Reģions: Vācija
Migrācija

Alassa Alarm! Abschiebung droht!

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
BAMF & Petitionsausschuss Baden-Württemberg
3 908 Atbalstošs

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

3 908 Atbalstošs

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

  1. Sākās 2019
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

14.09.2019 14:03

Austine Solution Josiah ist sein vollständiger Name. Bekannt wurde er spätestens im November 2018. Damals sollte er bereits nach Italien abgeschoben werden. Nachdem der bundesweit bekannte Alassa M., Sprecher und führender Repräsentant der fortschrittlichen, demokratischen Flüchtlingsbewegung, im Juni 2018 politisch motiviert abgeschoben wurde, trat Solution in Deutschland gewissermaßen seine Nachfolge an. Solution war ebenfalls aktiv bei der selbstorganisierten Demonstration der Ellwanger Flüchtlinge am 9. Mai 2018 gegen den brutalen Polizeiüberfall am 3. Mai 2018 auf die LEA in Ellwangen. Am 18. August 2018 moderierte er die große Kundgebung auf dem Schlossplatz in Stuttgart, die der Auftakt des „Ellwangen Appell“ war, für den inzwischen über 23 000 Menschen unterschrieben haben (change.org/alassa). In der Landeserstaufnahmestelle kümmerte er sich um den weiteren Zusammenschluss der Flüchtlinge im Kampf gegen ihre Kriminalisierung. Im November letzten Jahres sollte dann auch er abgeschoben werden. Der Freundeskreis Alassa & Friends organisierte 5 Tage lang eine nächtliche Mahnwache vor der LEA, machte eine breite Öffentlichkeitsarbeit und organisierte die Solidarität – die Abschiebung fand nicht statt. Solution wurde dann „straf verlegt“ in die LEA Sigmaringen und erhielt ein Hausverbot für die LEA Ellwangen. Angeblich würde seine Anwesenheit den „Frieden“ in der LEA Ellwangen stören! Was für ein Hohn. Beinahe jede Nacht kommt die Polizei in die Flüchtlingsunterkünfte um Abschiebungen durchzuführen. Baden-Württemberg mit seiner Landesregierung unter dem Grünen Ministerpräsidenten Kretschmann steht neben Bayern in Deutschland an der Spitze dieser unmenschlichen Abschiebepraxis und verbreitet damit permanent Angst und Schrecken unter den Flüchtlingen. Sie schlafen zum Teil kaum, in ständiger Angst vor Deportation. Wer stört also den Frieden in der LEA? Gegen dieses Hausverbot hat Solution daher Klage eingereicht.
Inzwischen hat Solution sich im Landkreis Göppingen in einer Flüchtlingsunterkunft eingelebt, lernt Deutsch, hatte ehrenamtlich an einem Radio Projekt mit gearbeitet, Freunde gefunden. Auch ihm machte das Leben in ständiger Angst vor Abschiebung zu schaffen. Trotzdem kämpfte er mit dem Freundeskreis Alassa & Friends für die Rechte der Flüchtlinge, gegen Fluchtursachen, interessierte sich immer sehr für die politische Entwicklung in Deutschland – nicht nur für die Flüchtlingsfragen.
In der Nacht vom 11.9. auf den 12.9., gegen 2.00 Uhr kam die Polizei in seine Unterkunft. Das Handy wurde ihm abgenommen – er konnte weder seinen Anwalt noch Freunde informieren. Jetzt ist er in Italien. Dort muss er auf der Straße leben – es gibt dort keine Unterstützung durch den Staat. Daran hat sich auch mit der neuen Regierung nichts geändert. Diese heuchelt Humanität, will aber ausdrücklich sämtliche von Salvini organisierte Dekrete der reaktionären Flüchtlingspolitik nicht aufheben.
Der Freundeskreis Alassa & Friends verurteilt diese reaktionäre Maßnahme durch Landes- und Bundesregierung und fordert die sofortige Rückholung von Solution nach Deutschland. Seine Anwälte haben entsprechende juristische Schritte eingeleitet. Die Verhandlung der Klage von Alassa M. gegen das Land Baden-Württemberg gegen den rechtswidrigen Polizeiüberfall am 3. Mai 2018 auf die Ellwanger LEA steht aus. Hierfür ist Solution zusammen mit vielen anderen ein wichtiger Zeuge. Soll seine Abschiebung der Auftakt sein zu einer größer angelegten Beseitigung von Zeugen? In jedem Fall soll sich mit seiner Abschiebung eines couragierten Kämpfers für demokratische Rechte und Freiheiten, für internationale Solidarität, für selbstorganisierten, überparteilichen Zusammenschluss von Flüchtlingen und aus Deutschland stammenden Menschen gegen die Rechtsentwicklung der Regierung und der bürgerlichen Parteien entledigt werden.
Der Freundeskreis organisiert dagegen die Solidarität, den Protest und kämpft um seine Rückholung nach Deutschland. Als Auftakt findet dafür heute eine Kundgebung statt, 18.00 Uhr Schlossplatz Stuttgart. Zur zahlreichen Teilnahme wird aufgerufen. Die Presse ist eingeladen. Auch in Albstadt Ebingen wird heute eine Kundgebung um 11 Uhr stattfinden.

