Reģions: Bavārija
Dzīvnieku aizsardzība

Änderung des Jagdrechtes beim Abschuss von Haustieren

Petīcija ir adresēta
Bayerischer Landtag
173 Atbalstošs 64 iekš Bavārija

Kolekcija beidzās

173 Atbalstošs 64 iekš Bavārija

Kolekcija beidzās

  1. Sākās 2021
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts 28.09.2022
  4. Dialogs ar saņēmēju
  5. Lēmums

08.06.2021 00:45

Änderung in der Begründung damit sich die betreffende Gruppe nicht persönlich angegriffen fühlt


Neuer Petitionstext:

www.abschaffung-der-jagd.de/haustiere/

Jährlich werden in Deutschland 300000 Katzen und bis zu 30000 Hunde von Jägern erschossen. Laut Jagdgesetz ist es einem Jäger erlaubt ein wilderndes Haustier zu erschiessen wenn es zwischen 200 und 500 Meter von letzten bewohntem Haus entfernt ist.

Leider ist dies sehr oft nicht der Fall, viele Jäger erschiessen Hunde und Katzen weil sie Angst um ihr Niederwild im Revier haben, oder fustriert sind nichts erwischt zu haben.

Dabei kommt es sehr selten vor das ein Hund einen Hasen oder ein Reh angreift um es zu erlegen.

Bei Katzen ist dies noch viel seltener der Fall da sie fast immer den Kürzeren ziehen wenn sie sich wirklich mal mit einem Hasen oder einem Fasan anlegen sollten.

Ich selbst kenne viele Jäger und war schon oft auf Jagd mit dabei, es liegt mir fern alle Jäger über einen Kamm zu scheren, Jäger sind wichtig um manche Populationen in Zaum zuhalten undbesonders ihrein ReviereNiederbayern haben sich Rehe leider zu pflegeneiner regelrechten Gefahr für Verkehrsteilnehmer entwickelt ganz ohne Jäger geht es eben auch nicht.

Trotzdem fordern wir ein generelles Abschussverbot für Haustiere oder zumindes eine Ausweitung des Mindesabstandes von 300 auf 1200 Meter, ausserdem ein Verbot das Fallen gegen Haustiere eingesetzt werden dürfen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 47 (21 in Bayern)


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