Regiune: Germania

Ärzte - Überprüfung des Impfstatus von Kleinkindern

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
181 181 in Germania

Petiția este respinsă.

181 181 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2013
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:13

Pet 2-17-15-2121-052636Ärzte
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Hausärzte und Kinderärzte eine
regelmäßige Prüfung des Impfstatus minderjähriger Kinder vornehmen und bei
Fehlen von Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-
Institutes empfohlen werden, deren Eltern entweder eine Mitteilung inklusive
Informationen über die Gefahren einer Infektion mit den entsprechenden
Krankheitserregern zusenden sollen oder zu einem verpflichtenden
Beratungsgespräch einladen sollen.
Zur Begründung wird ausgeführt, der Vorschlag sei ein Kompromiss, der statt auf
verpflichtende Regelungen auf die Freiwilligkeit der Eltern setze und diesen eine gut
informierte Entscheidung für oder gegen eine Impfung ermögliche.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 181 Mitzeichnungen sowie
106 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Die Bundesregierung wies gegenüber dem Petitionsausschuss darauf hin, dass sie
die vom Petenten beschriebenen Ziele unterstützt. Die Beratungvon Eltern
minderjähriger Kinder über die Bedeutung von Schutzimpfungen durch Hausärzte

und Kinderärzte ist jedoch im Wesentlichen bereits entsprechend den Vorschlägen
des Petenten organisiert.
Den wichtigsten Beitrag für die Gewährleistung eines altersgemäßen, nach den
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Institutes (STIKO)
ausreichenden Impfschutzes bei Kleinkindern leisten die Kinder- und
Jugendärztinnen und -ärzte sowie die Hausärztinnen und -ärzte. Insbesondere durch
die Früherkennungsuntersuchungen nach den Richtlinien des Bundesausschusses
der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern
bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (Kinder-Richtlinien) finden regelmäßig
Patientenkontakte statt, die jeweils zur Vervollständigung des Impfschutzes genutzt
werden können. Die Impfempfehlungen der STIKO sind in zeitlicher Hinsicht u. a.
auch auf die Termine der Früherkennungsuntersuchungen abgestimmt. Allerdings
kann der Impfschutz auch bei den Kindern, die die Vorsorgeuntersuchungen
wahrnehmen, aus unterschiedlichen Gründen noch unvollständig sein, etwa weil
Impfungen z.B. wegen zum Untersuchungstermin bestehender vorübergehender
Kontraindikationen aufgeschoben wurden oder einzelne Impfungen von Eltern nicht
gewünscht werden.
Ergebnisse aus dem Kinder- und Jugendgesundheitssurvey (KiGGS) zeigen, dass
die Inanspruchnahme der Kinderfrüherkennungsuntersuchungen im
Untersuchungszeitraum von 2003-2006 in den ersten beiden Lebensjahren zwischen
95% (U3, 4.-5. Lebenswoche) und etwa 92% (U7, 21.-24. Lebensmonat) lag. Im
4. Lebensjahr (U8, 46.-48. Lebensmonat) sank die Beteiligung der Familien am
Früherkennungsprogramm unter 90%, um dann im 6. Lebensjahr (U9) auf ca. 86%
zurückzugehen. Daher wurden verstärkt Anstrengungen von Bund und Ländern
unternommen, um die Teilnahmeratenweiter zu erhöhen. So sind seit Ende 2008 die
Krankenkassen rechtlich verpflichtet, gemeinsam mit den Ländern auf eine
Inanspruchnahme der Kinderuntersuchungen hinzuwirken, z. B. durch
Einladungssysteme. Zudem haben die meisten Länder seit 2007 im Rahmen ihrer
Kinderschutzkonzepte Einladungs-, Erinnerungs- oder Rückmeldeverfahren für die
U-Untersuchungen eingeführt. Auch im Rahmen der im Alter von 12-14 Jahren
empfohlenen Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) ist eine Überprüfung des
Impfstatus vorgesehen.
Die im Rahmen der haus- und kinderärztlichen Versorgung erfolgende Überprüfung
des Impfstatus und die dort im direkten Arzt-Patienten-Kontakt erfolgende
Impfberatung wird durch den öffentlichen Gesundheitsdienst ergänzt. Nach § 34

Abs. 11 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhebt das Gesundheitsamt oder ein von ihm
beauftragter Arzt bei der Erstaufnahme in die erste Klasse einer allgemeinbildenden
Schule den Impfstatus. Diese Erhebungen werden von den Gesundheitsämtern und
ihren Beauftragten auch dafür genutzt, auf das Bestehen von Impflücken
aufmerksam zu machen und eine Impfung anzuraten oder gleich selbst anzubieten.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) prüftderzeit gemeinsam mit den
Ländern, den Erhebungszeitraum vorzuverlegen.
Ferner haben die Gesundheitsämter und die Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34
Abs. 10 IfSG den gemeinsamen Auftrag, die Sorgeberechtigten über die Bedeutung
eines vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der STIKO
ausreichenden Impfschutzes und über die Prävention übertragbarer Krankheiten
aufzuklären.
Im Bereich der Kinderimpfung etwa gegen Masernhat Deutschland in den
vergangenen Jahren große Fortschritte erzielt. So liegt die bundesweite Impfquote
für die erste Masernimpfung ausweislich der Erhebungen nach § 34 Abs. 11 IfSG bei
Schulanfängern mit Impfausweis mittlerweile bei 96,6%. Für die zweite
Masernimpfung werden in dieser Altersgruppe inzwischen bundesweit 92,1%
erreicht.
Indes erfolgen Impfungen in vielen Fällen zu spät und nicht wie von der STIKO
empfohlen bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres. In der Altersgruppe der Ein- bis
Sechsjährigen ist der Anteil der Kinder, die beispielsweise für eine Maserninfektion
empfänglich sind, immer noch sehr hoch. Für die betroffenen Kinder bleibt das
Erkrankungsrisiko in dem Zeitraum bis zur Vervollständigung des Impfschutzes
erhöht. Für die betroffenen Alterskohorten bedeutet dies, dass sich zum Beispiel
beim Auftreten von Masern größere Krankheitsausbrüche ereignen können. Das
BMG prüftdaher derzeit gemeinsam mit den zuständigenLändern, wie die
Bemühungen der Länder zur Förderung des Impfwesens durch Maßnahmen des
Bundes unterstützt werden können. Eine gesetzliche Regelung der oben be-
schriebenen haus- und kinderärztlichen Beratung, wie vom Petenten vorgeschlagen,
erscheint mit Blick auf die bereits geltenden auch untergesetzlichen Regelungen
jedoch nach Aussage der Bundesregierung nicht angezeigt.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.Begründung (pdf)


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