Bölge : Türingiya
Diyalog

Änderung §14 Abs.2 Thüringer Kommunalwahlgesetz

Dilekçe halka açık değil
Dilekçe yönlendirildi
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
5 Destekleyici 5 İçinde Türingiya

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5 Destekleyici 5 İçinde Türingiya

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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Thüringer Landtages.

28.05.2019 04:37

Die Petition wurde im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum von 5 Bürgerinnen und Bürgern durch eine Mitzeichnung unterstützt. Da das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) vorgegebene Quorum von 1.500 Mitzeichnungen verfehlt wurde, hat der Petitionsausschuss von einer öffentlichen Anhörung in der Angelegenheit abgesehen.

Das am Petitionsverfahren beteiligte Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) gab in seiner Stellungnahme an den Petitionsausschuss zu bedenken, dass sich die Erhöhung der möglichen Bewerberzahl auf das Doppelte auf die Durchführbarkeit der Wahlen auswirken würde. Bereits jetzt müssten für die Stimmzettel in großen Gemeinden Sonderformate hergestellt werden, um alle Vorschläge mit allen Bewerbern (maximal 50) nebeneinander abdrucken zu können. Bei einer Erhöhung der möglichen Bewerberzahl auf das Doppelte müssten im Stimmzettel zum Beispiel für die Stadtratswahl einer Stadt mit 200.000 Einwohnern bei maximaler Ausschöpfung der Bewerberzahl 100 Personenangaben in Zeilen untereinander in lesbarer Größe gedruckt werden. Außerdem sei fraglich, ob die Wähler die aus der Vielzahl der Personenangaben auf dem Stimmzettel resultierenden Möglichkeiten als positiv oder eher als unübersichtlich wahrnehmen würden. Jedenfalls würde sich die Verweildauer der Wähler im Wahlraum deutlich erhöhen, da sie mehr Zeit zum Lesen der Personenangaben und für die Auswahl benötigen würden. Längere Wartezeiten würden von vielen Wählern als belastend empfunden. Ein Ausgleich durch Erhöhung der Anzahl der Wahlräume sei schwierig, da die Bereitschaft der Bürger, sich für die ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand zur Verfügung zu stellen, abnehme.

Im Zuge der abschließenden Beratung der Petition bedankte sich der Petitionsausschuss ausdrücklich für die vom Petenten vorgetragene Anregung. Da sich der Vorschlag auf die Änderung eines Gesetzes bezieht, hat der Petitionsausschuss im Ergebnis beschlossen, die Petition gemäß § 17 Nr. 6 ThürPetG den Fraktionen des Thüringer Landtags zur Kenntnis zu geben. Die Fraktionen werden damit in die Lage versetzt, das Anliegen gegebenenfalls mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative aufzugreifen.


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