Christine Schaaf (in Vertretung für Adelheid Gruber, Sprecherin des Freundeskreises Alassa & Friends, derzeit im Urlaub).


09.09.2019 16:33

Sandrine ist von Abschiebung bedroht – schwer traumatisiert, Opfer von Zwangsheirat in Kamerun, knapp dem Tod entronnen, gefoltert und sexuell missbraucht in Libyen, mit ihrem Kind auf die Straße geworfen in Italien – aber mit unbändigem Überlebenswillen sich und ihr Kind in Deutschland in vermeintliche Sicherheit gebracht. In Sicherheit? Sie soll erbarmungslos abgeschoben werden nach Italien – Begründung: Dublin-Fall!

Die Frauengruppe Courage in Tübingen setzt sich für sie ein – und der Freundeskreis Alassa auch. Das Tübinger „Schwäbische Tagblatt“ berichtete über den Fall, sowie die Rote Fahne. Hier die Fakten aus der Pressemitteilung der Tübinger Frauen:

„Mit Empörung und Entsetzen haben wir erfahren, dass unsere Freundin Sandrine M. auf Anordnung des dem Bundesinnenminister Seehofer unterstehenden Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am 29. September nach Italien abgeschoben werden soll. Wegen der sogenannten Dublin III – Verordnung wurde ihr Asylantrag wegen Unzulässigkeit nicht geprüft. Sandrine M. ist 2017 aus Kamerun geflohen und lebt seit etwas mehr als 2 Monate in Tübingen in einer Flüchtlingsunterkunft.
Sandrine M. ist zum einen aus geschlechtsspezifischen Gründen geflohen zum anderen vor dem im Nordwesten Kameruns herrschenden Bürgerkrieg. Kaum jemand in Deutschland weiß, dass dort dieser erbitterte Bürgerkrieg herrscht, ein Erbe des Kolonialismus. Nach einem langjährigen Befreiungskampf erlangten 1960 die ehemals französischen und englischen Kolonien die Unabhängigkeit und die Republik Kamerun wurde gegründet. Aufgrund andauernder Repression und Benachteiligung durch die diktatorische Regierung entwickelten sich Unabhängigkeitsbestrebungen der englischsprachigen Minderheit für ein freies Ambazonien in den nordwestlichen und südwestlichen Regionen, die blutig durch die Regierung unterdrückt werden. Mit Unterstützung Frankreichs, der USA und auch der deutschen Regierung werden Oppositionelle liquidiert, gefoltert und eingesperrt, Dörfer überfallen und niedergebrannt, Frauen vergewaltigt und mit ihren Kindern erschossen.
Sandrine ist Opfer einer Zwangsheirat mit einem wesentlich älteren Mann. Sie entkam dieser Zwangsehe und lebte mit ihrem Lebensgefährten und ihren Kindern zusammen. Aufgrund der Zwangsehe konnte sie nicht offiziell heiraten. Ihr Lebensgefährte wurde Opfer des Bürgerkriegs. Sie selbst konnte bei dem Überfall mit ihrer Tochter fliehen. Die Familie ihres Mannes gab ihr die Schuld an seinem Tod und drohte, sie zu ermorden. Ebenso bedroht sie die Familie des ersten Mannes mit dem Tod. Um zu überleben, musste sie fliehen. Auf der Flucht war sie in Libyen im Gefängnis massiver Gewalt und Vergewaltigung ausgesetzt. Bei der Überfahrt nach Italien sah sie andere Flüchtlinge im Mittelmeer ertrinken. In Italien wurde ihr keine Hilfe gegeben und sie auf die Strasse gesetzt. Im Kampf ums Überleben floh sie weiter nach Deutschland.
Sandrine M. ist durch ihre Erlebnisse schwer traumatisiert und braucht dringend einen sicheren Ort und psychotherapeutische und psychiatrische Hilfe. Nichts davon ist in Italien gegeben. Seit den neuen Gesetzen vom 1.12. 2018 gibt es keine Garantie für Hilfe, Unterkunft und Therapie für Flüchtlinge. Daher empfiehlt z.B. die Schweizer Flüchtlingshilfe (11. Januar 2019) keine – besonders keine verletzlichen - Personen nach Italien abzuschieben.
Wir fordern: Sandrine muss in Tübingen bleiben!
Tübingen muss seinen Ruf, besonders frauenspezifische Fluchtgründe zu achten, wahr machen und ihr einen sicheren Platz bieten!

