Regione: Germania

Ackerbau - Deklarationspflicht des Urangehalts in anorganischen Düngern

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
165 Supporto 165 in Germania

La petizione è stata respinta

165 Supporto 165 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2012
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 16:08

Pet 3-17-10-7820-044886

Ackerbau
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.02.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass der zulässige Urangehalt in anorganischen
Düngern begrenzt und deklariert wird.
Er führt aus, dass das im anorganischen Dünger enthaltene Uran leichter ins
Grundwasser gelangt als natürlich vorkommendes Uran. Da Uran als leicht
radioaktives Schwermetall große gesundheitliche Schäden verursachen könne, seien
Gegenmaßnahmen erforderlich.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 165 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:
Uran ist nicht nur wegen seiner radiologischen, sondern auch wegen seiner
toxischen Eigenschaften in der Diskussion. In mineralischen Phosphat-Düngemitteln
kann geogen bedingt Uran enthalten sein. Hierdurch können landwirtschaftlich
genutzte Flächen einem zusätzlichen Eintrag zum natürlich vorhandenen
Hintergrundgehalt mit Uran durch Düngung unterliegen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als für die toxikologische Bewertung
von Stoffen in Lebensmitteln und Düngemitteln zuständige Behörde hat schon seit
geraumer Zeit verschiedentlich geäußerte Befürchtungen zum Anlass genommen,
Uran und seine Verbindungen zu beobachten, Fachgespräche und Statusseminare
zu veranstalten und die gewonnenen Einschätzungen zu Risikobewertungen

zusammenzuführen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und der
Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) haben sich ebenfalls intensiv mit der Frage des
Urangehaltes in Düngemitteln befasst. Das BfR hat zusammen mit dem BfS
festgestellt, dass für die Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit kein
nennenswertes gesundheitliches Risiko durch Uran in Lebens- und Futtermitteln
erkennbar ist. Diese Aussage wurde vor dem Hintergrund sorgfältiger und sehr
detailliert ausgeführter Prüfungen getroffen, die die chemische Wirkung und
Strahlenwirkung sowie die unterschiedlichen Bindungsformen und Löslichkeiten
berücksichtigt. Das BfR und das BfS haben zusammenfassend an die Politik die
Forderung gerichtet, dass aus Vorsorgegründen bei allen Stoffen mit toxischem
Potential die Aufnahme so gering wie möglich gehalten werden sollte. Weiterhin
sollten für die Zubereitung von Säuglingsnahrung schärfere Grenzen als bei
Erwachsenen gezogen werden.
Der wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen berät die Bundesregierung in
Fragen der Düngung. In ihm sind u.a. Toxikologen und Ökotoxikologen vertreten.
Insbesondere auch aufgrund der Bewertungen des BfR und des BfS sieht er derzeit
keine gesicherte Basis für eine Festlegung von Kennzeichnungsschwellenwerten
oder Grenzwerten für Uran in Düngemitteln, empfiehlt jedoch die Verwendung
möglichst Uran-armer Ausgangsgesteine für die Herstellung von Phosphor-Düngern.
Das BMEL hat wissenschaftliche Studien zum Anreicherungsverhalten von Uran im
Boden und auch ökotoxikologische Untersuchungen hierzu in Auftrag gegeben. Es
hat im Frühjahr zusammen mit dem Wissenschaftlichen Beirat für Düngungsfragen
ein Fachgespräch bzw. ein Symposium zu diesem Thema organisieren. Der
Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen ist zu dem Ergebnis gekommen, dass
kein aktueller Handlungsbedarf im Hinblick auf die Kennzeichnungspflicht und einen
Vorsorgegrenzwert für Uran in mineralischen P-Düngern gesehen wird. Der
Wissenschaftliche Beirat begrüßt, dass die Frage einer möglichen Zunahme des
Uraneintrages in Grundwasser und Oberflächenwasser und einer möglichen
kausalen Beziehung zum Uraneintrag in Böden durch P-Düngemittel gegenwärtig
eine hohe wissenschaftliche Aufmerksamkeit und Erörterung erfährt. Ein im Februar
2013 durchgeführtes Uran-Expertengespräch hat wesentlich dazu beigetragen, den
Wissensstand zur Risikobewertung des Urans und seines Verhaltens in Böden und
Gewässern sowie des Transfers Boden-Pflanze zusammenzutragen. Der
Wissenschaftliche Beirat ist zu dem Ergebnis gekommen, dass auf der Basis der

Ergebnisse der Anhörung ein Urantransfer Boden-Pflanze zu vernachlässigen ist.
Auch hätten sich keine neuen wissenschaftlichen tragfähigen Erkenntnisse ergeben,
die belegen, dass das mit P-Düngern in Böden eingetragene Uran zu einer
erkennbar höheren Belastung von Oberflächengewässern und des Grundwassers
und damit des Trinkwassers führt.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist in ihrem Gutachten
vom 25. März 2009 zu dem Schluss gekommen, dass die durchschnittliche Exposi-
tion des Verbrauchers mit Uran in der EU deutlich innerhalb des täglich tolerierbaren
Aufnahmewertes von 0,6 µg/kg Körpergewicht und Tag liege.
Hinsichtlich des Verzehrs von Trinkwasser hat die Bundesregierung im Rahmen der
Novellierung der Trinkwasserverordnung zum 1. November 2011 erstmalig einen
Grenzwert für Uran festgelegt. Mit 10 Mikrogramm Uran pro Liter Trinkwasser ist dies
zurzeit der weltweit niedrigste Grenzwert. Hierdurch besteht für alle Verbraucherin-
nen und Verbraucher – Säuglinge eingeschlossen – eine gesundheitliche Sicherheit
vor einer möglichen stofflichen Giftwirkung.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da
dem Anliegen nicht entsprochen werden ist konnte.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft – als Material zu überweisen
und dem Europäischen Parlament zuzuleiten, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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