur Beratung mehrere Stellungnahmen der Staatskanzlei eingeholt. Zudem hat der Ausschuss eine öffentliche Anhörung der Hauptpetentin und des Chefs der Staatskanzlei sowie weiteren Vertretern der Staatskanzlei und des Finanzministeriums durchgeführt.In der Anhörung bekräftigte der Chef der Staatskanzlei die in den Stellungnahmen dargestellte Auffassung der Landesregierung und machte deutlich, dass die Reduzierung der Arbeitszeit von Beamten gegenwärtig nicht geplant sei. Trotz der derzeitigen konjunkturbedingten positiven Entwicklung der Steuereinnahmen bestünden keine Überlegungen, die Wochenarbeitszeit für Beamte zu senken. Schleswig-Holstein befinde sich immer noch im Konsolidierungsstatus und die Senkung der Arbeitszeit würde gravierende finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen. Neben einer Vielzahl von neu zu schaffenden Stellen müssten die anfallenden Arbeitsstunden mindestens vorübergehend als Mehrarbeit aufgefangen werden. Erschwerend hinzu kämen der Fachkräftemangel und der demographische Wandel, der ohnehin das Land vor enorme personelle Herausforderungen stelle. Eine Absenkung der Arbeitszeit würde das Problem der Nachbesetzungen noch weiter verschärfen. Für Beamte, die bereits jahrelang im Wechselschichtsystem tätig gewesen seien, habe es bereits eine Anpassung der Arbeitszeitverordnung gegeben. Diese Maßnahme sei bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden und solle der Entlastung der Betroffenen schon in der aktiven Dienstzeit dienen, da sich Wechselschichtarbeit nachweislich auf die Gesundheit der Betroffenen auswirke könne. Ferner bezieht sich die Staatskanzlei in den Stellungnahmen auf die Historie der Änderungen der Arbeitszeitverordnung sowie deren Begründungen. Insbesondere wird auf die Änderung der Arbeitszeitverordnung zum 1. August 2006 hingewiesen, mit der die durchschnittliche Wochenarbeitszeit für Beamte von 40 auf 41 Stunden erhöht worden ist. Hintergrund der Maßnahme sei die Senkung der Personalkosten zur Entlastung des angeschlagenen Landeshaushalts gewesen. Die gegenwärtige Diskrepanz der Arbeitszeiten der Beamten zu den Tarifbeschäftigten in Schleswig-Holstein sei auf das Einigungsergebnis der Tarifrunde 2006 zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und den Gewerkschaften zurückzuführen, das die vorangegangene Entwicklung berücksichtigt habe. Etliche Länder hätten damals zuvor die Arbeitszeitregelungen für die Tarifbeschäftigten gekündigt und bei Neueinstellungen von Tarifbeschäftigten die Arbeitszeiten der Beamten vertraglich zugrunde gelegt. In diesen Ländern lägen die Arbeitszeiten der beiden Gruppen tendenziell näher aneinander. Schleswig-Holstein habe diesen Weg damals nicht eingeschlagen.Grundsätzlich sei der Vergleich der unterschiedlichen Regelungssysteme für Angestellte und Beamte schwierig. Neben den Einstellungsvoraussetzungen und der Bezahlung gebe es unterschiedliche Ausgestaltungen der Pflichtenregelungen bis hin zur Altersversorgung. Zu den Besonderheiten des Beamtentums zähle beispielsweise eine über die aktive Dienstzeit hinausgehende Alimentationspflicht des Dienstherrn, die Unentziehbarkeit des Beamtenstatus und die verfassungsrechtliche Verankerung des Beamtentums. Im Interesse der Funktionsfähigkeit des Staates sollte an den beiden unterschiedlichen Systemen auch weiterhin festgehalten werden, sodass eine grundlegende Angleichung beider Systeme nicht in Betracht komme.Zudem habe das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngsten Rechtsprechung bestätigt, dass es sich beim Beamtenstatus um ein wechselseitiges System von aufeinander bezogenen Rechten und Pflichten handele. Das bedeute, dass sich auch im Beamtenverhältnis Vor- und Nachteile gegenüberstünden.Der Petitionsausschuss hält es für wesentlich, den Beamten in ihrem Dienstalltag Anerkennung und Wertschätzung entgegenzubringen. Die Landesregierung hat zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes vermehrt Maßnahmen zur Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen der Bediensteten, wie Flexibilisierung der Arbeitszeit und Arbeitsort sowie Maßnahmen des Gesundheitsmanagements angeregt und teilweise bereits umgesetzt. Die angestrebte Besoldungsstrukturreform stellt hierfür einen weiteren wichtigen Meilenstein dar. Hierzu bleibt der angekündigte Gesetzesentwurf der Landesregierung abzuwarten Ob dadurch bereits alle Kapazitäten ausgeschöpft werden, gilt es sodann politisch zu diskutieren. Zum Vortrag der Petentin in der Anhörung, die Arbeitszeit sei Bestandteil der Alimentation sowie dem negierenden Gegenvortrag der Staatskanzlei verweist der Petitionsausschuss darauf, dass es den Gerichten obliege, diese Frage juristisch zu beantworten. Allerdings hält er es für nachvollziehbar, dass sich das Arbeitszeiterfordernis auf die Attraktivität einer Tätigkeit auswirkt. Um auch in Schleswig-Holstein zukünftig konkurrenzfähig zu bleiben, wiederholt der Ausschuss seine Bedenken, bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes der Fokus nicht nur auf die Gewinnung neuer Mitarbeiter für den öffentlichen Dienst zu legen, sondern auch eine Verbesserung der Dienstbedingungen von bereits beschäftigten Beamten zu erwägen. Insbesondere im Hinblick auf die anderen Nordbundesländer gilt es zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit auch die dortigen Anforderungen an die Arbeitszeiten mit im Blick zu haben. Dem Land als Dienstherr fällt hierbei die Aufgabe zu, ein Gleichmäßigkeitsverhältnis zwischen Rechten und Pflichten gegenüber den Beamten auch unter steten Veränderungen zu wahren.Abschließend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass Petitionen auch eine Rückkopplung der Bürger an den Gesetzgeber und die Landesregierung darstellen. Der Ausschuss stellt fest, dass sich in letzter Zeit vermehrt Beamte, die seit vielen Jahren von den Sparmaßnahmen betroffen sind, an den Petitionsausschuss gewandt und ihre Unzufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen und der Besoldung in Schleswig-Holstein zum Ausdruck gebracht haben. Sie haben damit ihr in der Verfassung verankertes Recht, sich mit ihren Anliegen an ihre Volksvertretung zu wenden, wahrgenommen und die Befassung im Petitionsausschuss herbeigeführt.Die Veröffentlich des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt voraussichtlich in der Tagung vom 13.-15. November 2019.


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