Kommt zur Solidaritätskundgebung am 19. September um 17.00 Uhr auf dem Holzmarkt in Tübingen.“


06.09.2019 00:02

Folgender Solidaritäts-Aufruf erreichte uns aus Bayern, der unter anderem von der Künstlerin und Anti-Abschiebe-Aktivistin Aino Korvensyrjä verbreitet wird.
Auch in Bayern wird Geflüchteten der Prozess gemacht, weil sie sich angeblich aggressiv während eines brutalen Polizeieinsatzes verhalten hätten.
Wir sind solidarisch mit den Geflüchteten und verurteilen diese Versuche, sie zu kriminalisieren!

Die Geschehnisse ähneln fatal den Ellwanger Ereignissen:

In der Nacht zum 24. Oktober 2018 sollte aus dem Lager in Stephansposching eine Person abgeschoben werden, die jedoch nicht angetroffen wurde. Stattdessen nahm die Polizei einen nigerianischen Geflüchteten fest, der sich verbal mit der gesuchten Person solidarisiert und die unangemessene Vorgehensweise der Polizei bei der nächtlichen Durchsuchung kritisiert hatte. Die Beamt*innen hatten die Mehrheit der in der Industriehalle schlafenden Geflüchteten aufgeweckt und sich respektlos verhalten. Aufgrund der Proteste und der Solidarität mehrerer Bewohner*innen konnte der gefesselte Nigerianer aus dem Polizeiwagen fliehen. Die Folge war eine massive Razzia in der Unterkunft im Laufe des Tages durch hunderte teilweise schwer bewaffnete Beamt*innen, darunter Bereitschaftspolizei, SEK und Hunde. Personen- und Zimmerkontrollen wurden durchgeführt, die viele Zimmer völlig verwüstet zurückließen. Die Operation hatte keinen anderen Grund als die Bewohner*innen einzuschüchtern (BFR, 26.10.2018).

Im Laufe des Tages wurden 17 Bewohner festgenommen, auch Mohamed B. Vier Männer wurden in U-Haft genommen, und später folgten etwa 10 Strafbefehle. Für B. sah der Strafbefehl sieben Monate Haft auf Bewährung vor. Dagegen legte B. Anfang 2019 fristgerecht Einspruch ein. Doch das Amtsgericht Deggendorf hat bereits unter Beweis gestellt, dass es die Rechte von schwarzen Geflüchteten für vernachlässigbar hält. So war die zuständige Richterin zunächst nicht bereit, eine Hauptverhandlung durchzuführen. Stattdessen versuchte sie bei einem ersten Termin am 22. August, B. zu einem Geständnis zu überreden, indem sie ihm mit bis zu fünf Jahren Haft drohte. Er solle die siebenmonatige Bewährungsstrafe akzeptieren, da diese „mild“ sei und alle anderen ebenfalls gestanden hätten. Auch B.s Pflichtverteidiger empfahl mit Nachdruck, ein Geständnis abzuliefern.

Mohamed B. gab nicht auf und wiederholte, dass er am 24. Oktober 2018 nur deshalb verhaftet wurde, weil ein leitende Mitarbeiter des Ankerzentrums seinen Namen an die Polizei weitergegeben hatte - als persönliche Rache dafür, dass B. zuvor Kritik an den Bedingungen im Lager geäußert hatte. Diesen Grund für seine Festnahme, dass er also B.s Namen von dem Mitarbeiter bekommen habe, bestätigte ein Polizeizeuge, der am 22. August 2019 befragt wurde, nachdem die Richterin der Eröffnung des Hauptverfahrens zugestimmt hatte. Die Richterin reagierte überrascht, als deutlich wurde, dass der Zeuge keine Angaben machen konnte, die die Anklage gegen B. stützen. Nach unseren Informationen werden die meisten der 18 Zeugen, die das Gericht zu den drei kommenden Terminen geladen hat, das ebenfalls nicht können.

