Region: Tyskland

Ärzte - Rücknahme der Änderung nach Satz 2 § 79 b SGB V (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz)

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
80 Stödjande 80 i Tyskland

Petitionen har nekats

80 Stödjande 80 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2015
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2016-03-10 03:24

Pet 2-18-15-2121-017882

Ärzte
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geplante
Änderung, dass die Vertreter der Ärzte überwiegend psychotherapeutisch tätig sein
müssen, nicht umzusetzen und die bisherige Regelung beizubehalten.
Zu den Einzelheiten des Vortrages der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 80 Mitzeichnungen sowie 2 Diskussionsbeiträge
ein.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme der
Bundesregierung eingeholt. Darüber hinaus hat der Ausschuss das Verfahren nach
§ 109 Abs. 1 Satz 2 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT)
eingeleitet und eine Stellungnahme des Gesundheitsausschusses eingeholt, da die
Petition einen Gegenstand der Beratung in diesem Fachausschuss betrifft. Der
Ausschuss für Gesundheit hat mitgeteilt, dass er die Petition in seiner 45. Sitzung am
10.06.2015 beraten hat.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Berücksichtigung der
Stellungnahme und der Mitteilung des Ausschusses für Gesundheit wie folgt dar:
Vom Deutschen Bundestag wurde am 11.06.2015 das "Gesetz zur Stärkung der
Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-
Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG)" beschlossen. Im Laufe dieses
Gesetzgebungsverfahrens wurde die mit der Petition kritisierte Änderung in § 79b
Satz 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) für die Besetzung des beratenden
Fachausschusses für Psychotherapie, wonach die Vertreter der Ärzte im

Fachausschuss "überwiegend psychotherapeutisch" tätig sein müssen, ersatzlos
gestrichen.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


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