Absenkung der Pflichtstunden von Lehrkräften

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Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
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  1. Pradėta 2019
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Schleswig-Holsteinischen Landtages .

2020-02-27 03:38

25.02.2020Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 5.373 Mitzeichnern unterstützt wurde, auf der Grundlage der von der Petentin vorgetragenen Gesichtspunkte unter Einbeziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur geprüft und beraten.In der öffentlichen Anhörung am 13. August 2019 wurde der Hauptpetentin und dem Bildungsministerium Gelegenheit gegeben, Ihre Positionen vorzutragen und die jeweiligen Argumente auszutauschen. Einleitend betont das Bildungsministerium die Bedeutung von Lehrkräften für junge Menschen und die Gesellschaft insgesamt. Es stellt jedoch fest, dass die Regelungen über die zu erteilenden Pflichtstunden und die anderen Rahmenbedingungen den spezifischen Belastungen von Lehrkräften angemessen Rechnung trügen.Bezüglich der Arbeitszeit von Lehrkräften führt das Ministerium aus, dass deren Arbeitszeit nicht exakt messbar und durch ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und eigenständiger Organisation gekennzeichnet sei. Diese könne daher nur grob pauschalierend geschätzt werden. Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts sehe sich das Ministerium darin bestätigt, dass der eröffnete Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum in der Pflichtstundenverordnung sachgerecht ausgeschöpft worden sei. Danach beziehe sich die Pflichtstundenverordnung allein auf den unterrichtlichen Anteil der Arbeitszeit, den Lehrkräfte zu leisten hätten. Für das darüberhinausgehende Maß fänden grundsätzlich die allgemeinen beamtenrechtlichen Bestimmungen in § 60 Landesbeamtengesetz Anwendung, woraus sich eine Arbeitszeit von durchschnittlich 41 Stunden ergebe. Für die Frage, ob die von Lehrkräften verlangte Arbeitszeit diese überschreite, komme es nicht auf die Ansicht einzelner Lehrkräfte an, welcher Zeitaufwand zur Bewältigung ihrer Aufgaben jeweils notwendig und zweckmäßig sei. Vielmehr obliege es dem Dienstherrn, die qualitativen und quantitativen Anforderungen an die einzelnen Aufgabenfelder im öffentlichen Dienst zu definieren und das dafür erforderliche Arbeitszeitquantum typisierend festzulegen. Es sei Aufgabe der Schulleitung, zusätzliche Aufgaben innerhalb der Schule sinnvoll an Kolleginnen und Kollegen zu verteilen.Lehrkräfte würden auf die besondere Situation ihres Berufs in der Ausbildung vorbereitet und durch Fortbildungen im schulischen Alltag unterstützt. Hinzu komme die fachliche Hilfestellung beispielsweise durch Materialien für die Gestaltung von Unterricht und Prüfungen.Das Ministerium weist auf weitere Maßnahmen zur Entlastung der Lehrkräfte hin. Es sei eine Reduzierung der Pflichtstunden ab Vollendung des 58. Lebensjahres sowie bei Schwerbehinderung vorgesehen. Auch die Schulassistenzkräfte und die Schulsozialarbeit seien eine wichtige Unterstützung für das Lehrpersonal. Ebenso die Verbesserung der Unterrichtsversorgung, welche an allgemeinbildenden Schulen ab dem Schuljahr 2019/2020 bei 100 Prozent und bei den berufsbildenden Schulen bei 97 Prozent läge. Lehrkräfte, welche mit Leitungs-, Koordinierungs- und sonstigen Verwaltungsaufgaben betraut seien, würden zum Schuljahr 2020/2021 durch einen neuen Erlass mehr Zeit für diese Aufgaben erhalten. Die PerspektivSchulen würden ab dem Schuljahr 2019/2020 Mittel aus dem Bildungsbonus erhalten. Diese könnten auch für Verwaltungs- und Hilfspersonal genutzt werden. Auch die schrittweise Anhebung der Besoldung von Grundschullehrkräften würde den gewandelten Rahmenbedingungen Rechnung tragen.Im Hinblick auf die Umfrage zur Arbeitsfähigkeit und Gesundheit am Arbeitsplatz Schule führt das Ministerium aus, dass es kritische Rückmeldungen zu aufgabenbezogenen Belastungen, Termin- und Leistungsdruck, neuen und zusätzlichen Aufgaben und Störungen gegeben hätte. Demgegenüber hätten die Lehrkräfte jedoch auch bekundet, dass sie die Aufgabenvielfalt und die großen Handlungsspielräume ihres Berufes positiv bewerten würden. Besonders geschätzt würden auch die hohe Bedeutsamkeit der Arbeit, die soziale Unterstützung und das Gemeinschaftsgefühl im Kollegium.Um eine Verbesserung des Lärmschutzes zu erreichen, würden sieben Millionen Euro aus dem IMPULS-Programm