Περιοχή: Γερμανία

Ärzte - Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch Krankenhausärzte

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
421 Υποστηρικτικό 421 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

421 Υποστηρικτικό 421 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2013
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 4:10 μ.μ.

Pet 2-17-15-2121-054380

Ärzte
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Der Petent fordert, dass die Ärzte in Krankenhäusern befugt sind,
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen.
Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 422 Mitzeichnungen sowie
28 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) die ambulante Versorgung der Versicherten außerhalb
der Sprechstunden der niedergelassenen Vertragsärzte über den von den
Kassenärztlichen Vereinigungen zu organisierenden Notdienst erfolgt, an dem die
zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen oder ermächtigten Ärzte und
Einrichtungen teilnehmen. Die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und ihrer
voraussichtlichen Dauer sowie die Ausstellung einer
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann somit regelmäßig durch einen Vertragsarzt
(oder seinen Vertreter) im Rahmen des Notdienstes erfolgen.
Nach den Vorgaben der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen
Wiedereingliederung (AU-RL) kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht von

einem Krankenhausarzt ausgestellt werden, der nicht an der vertragsärztlichen
Versorgung teilnimmt. Die Beschränkung der Ausstellung einer
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf die Vertragsärzte ist im Fünften Buch
Sozialgesetzbuch nicht vorgegeben. Das Bundesministerium für Gesundheit hat
deshalb die Petition zum Anlass genommen, den G-BA um Prüfung zu bitten, ob und
ggf. wie die Regelungen der AU-RL auf die Krankenhausärzte erweitert werden
könnten. Der Petitionsausschuss hat jedoch keine Möglichkeit, auf die
Entscheidungen des G-BA Einfluss zu nehmen.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.
Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung -
dem Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu überweisen, wurde
mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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