Regiune: Jagstzell
Constructie

Änderung der Regelungen im Bebauungsplan für Lindenmahd II

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Gemeindeverwaltung
77 39 in Jagstzell

Petiționarul nu a depus/preluat petiția.

77 39 in Jagstzell

Petiționarul nu a depus/preluat petiția.

  1. A început 2019
  2. Colectia terminata
  3. Trimis pe 17.04.2019
  4. Dialog
  5. A eșuat

25.05.2019, 00:17

Mich erreichte von Herrn Müller nun folgende Rückmeldung, die ich hier im Original wiedergebe:

Sehr geehrter Herr Messerer,

Sie haben das Instrument einer online Petition gewählt und zielen auf eine Änderung des Bebauungsplans " Lindenmahd II" durch die Gemeinde.

Die Mittel, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, den Gemeinderat oder die Gemeindeverwaltung zu einem Handeln anzuregen, sind in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg abschließend geregelt.
Dazu gehört eine online Petition nicht.

Trotzdem gehe ich an dieser Stelle inhaltlich darauf ein.

Die Gemeinde Jagstzell hat den Bebauungsplan in einem aufwändigen Verfahren (1992-1998) aufgestellt bzw. in einem vereinfachten Verfahren (2016) geändert.
In diesen Verfahren war auch die Öffentlichkeit beteiligt.
Bezüglich der Festsetzungen im Bebauungsplan kamen von der Öffentlichkeit keine Anregung und keine Hinweise bezüglich der Geländegestaltung (u.a. Trockenmauern und Böschungen) auf den Baugrundstücken.

Der von Ihnen beschriebene Unmut ist aus unserer Sicht unbegründet: Ihnen und allen anderen Bauplatzkäufern lagen rechtzeitig vor dem Kauf des Bauplatzes die geltenden Bauvorschriften vor.
Sie und alle anderen haben sich im Kaufvertrag verpflichtet, diese Bauvorschriften einzuhalten.
Sie und auch die anderen Bauherren haben in einem Bauantrag Ihre Wünsche zur Bebauung und zur Geländegestaltung bei der Gemeindeverwaltung eingereicht.
Ausnahmslos wurden alle Ihre Wünsche durch entsprechend erteilte Baugenehmigungen und eventuell notwendige Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat erfüllt.
Damit konnten alle Entscheidungen zur vollsten Zufriedenheit der Bauherren getroffen werden.
Änderungen des Bebauungsplanes waren dazu nicht notwendig.

Es wurde aber tatsächlich im Einzelfall - wie auch in Ihnen selbst - abweichend von den eigenen eingereichten Bauwünschen und den freigegebenen bzw. genehmigten Bauplänen gebaut.

Die Gemeinde erkennt auch unter Berücksichtigung der Begründung in Ihrer Petition keinen Handlungsbedarf zur Änderung des Bebauungsplanes:
in diesem sind klare und mit allen abgestimmte Regeln für eine Bebauung der Grundstücke im Baugebiet enthalten.
Der Bebauungsplan dient auch der Rechtssicherheit aller, die entsprechend den dort geltenden Regeln gebaut haben.

Wenn davon abgewichen werden soll, sind entsprechende Anträge einzureichen und im Einzelfall wird eine Entscheidung ergehen.
Die eingereichten Anträge werden durch das Kreisbauamt nach Anhörung des Gemeinderates im Einzelfall entschieden.
Wir sind davon überzeugt, dass dort wo es möglich ist wieder Entscheidungen getroffen werden können, die ebenfalls für alle Beteiligten zufriedenstellend ausfallen.
Mit dem jetzt aufgezeigten Weg zur weiteren Vorgehensweise kann es zu einer guten gemeinsamen Lösung zur Zufriedenheit aller Beteiligten kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Raimund Müller
Bürgermeister


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