Das Verfahren läuft bereits und wird am 16.9. und 26.9., jeweils um 9 Uhr fortgesetzt. Mohamed B. wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Gefangenenbefreiung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Wir rufen Aktivist*innen und Freund*innen auf, ihre Solidarität zu zeigen und die politisch motivierte Kriminalisierung und Legitimation der Polizeigewalt gegen Geflüchtete kritisch zu beobachten.

Kommt zum Gericht am 16.9. & 26.9. um 9 Uhr:

Amtsgericht Deggendorf: Amanstraße 17, 94469 Deggendorf


18.08.2019 22:39

Die Klage Alassas gegen die Alice Weidel auf Unterlassung ihrer verlogenen Behauptungen einer „Rädelsführerschaft“ fand nicht nur ein großes öffentliches Interesse – in verschiedenen Medien wurde sachlich über den Inhalt der Klage berichtet und an die Ereignisse im vergangenen Jahr in Ellwangen erinnert – sondern traf auch auf große Solidarität, die sich auf der Kundgebung in Hamburg vor dem Gericht, in den Kommentaren auf den Petitionsseiten und in verschiedenen Solidaritätsschreiben zeigt:

c.gmx.net/@609835061755248931/7X6g8Q4YQaS0wZD867EuiQ

Diese Solidarität brachte offenbar die AfD derart in Rage, dass sie sich in einer erneuten Hetze im „Deutschland-Kurier“ austobte. Mit Datum vom 16. August steht dort zu lesen über einen Mann, dessen Kind auf tragische Weise im Mittelmeer ertrunken ist: Der „Migranten-Messias ... Alassa kann zwar nicht – noch nicht – über Wasser gehen, dafür aber die Alpen überqueren wie einst Hannibal“ - verächtlicher und abscheulicher geht wohl kaum noch.

Und wen will die AfD-Hauspostille eigentlich mit ihren süffisanten Fragen treffen, wer Alassa‘s Anwaltskosten bezahlt? Etwa unsere zahlreichen Spender, die die Arbeit des Freundeskreises, die Öffentlichkeitsarbeit, Kosten für Anwälte etc. überhaupt erst möglich machen? So etwas kann sich offenbar eine AfD gar nicht vorstellen, gegen die bekanntermaßen wegen kapitalkräftiger Spender aus der Schweiz staatsanwaltlich ermittelt wird!

Besonders zum Schäumen bringt diese Leute, dass Alassa auch von revolutionären Kräften wie der MLPD Solidarität erfährt. Wir überlassen es getrost Euch, darüber zu urteilen, für oder gegen wen das nun spricht...

Wir sind jedenfalls mächtig stolz auf soviel Unterstützung, auf unsere Unabhängigkeit auch in finanzieller Hinsicht und bauen weiter auf Euch:

Spenden über: „Solidarität International e.V.“, IBAN: DE86 5019 0000 6100 8005 84, Stichwort: „Alassa“


15.08.2019 19:36

Liebe Freunde,
in einem Interview mit dem online-Magazin BENTO konnte Alassa M. erklären, warum er Alice Weidel verklagte. Unter anderem sagt er:
„Ich kann es nicht ertragen, wenn Menschen, die eigentlich Rechte haben, die Stimme genommen wird.“
Er beschreibt, wie er zum Sprecher der Geflüchteten in Ellwangen wurde, und was dort im Jahr 2018 tatsächlich geschehen ist. BENTO ergänzt das Interview mit Recherche-Ergebnissen und trägt zur sachlichen Gegenöffentlichkeit gegen den erneuten shitstorm in einigen social media bei, der anlässlich des Prozesses gegen Alice Weidel entfacht wurde.
Nachzulesen hier:
www.bento.de/politik/afd-alice-weidel-hetzte-gegen-alassa-mfouapon-nun-hat-er-sie-verklagt-a-136aac78-a885-4a01-a55b-24c115dc810c


