Ackerbau - Keine Ausbringung des Unkrautkillers Glyphosat

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
515 Unterstützende 515 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

515 Unterstützende 515 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:08

Pet 3-17-10-7820-056081Ackerbau
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.03.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petentin möchte ein Verbot des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat
erreichen, damit es auf Feldern und Fluren, auf denen Nahrungs- und Futtermittel
produziert werden, nicht mehr ausgebracht werden darf.
Sie führt aus, dass Glyphosat im Boden gebunden und nach Jahren noch wirksam
werden könne. Es gelange in die Nahrung und werde mittlerweile bei Menschen
nachgewiesen. Eine ständige, wenn auch niedrig dosierte Glyphosat-Aufnahme habe
einen negativen Einfluss auf das menschliche Hormonsystem. In Tierversuchen sei es
zu Fehlgeburten und Missbildungen gekommen. Es werde auch angenommen, dass
Glyphosat mit verantwortlich für das Bienensterben sei. Lediglich genveränderte
Nutzpflanzen würden nicht beeinträchtigt. Dies sei wohl auch von den Konzernen
beabsichtigt. Weiterhin kritisiert der Petent, dass der Pestizidverbrauch trotz des
Einsatzes genveränderter Organismen nicht ab-, sondern stetig zugenommen habe.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 515 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:
Ein grundsätzliches Verbot des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat ist nach
geltendem EU-Recht weder angezeigt noch möglich, da die Zulassung und
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf der Grundlage geltenden EU-Rechts
geregelt ist. Es ist jedoch erforderlich, Nutzen und Risiken der Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln abzuwägen. Pflanzenschutz darf nach dem

Pflanzenschutzgesetz nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Hierzu
gehört nicht nur die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln, sondern auch die sachgerechte Durchführung aller
Pflanzenschutzmaßnahmen.
Das Zulassungsverfahren berücksichtigt die Risiken von Pflanzenschutzmitteln für die
Gesundheit des Menschen und der Tiere sowie den Naturhaushalt einschließlich der
Bienen. Das Zulassungsverfahren ist geeignet, um unvertretbare Auswirkungen
auszuschließen oder im Bedarfsfall zusätzliche kurzfristige Maßnahmen zum Schutze
der Gesundheit umzusetzen.
Glyphosat wurde vor kurzem routinemäßig im Rahmen einer neuen Risikobewertung
im Hinblick auf die in der gesamten Europäischen Union gültigen
Wirkstoffgenehmigung einer Untersuchung unterzogen. Deutschland war in diesem
Verfahren der Bericht erstattende Mitgliedsstaat. In diesem Zusammenhang prüften
die zuständigen und an der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln beteiligten Behörden
umfangreiche wissenschaftliche Erkenntnisse. Die gesundheitlichen und
umweltrelevanten Auswirkungen von Glyphosat wurden im Rahmen der
Risikobewertung sorgfältig nach EU-einheitlichen Kriterien bewertet. Die Prüfung der
Anwendung von Glyphosat in Hobby- und Kleingärten und zur Sikkationsbehandlung
hat für die Anwendung in Hobby und Kleingärten ergeben, dass eine weitere
Einschränkung nicht im Einklang mit EU-Recht stünde und keine hinlänglichen
sachlichen Gründe festzustellen waren, um eine weitere Einschränkung vorzunehmen.
Es besteht ein Verbot der Anwendung auf befestigten Flächen und nicht gärtnerisch
genutzten Flächen. Für die Sikkation wurden die Anwendungsbestimmungen weiter
präzisiert, um die Anwendung auf das notwendige Maß und das Ziel der
Ernteverlustbeschränkung zu begrenzen. Sikkation als Steuerungsmöglichkeit für die
Ernte entspricht nach Auffassung des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft nicht der guten fachlichen Praxis. Die Details der neuen
Anwendungsbestimmungen sind auf der Homepage des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eingestellt.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Anwendung des Wirkstoffes in den letzten
Jahren allgemein zugenommen hat. Die vorliegenden Rückstandsdaten aus der
Lebensmittelüberwachung der Länder zeigen, dass die Rückstände in Lebensmitteln
gering sind und größtenteils weit unter den gesetzlich festgelegten
Rückstandshöchstgeboten liegen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) hat Studien zum Vorkommen von Glyphosat im Harn der Bevölkerung

veröffentlicht sowie eine Studie zum Vorkommen von Glyphosat im Urin von Rindern.
Die Studien liefern einen Hinweis darauf, dass es zwar eine allgemeine
Hintergrundbelastung europäischer Bürger und Nutztiere mit Glyphosat gibt, diese
jedoch nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung weit unterhalb des
gesundheitlich bedenklichen Bereiches liegt. Dennoch werden aktuell bestimmte
Anwendungen Glyphosat-haltiger Pflanzenschutzmittel in Deutschland überprüft.
Hierzu gehört zum Beispiel die Anwendung in Hobby- und Kleingärten sowie die
Sikkationsbehandlung, das heißt die Behandlung zur Abreifung.
Es ist unter anderem Ziel des vom Bundeskabinett am 10. April 2013 beschlossenen
Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,
Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für den Naturhaushalt
entstehen können, bis zum Jahr 2023 um 30 Prozent zu senken. Hierzu wurde ein
entsprechendes Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem das Ziel verfolgt wird,
langfristig die Anhängigkeit von der Verwendung von chemischen
Pflanzenschutzmitteln zu verringern. Vor allem sollen alternative Methoden und
Verfahren wie der Integrierte Pflanzenschutz gefördert werden. Der Nationale
Aktionsplan und darüber hinausgehende Informationen sind auf der Internetseite
www.nap-pflanzenschutz.de zu finden.
Abschließend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass in Deutschland derzeit
kein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen stattfindet. Die einzigen derzeit in
Europa zum Anbau zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen – der Mais
MON810 und die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte Stärke-Kartoffel
Amflora – sind nicht resistent gegen Glyphosat, so dass in diesen Fällen keine
Zusammenhänge zwischen Gentechnik, Patentierung und Glyphosatanwendung
bestehen. Zudem ist der Anbau des Mais MON810 in Deutschland verboten. Auch die
Stärke-Kartoffel Amflora wird in der EU nicht mehr angebaut.
Der Petitionsausschuss unterstützt das geforderte Verbot daher nicht. Er empfiehlt,
das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Der Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die
Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft – zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit ein Teilverbot von Glyphosat geboten ist,
wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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