vergeben und das Gesundheitsmanagement für Lehrkräfte durch Präventions- und Fortbildungsangebote sowie betriebliches Eingliederungsmanagement verstärkt. Das Ministerium werde die vielfältigen Maßnahmen, die sich positiv auf die Arbeitsbedingungen von Lehrkräften auswirken, kontinuierlich ausbauen und durch neue Instrumente ergänzen. Eine Betrachtung, die bei der Frage der Arbeitszeit und der Belastung von Lehrkräften allein die Pflichtstundenzahl in den Blick nehme, greife vor diesem Hintergrund zu kurz. In der Anhörung am 13. August 2019 hat das Ministerium ergänzt, dass bei der pauschalisierenden Festsetzung einer Pflichtstundenzahl auch zu berücksichtigen sei, dass Lehrkräften 75 Ferientage zur Verfügung stünden.Eine Möglichkeit, die Arbeitszeit von Lehrkräften anders zu regeln, sei die Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit über die Pflichtstundenzahl hinaus. Allerdings könnten Lehrkräfte ihre Arbeitszeit dann nicht mehr frei einteilen. Diese Flexibilität hat jedoch gerade einen großen Anteil an der Attraktivität des Lehrerberufes. Das Ministerium vermutet, dass solche Maßnahmen der genauen Arbeitszeiterfassung nicht gewünscht seien und folgert, dass es aktuell keinen Bedarf zur Änderung der Arbeitszeitregelung für Lehrkräfte gäbe.In der Anhörung kritisierte die Petentin, dass die Verlängerung der Pflichtstundenverordnung ohne Beteiligung des Hauptpersonalrats Lehrkräfte erfolgt sei. Weiterhin führte sie weitere Beispiele für die gestiegene Belastung an, wie Deutsch als Zweitsprache, heterogene Schülerschaft, größere Klassen, Inklusion und Digitalisierung. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit werde von einem großen Teil der Lehrkräfte häufig oder dauerhaft überschritten und zusätzliche Tätigkeiten, welche nicht der Vorbereitung oder Durchführung des Unterrichts dienten, würden einen großen Anteil der Arbeitszeit ausmachen.Der Petitionsausschuss erkennt, dass Lehrkräfte spezifischen Belastungen ausgesetzt sind und vor neuen Herausforderungen stehen. Die schulische wie auch die sonstige Arbeitswelt wird zunehmend komplexer und Lehrkräfte nehmen vielfältige Aufgaben wahr.Der Ausschuss begrüßt, dass die Landesregierung vielfältige Maßnahmen ergreift, um Lehrkräfte zu unterstützen und auf Herausforderungen zu reagieren. Insbesondere der geplante Erlass zum Schuljahr 2020/2021, welcher Lehrkräfte mit Leitungsaufgaben in den Blick nimmt, ist hervorzuheben.Eine wirkungsvolle Entlastung der Lehrkräfte erfordert auch schulinterne Maßnahmen und eine entsprechende Aufgabenverteilung, welche es Lehrkräften ermöglicht, die ihnen zur Verfügung stehende Zeit möglichst effizient nutzen zu können.Der Ausschuss geht davon aus, dass es bei Lehrkräften temporär auch zu einer höheren Belastung kommen kann, wodurch die tatsächliche Arbeitszeit von der pauschalierten abweicht. Es liegen jedoch keine Erkenntnisse vor, dass es sich dabei um ein strukturelles Problem handelt, welchem durch eine Absenkung der Pflichtstunden begegnet werden müsste. Eine Alternative zum Modell der Pflichtstunden wäre eine genaue Zeiterfassung. Dies erscheint jedoch nicht gewünscht, da gerade die flexible Arbeitszeitgestaltung geschätzt wird.Weiterhin ist zu beachten, dass der Arbeitsalltag von Lehrerinnen und Lehrern während der unterrichtsfreien Zeit stark von dem während des regulären Schulbetriebs abweicht.Der Petitionsausschuss weist in diesem Zusammenhang auch auf die vom Ministerium angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hin (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. April 1992; BVerwG, Urteil vom 15. Juni 1971). Nach dieser ist die Pflichtstundenregelung zwar in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet, der von Lehrern und anderen Beamten geforderte Aufwand an Arbeitszeit jedoch nur eingeschränkt vergleichbar. Insbesondere die unterrichtsfreien Zeiten während der Schulferien sind bei der jährlichen Gesamtarbeitszeit zu berücksichtigen.Der Ausschuss stellt fest, dass Schleswig-Holstein in Relation zu anderen Bundesländern eine als durchschnittlich wahrzunehmende Pflichtstundenzahl vorsieht. Er stimmt dem Ministerium zu, dass vielfältige Maßnahmen, welche gerade spezifisch auf die neuen Herausforderungen zugeschnitten sind, wirkungsvoller seien können, als eine Absenkung der Pflichtstunden.Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt voraussichtlich in der Tagung vom 6. bis 8. Mai 2020.


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