Sicherheit

Änderung § 81 e StPO Absatz 1 für die Aufklärung von Mordfällen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg
10.957 Unterstützende 9.530 in Baden-Württemberg

Bearbeitungsfrist abgelaufen

10.957 Unterstützende 9.530 in Baden-Württemberg

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

22.06.2019, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team






08.12.2016, 14:22

Wir haben ein neues Titelbild hinzugefügt.


Neue Begründung: Bei uns in der Region in Freiburg sind in letzter Zeit 2 Mordfälle an Frauen aufgetaucht, wobei auch DNA Material festgestellt wurde. Doch leider darf die Polizei das gefundene Material nicht genau untersuchen, da es sonst gegen das Gesetz verstößt. Um die Fälle schneller aufklären zu können, bevor noch mehr unschuldige Menschen ihr Leben verlieren, wäre es endlich notwendig das Gesetz zu ändern. Bitte unterstützt uns gemeinsam dabei, damit wir endlich gemeinsam dieses Gesetz verändern können.
Dazu ein Zeitungsartikel der BZ: "Grenzen für DNA-Analysen: Ein Gesetz, das Mörder schützt"
www.badische-zeitung.de/kommentare-1/grenzen-fuer-dna-analysen-ein-gesetz-das-moerder-schuetzt--129981410.html
Auszug unseres derzeitigen Gesetzes: § 81e
Molekulargenetische Untersuchung
(1) An dem durch Maßnahmen nach § 81a Abs. 1 erlangten Material dürfen auch molekulargenetische Untersuchungen durchgeführt werden, soweit sie zur Feststellung der Abstammung oder der Tatsache, ob aufgefundenes Spurenmaterial von dem Beschuldigten oder dem Verletzten stammt, erforderlich sind; hierbei darf auch das Geschlecht der Person bestimmt werden. Untersuchungen nach Satz 1 sind auch zulässig für entsprechende Feststellungen an dem durch Maßnahmen nach § 81c erlangten Material. Feststellungen über andere als die in Satz 1 bezeichneten Tatsachen dürfen nicht erfolgen; hierauf gerichtete Untersuchungen sind unzulässig.
Quelle des Auszugs: dejure.org/gesetze/StPO/81e.html
Fusioniertes Bild
Quelle:
Bild vom Paragraph : media.news.de/resources/images/d7/82/10644c9a006c0050641b620574fb.jpg
DNA Analyse: www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/dna-analyse-kann-auch-aeussere-merkmale-bestimmen-14562017/dna-analyse-14562412.html mit dem Titel „Im Labor: DNA-Analyse beim Bayerischen Landeskriminalamt“
Bild Paragraph von : image.spreadshirtmedia.net/image-server/v1/designs/5012763,width=178,height=178/paragraph.png
Paragraph: i.ebayimg.com/images/i/131073182811-0-1/s-l1000.jpg




05.12.2016, 19:22

Liebe Unterstützer der Petition, wir haben heute das Quorum der Petition auf Baden-Württemberg umgestellt, damit wir unsere Petition zuerst dem Petitionsausschuss in Baden-Württemberg vorlegen werden, da wir soviel zahlreiche Unterstützer aus Baden Württemberg aber auch aus ganz Deutschland. Unser Quorum liegt auf Baden-Württemberg beschränkt so nur noch 29000 Stimmen, sodass wir unser Ziel gemeinsam besser erreichen können.
Ich danke für jede Unterstützung und ihr könnt Euch jederzeit bei einen Anliegen bei mir melden. Außerdem will sich der Justizminister Guido Wolf und Innenminister Thomas Strobl für diese Initiative einsetzten --> Quelle: www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.cdu-minister-wolf-und-strobl-vorstoss-fuer-fahndung-per-dna.6197df6c-3f29-43f9-82f2-e256239af5f5.html




Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern