Kraj : Německo
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Änderung des EE-Gesetzes - ERSATZ der Entschädigung für nicht eingespeiste Strommengen

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
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12. 12. 2018 10:04

Link zum Einstieg in die konkrete Planung von Wasserstoff-Elektrolyseanlagen ergänzt.


Neue Begründung: Es ist sinnvoller, die jährlich per Netzumlage von UNS privaten Stromverbraucher gezahlten Milliarden 2) anstelle für NICHT produzierten Strom - 2017: mindestens 5500 GWh - für eine Subvention von gespeichertem Strom zu verwenden. Bei angenommenen Wirkungsgraden zwischen 30% und 48% wäre die CO2-Emission aus der Stromerzeugung im Jahr 2017 um 806.850t bis 1.290.960t geringer gewesen.
**=> Zahlen wir besser für weniger CO2 mit zwischen-gespeichertem PV- und Windstrom! ;-)**
2) www.dw.com/de/stromnetzbetreiber-tennet-meldet-rekordkosten-f%C3%BCr-noteingriffe/a-41989177
Ein erster Schritt ist seitens der Netzbetreiber geplant:
www.tennet.eu/de/news/news/gasunie-tennet-und-thyssengas-steigen-in-konkrete-planung-fuer-gruene-sektorkopplung-mit-power-to-gas-1/

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 20 (20 in Deutschland)


18. 09. 2018 22:23

Formulierung bezüglich des Grunds der Abschaltung präzisiert.


Neuer Petitionstext: Das EEG schreibt bisher vor, den Betreibern von Windkraft-Anlagen während der Abschaltung der Anlagen (=0% Wirkungsgrad) - wenn diese bei Starkwind & Sturm (=0% Wirkungsgrad) zuviel Strom liefern - eine Entschädigung für nicht eingespeiste Strommengen = ‚Entschädigung bei Abschaltung‘ zu zahlen (2017: bundesweit > 1 Milliarde Euro).
Wir - die Unterzeichner – beantragen die Änderung des EE-Gesetzes:
Wir schlagen vor, **die ‚Entschädigung bei Abschaltung‘ durch eine Subvention für CO2-frei zwischen-gespeicherte Windenergie zu ersetzen** 1). Die Subvention ist an die Betreiber additiv zur aktuell gültigen Vergütung für netzeingespeiste Windenergie zu zahlen. Sie muss im Hinblick auf den Wegfall der Ausfallvergütung für **Kostenneutralität** sorgen. Bedingung für die Subvention ist die Errichtung der Speicheranlage standortnah zu den Windkraftanlagen. - -
1) Dies gilt insbesondere für die ab 2021 aus der Förderung herausfallenden älteren Windkraft-Anlagen!
Anmerkung: Technisch kann dies beispielsweise durch Wasserstoff-Herstellung mittels Elektrolyse bei Starkwind & Sturm und Speicherung des Wasserstoffs erfolgen. Später wird dieser mittels Brennstoffzellen oder Wasserstoff-Turbinen bedarfsorientiert in elektrische Energie umgewandelt.
www.next-kraftwerke.de/energie-blog/ueberschuessige-windenergie-power-to-gas und
www.siemens.com/global/de/home/produkte/energie/erneuerbare-energien/hydrogen-solutions.html

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 20 (20 in Deutschland)


07. 09. 2018 15:03

Begriffe an den aktuellen Gebrauch angepasst.


Neuer Petitionstext: Das EEG schreibt bisher vor, den Betreibern von Windkraft-Anlagen während der Abschaltung der Anlagen bei Starkwind & Sturm (=0% Wirkungsgrad) eine Entschädigung für nicht eingespeiste Strommengen = ‚Entschädigung bei Abschaltung‘ zu zahlen (2017: bundesweit > 1 Milliarde Euro).
Wir - die Unterzeichner – beantragen die Änderung des EE-Gesetzes:
Wir schlagen vor, **die ‚Ausfallvergütung‘ ‚Entschädigung bei Abschaltung‘ durch eine Subvention für CO2-frei zwischen-gespeicherte Windenergie zu ersetzen** 1). Die Subvention ist an die Betreiber additiv zur aktuell gültigen Vergütung für netzeingespeiste Windenergie zu zahlen. Sie muss im Hinblick auf den Wegfall der Ausfallvergütung für **Kostenneutralität** sorgen. Bedingung für die Subvention ist die Errichtung der Speicheranlage standortnah zu den Windkraftanlagen. - -
1) Dies gilt insbesondere für die ab 2021 aus der Förderung herausfallenden älteren Windkraft-Anlagen!
Anmerkung: Technisch kann dies beispielsweise durch Wasserstoff-Herstellung mittels Elektrolyse bei Starkwind & Sturm und Speicherung des Wasserstoffs erfolgen. Später wird dieser mittels Brennstoffzellen oder Wasserstoff-Turbinen bedarfsorientiert in elektrische Energie umgewandelt.
www.next-kraftwerke.de/energie-blog/ueberschuessige-windenergie-power-to-gas und
www.siemens.com/global/de/home/produkte/energie/erneuerbare-energien/hydrogen-solutions.html

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 20 (20 in Deutschland)


07. 09. 2018 15:02

Begriffe an die aktuelle Gebrauchsweise angepasst.


Neuer Petitionstext: Das EEG schreibt bisher vor, den Betreibern von Windkraft-Anlagen während der Abschaltung der Anlagen bei Starkwind & Sturm (=0% Wirkunggrad) Wirkungsgrad) eine Entschädigung für nicht eingespeiste Strommengen = ‚Ausfallvergütung‘ ‚Entschädigung bei Abschaltung‘ zu zahlen (2017: bundesweit > 1 Milliarde Euro).
Wir - die Unterzeichner – beantragen die Änderung des EE-Gesetzes:
Wir schlagen vor, **die ‚Ausfallvergütung‘ durch eine Subvention für CO2-frei zwischen-gespeicherte Windenergie zu ersetzen** 1). Die Subvention ist an die Betreiber additiv zur aktuell gültigen Vergütung für netzeingespeiste Windenergie zu zahlen. Sie muss im Hinblick auf den Wegfall der Ausfallvergütung für **Kostenneutralität** sorgen. Bedingung für die Subvention ist die Errichtung der Speicheranlage standortnah zu den Windkraftanlagen. - -
1) Dies gilt insbesondere für die ab 2021 aus der Förderung herausfallenden älteren Windkraft-Anlagen!
Anmerkung: Technisch kann dies beispielsweise durch Wasserstoff-Herstellung mittels Elektrolyse bei Starkwind & Sturm und Speicherung des Wasserstoffs erfolgen. Später wird dieser mittels Brennstoffzellen oder Wasserstoff-Turbinen bedarfsorientiert in elektrische Energie umgewandelt.
www.next-kraftwerke.de/energie-blog/ueberschuessige-windenergie-power-to-gas und
www.siemens.com/global/de/home/produkte/energie/erneuerbare-energien/hydrogen-solutions.html

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 20 (20 in Deutschland)


10. 08. 2018 19:13

Korrektur der fehlerhaften Numerierung der 2. Fußnote.


Neue Begründung: Es ist sinnvoller, die jährlich per Netzumlage von UNS privaten Stromverbraucher gezahlten Milliarden 2) anstelle für NICHT produzierten Strom - 2017: mindestens 5500 GWh - für eine Subvention von gespeichertem Strom zu verwenden. Bei angenommenen Wirkungsgraden zwischen 30% und 48% wäre die CO2-Emission aus der Stromerzeugung im Jahr 2017 um 806.850t bis 1.290.960t geringer gewesen.
**=> Zahlen wir besser für weniger CO2 mit zwischen-gespeichertem PV- und Windstrom! ;-)**
1) 2) www.dw.com/de/stromnetzbetreiber-tennet-meldet-rekordkosten-f%C3%BCr-noteingriffe/a-41989177



29. 07. 2018 16:33

Im Beschreibungstext 1. Absatz "0% Wirkungsgrad" bei Abschaltung ergänzt.


Neuer Petitionstext: Das EEG schreibt bisher vor, den Betreibern von Windkraft-Anlagen während der Abschaltung der Anlagen bei Starkwind & Sturm (=0% Wirkunggrad) eine Entschädigung für nicht eingespeiste Strommengen = ‚Ausfallvergütung‘ zu zahlen (2017: bundesweit > 1 Milliarde Euro).
Wir - die Unterzeichner – beantragen die Änderung des EE-Gesetzes:
Wir schlagen vor, **die ‚Ausfallvergütung‘ durch eine Subvention für CO2-frei zwischen-gespeicherte Windenergie zu ersetzen** 1). Die Subvention ist an die Betreiber additiv zur aktuell gültigen Vergütung für netzeingespeiste Windenergie zu zahlen. Sie muss im Hinblick auf den Wegfall der Ausfallvergütung für **Kostenneutralität** sorgen. Bedingung für die Subvention ist die Errichtung der Speicheranlage standortnah zu den Windkraftanlagen. - -
1) Dies gilt insbesondere für die ab 2021 aus der Förderung herausfallenden älteren Windkraft-Anlagen!
Anmerkung: Technisch kann dies beispielsweise durch Wasserstoff-Herstellung mittels Elektrolyse bei Starkwind & Sturm und Speicherung des Wasserstoffs erfolgen. Später wird dieser mittels Brennstoffzellen oder Wasserstoff-Turbinen bedarfsorientiert in elektrische Energie umgewandelt.
www.next-kraftwerke.de/energie-blog/ueberschuessige-windenergie-power-to-gas und
www.siemens.com/global/de/home/produkte/energie/erneuerbare-energien/hydrogen-solutions.html



09. 07. 2018 13:10

Fußnote ergänzt und Abschlussdatum geändert.


Neuer Petitionstext: Das EEG schreibt bisher vor, den Betreibern von Windkraft-Anlagen während der Abschaltung der Anlagen bei Starkwind & Sturm eine Entschädigung für nicht eingespeiste Strommengen = ‚Ausfallvergütung‘ zu zahlen (2017: bundesweit > 1 Milliarde Euro).
Wir - die Unterzeichner – beantragen die Änderung des EE-Gesetzes:
Wir schlagen vor, **die ‚Ausfallvergütung‘ durch eine Subvention für CO2-frei zwischen-gespeicherte Windenergie zu ersetzen**. ersetzen** 1). Die Subvention ist an die Betreiber additiv zur aktuell gültigen Vergütung für netzeingespeiste Windenergie zu zahlen. Sie muss im Hinblick auf den Wegfall der Ausfallvergütung für **Kostenneutralität** sorgen. Bedingung für die Subvention ist die Errichtung der Speicheranlage standortnah zu den Windkraftanlagen
Windkraftanlagen. - -
1) Dies gilt insbesondere für die ab 2021 aus der Förderung herausfallenden älteren Windkraft-Anlagen!
Anmerkung: Technisch kann dies beispielsweise durch Wasserstoff-Herstellung mittels Elektrolyse bei Starkwind & Sturm und Speicherung des Wasserstoffs erfolgen. Später wird dieser mittels Brennstoffzellen oder Wasserstoff-Turbinen bedarfsorientiert in elektrische Energie umgewandelt.
umgewandelt.
www.next-kraftwerke.de/energie-blog/ueberschuessige-windenergie-power-to-gas und
www.siemens.com/global/de/home/produkte/energie/erneuerbare-energien/hydrogen-solutions.html


Neue Begründung: Es ist sinnvoller, die jährlich per Netzumlage von UNS privaten Stromverbraucher gezahlten Milliarden 1) 2) anstelle für NICHT produzierten Strom - 2017: mindestens 5500 GWh - für eine Subvention von gespeichertem Strom zu verwenden. Bei angenommenen Wirkungsgraden zwischen 30% und 48% wäre die CO2-Emission aus der Stromerzeugung im Jahr 2017 um 806.850t bis 1.290.960t geringer gewesen.
**=> Zahlen wir besser für weniger CO2 mit zwischen-gespeichertem PV- und Windstrom! ;-)**
1) www.dw.com/de/stromnetzbetreiber-tennet-meldet-rekordkosten-f%C3%BCr-noteingriffe/a-41989177



08. 07. 2018 16:11

Sachlichere Formulierung der Begründung.


Neue Begründung: Wieviele Milliarden ( www.dw.com/de/stromnetzbetreiber-tennet-meldet-rekordkosten-f%C3%BCr-noteingriffe/a-41989177 ) sollen Wir Es ist sinnvoller, die jährlich per Netzumlage von UNS privaten Stromverbraucher noch über die Netzumlage gezahlten Milliarden 1) anstelle für NICHT produzierten Strom - 2017: mindestens 5500 GWh - bezahlen? Wieviel CO2-ausstoßender für eine Subvention von gespeichertem Strom muss als Ersatz dafür weiterhin erzeugt werden? - 2017: **2.689.500 Tonnen CO2** - Ich ärgere mich immer über Verschwendung, besonders, wenn es UNSER Geld ist!
zu verwenden. Bei angenommenen Wirkungsgraden zwischen 30% und 48% wäre die CO2-Emission aus der Stromerzeugung im Jahr 2017 um 806.850t bis 1.290.960t geringer gewesen.
**=> Zahlen wir besser für weniger CO2 mit zwischen-gespeichertem PV- und Windstrom! ;-)**
1) www.dw.com/de/stromnetzbetreiber-tennet-meldet-rekordkosten-f%C3%BCr-noteingriffe/a-41989177



07. 07. 2018 13:02

Formatierung


Neuer Petitionstext: Das EEG schreibt bisher vor, den Betreibern von Windkraft-Anlagen während der Abschaltung der Anlagen bei Starkwind & Sturm eine Entschädigung für nicht eingespeiste Strommengen = ‚Ausfallvergütung‘ zu zahlen (2017: bundesweit > 1 Milliarde Euro).
Wir - die Unterzeichner – beantragen die Änderung des EE-Gesetzes:
Wir schlagen vor, **die ‚Ausfallvergütung‘ durch eine Subvention für CO2-frei zwischen-gespeicherte Windenergie zu ersetzen**. Die Subvention ist an die Betreiber additiv zur aktuell gültigen Vergütung für netzeingespeiste Windenergie zu zahlen. Sie muss im Hinblick auf den Wegfall der Ausfallvergütung für **Kostenneutralität** sorgen. Bedingung für die Subvention ist die Errichtung der Speicheranlage standortnah zu den Windkraftanlagen
Anmerkung: Technisch kann dies beispielsweise durch Wasserstoff-Herstellung mittels Elektrolyse bei Starkwind & Sturm und Speicherung des Wasserstoffs erfolgen. Später wird dieser mittels Brennstoffzellen oder Wasserstoff-Turbinen bedarfsorientiert in elektrische Energie umgewandelt.
www.next-kraftwerke.de/energie-blog/ueberschuessige-windenergie-power-to-gas und und
www.siemens.com/global/de/home/produkte/energie/erneuerbare-energien/hydrogen-solutions.html



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