Ackerbau - Verbot des Einsatzes von Pestiziden

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
500 Unterstützende 500 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

500 Unterstützende 500 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:11

Pet 3-17-10-7820-056085

Ackerbau
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.10.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
– als Material zu überweisen,
b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Begründung

Der Petent möchte ein Verbot von Pestiziden in der Land- und Forstwirtschaft
erreichen.
Er führt aus, dass nur hierdurch die Erhaltung der Wild- und Honigbiene
gewährleistet werden könne. Der Einsatz gefährlicher Pestizide belaste die Tiere.
Der Petent betont, dass Bienen auch für den Bestand an Obst und Gemüse
erforderlich seien. Auch die wildlebenden „Verwandten“, das heißt Wildbienenarten
und Hummeln, seien durch die Pestizide gefährdet. Der Artenrückgang sei
alarmierend.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 500 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:
Ein grundsätzliches Verbot der Zulassung und Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln ist nach geltendem EU-Recht nicht möglich, da die Zulassung
und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland auf der Grundlage
geltenden EU-Rechts umfassend geregelt ist.
Nutzen und Risiken der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln müssen daher
abgewogen werden. Pflanzenschutz darf nach dem Pflanzenschutzgesetz nur nach

guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Als gute fachliche Praxis (GfP) wird im
Deutschen Recht die Einhaltung gewisser Grundsätze des Tier- und Umweltschutzes
in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bezeichnet. Sie kann als ein
Handlungsrahmen angesehen werden und stellt eine Basisstrategie dar. Zu der
guten fachlichen Praxis gehört nicht nur die bestimmungsgemäße und sachgerechte
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, sondern auch die sachgerechte
Durchführung aller Pflanzenschutzmaßnahmen, einschließlich nichtchemischer
Verfahren. Das Zulassungsverfahren berücksichtigt die Risiken von
Pflanzenschutzmitteln für Honigbienen, Wildbienen, andere Bestäuberinsekten und
den Naturhaushalt und ist geeignet, unvertretbare Auswirkungen auszuschließen
oder im Bedarfsfall zusätzliche kurzfristige Maßnahmen zum Schutz von Blüten
bestäubenden Insekten umzusetzen.
Erst kürzlich hat die Europäische Kommission Maßnahmen zur Beschränkung von
Zulassungen und Anwendungen von bestimmten Pflanzenschutzmitteln mit Blick auf
den Bienenschutz erlassen. Dies ist erfolgt, nachdem neue wissenschaftliche
Ergebnisse eine Überprüfung existierender Zulassungen erforderlich machten.
Betroffen waren Neonikotionid-haltige Pflanzenschutzmittel.
Der im Jahr 2013 beschlossene Nationale Aktionsplan (NAP) zur nachhaltigen
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln hat das Ziel, Risiken, die durch die
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für den Naturhaushalt entstehen können, bis
zum Jahr 2023 um 30 Prozent zu senken. Hierzu wurde ein entsprechendes
Maßnahmenpaket beschlossen, das auch den Schutz des Naturhaushaltes umfasst
und das Ziel verfolgt, langfristig die Abhängigkeit von der Verwendung von
chemischen Pflanzenschutzmitteln zu verringern. Hierzu sollen vor allem alternative
Methoden und Verfahren wie der Integrierte Pflanzenschutz gefördert werden.
Einzelheiten zum NAP und weitere Informationen sind auf der Internetseite
www.nap-pflanzenschutz.de zu finden.
Der Petitionsausschuss hält es für erforderlich, Risiken, die durch die Anwendung
von Pflanzenschutzmitteln entstehen können, zu minimieren. Er empfiehlt daher, die
Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) – als Material zu überweisen und dem Europäischen
Parlament zuzuleiten.Begründung (pdf)


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