Änderung des Denkmalschutzes

Kërkuesi jo publik
Peticioni drejtohet tek
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
16 Mbështetëse 16 në Schleswig-Holstein

Procesi i peticionit ka mbaruar

16 Mbështetëse 16 në Schleswig-Holstein

Procesi i peticionit ka mbaruar

  1. Filluar 2018
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Schleswig-Holsteinischen Landtages .

përpara

08.04.2019, 17:56

27.11.2018Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte unter Beiziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur geprüft und beraten.Nach Ansicht des Ministeriums seien die Begründungen des Petenten zu kurz gehalten und würden nicht auf die komplexen Belange des Denkmalschutzes eingehen. Es sei Ziel des Denkmalschutzes, das kulturelle Erbe des Landes zu bewahren. Dabei seien historischen Ereignissen und Entwicklungen, künstlerischen Leistungen, technischen Errungenschaften und sozialen Lebenswirklichkeiten, unabhängig davon ob diese positiv oder negativ bewertet würden, Beachtung zu schenken.Vor diesem Hintergrund erfolge immer auch eine Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen. Gemäß § 11 Denkmalschutzgesetz sei bei allen Maßnahmen auf die berechtigten Belange der Verpflichteten Rücksicht zu nehmen. Der Denkmalschutzbehörde obliege dabei eine Unterstützungs- und Beratungspflicht.Es sei vorgesehen, das Denkmalschutzgesetz und dessen Anwendung in der laufenden Legislaturperiode zu evaluieren und gegebenenfalls zu novellieren. Die Evaluation lasse neue Erkenntnisse und die Grundlage für eine sachliche Diskussion zur Weiterentwicklung des Denkmalschutzes erwarten.Der Ausschuss stellt fest, dass das Ergebnis der Bewertung abzuwarten bleibt. Er ist überzeugt, dass das Ministerium im Rahmen seiner Evaluation alle relevanten Belange eines modernen Umweltschutzes berücksichtigen wird. Hinsichtlich einer Gesetzesänderung im Sinne des Petenten sieht er gegenwärtig keinen Handlungsbedarf.


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