08.08.2019 23:47

Liebe Freunde Alassas,,
ganz herzliche Kampfesgrüße aus dem Süden – ist es nicht großartig, dass es inzwischen Freunde Alassas im ganzen Land gibt und sogar weit darüber hinaus? Uns alle verbindet nicht nur der Zorn und die Empörung über die Flüchtlingspolitik der europäischen Regierungen sondern auch der Mut, sie samt den Scharfmachern von ganz rechts direkt anzugreifen und ihre Hetze zurückzuweisen..
SIE versuchen, die Geflüchteten, ihre Selbstorganisation, die ganze demokratische Unterstützungsbewegung zu diskreditieren, zu kriminalisieren, und zu demoralisieren. Doch WIR stärken uns im Gegenwind: Immer mehr Menschen werden aktiv gegen die rechten Hetzer und Scharfmacher. Geflüchtete selber erkennen zunehmend, dass sie sich organisieren, für ihre Rechte eintreten und Seite an Seite mit uns kämpfen müssen.
Wie beschämend für ein angeblich so demokratisches Land ist es, dass Alassa als Kläger nicht einmal hier und heute selbst seine Stimme erheben darf – er bekam keine Erlaubnis, seinen Wohnort zu verlassen. Zweierlei Recht, zweierlei Maß, zweierlei Menschen? Wir sagen: Menschenrecht ist unteilbar!
Diese heutige Verhandlung trifft auf großes öffentliches Interesse – bis gestern abend kamen Anfragen der Medien zu den Zielen des Prozesses und es gibt offenbar eine große Bereitschaft, darüber zu berichten. Viele Zuschriften aus dem Kreis der über 25.000 Unterstützer der Internet-Petitionen bekunden ihre Solidarität mit Alassa und wünschen Alice Weidel heute eine krachende Niederlage!
Wie das Gericht heute entschieden wird, wissen wir noch nicht – aber wir haben uns bereits entschieden:
Schluss mit Hetze und Lügen von AfD, BILD und Co! Für das Recht auf Flucht! Kampf der Abschiebepolitik! Bleiberecht für Geflüchtete auf Antifaschistischer Grundlage!


01.08.2019 12:39

Vom Frauenverband Courage erreichte uns diese Pressemitteilung:

"Nicht zum ersten Mal steht die Erstaufnahmestelle (EA) in Tübingen in der Kritik. Vor allem Frauen aus Afrika sind dort untergebracht. Viele von ihnen haben auf ihrer Flucht Furchtbares erlebt, waren Misshandlungen, Folter, sexueller Gewalt und Zwangsprostitution ausgesetzt. Dabei kam es auch zu Infektionen mit HIV und Hepatitis C.

Nun wurde publik, dass die umgehend notwendige Behandlung dafür vom Regierungspräsidium in bürokratischer Weise behindert und verschleppt wird – oft über Monate hinweg.

Dr. Kaiser, der die besonders schutzbedürftigen Frauen in der EA betreut hat, hat deshalb seinen Dienst quittiert: „ Ich kann unter den jetzigen Bedingungen nicht weiterarbeiten“ (Schwäbisches Tagblatt vom 12.7.19)

Es gibt keine rechtliche Grundlage, die Tests auf HIV und Hepatitis durchzuführen. Dr. Kaiser fordert, dass jede der betroffenen Frauen die Möglichkeit haben muss, in vertrauensvollem Gespräch von einem Arzt über die Möglichkeit einer Ansteckung aufgeklärt zu werden. Er berichtet von seiner Erfahrung, dass die Frauen sehr erleichtert auf diese Aufklärung reagiert haben und sich haben testen lassen.

Statt bei einem positiven HIV Test sofort mit der Behandlung beginnen zu können, wird mit dem Verweis auf das Asylbewerbergesetz die Diagnose mit einem Gutachten vom Regierungspräsidium überprüft. Der Arzt erhält das Gutachten nicht, und durch die bürokratische Verschleppung konnte in Einzelfällen erst nach Monaten mit der lebensnotwendigen Behandlung begonnen werden.

Erneut traumatisierend wäre eine Zwangstestung, wie OB Palmer (Tübingen) nach Bayrischem Vorbild vorschlägt. Zwangstestung zerstört Vertrauen und kann zur Stigmatisierung führen.

Das Regierungspräsidium stuft HIV-positiv als chronische Krankheit ein und nicht als akute Krankheit. So wurden notwendige und wirksame Behandlungen Monate verschleppt und das Leben und die Gesundheit von schutzbedürftigen Frauen in fahrlässiger Weise aufs Spiel gesetzt."

Der Freundeskreis Alassa&Friends schließt sich den Forderungen des Frauenverbands Courage an:

Sofortige umfassende Aufklärung und Beratung der Frauen in der EA mit der Möglichkeit sich auf Infektionskrankheiten testen zu lassen!

Umgehende Behandlung aller infizierten Frauen!

Keine Abschiebung infizierter Frauen, Anerkennung frauenspezifischer Fluchtgründe als Asylgrund!


18.07.2019 21:20

Wieder musste die Springer-Presse eine Schlappe einstecken! Der Deutsche Presserat stimmt der Beschwerde von Alassa Mfouapon zu und rügt Bild wegen der ganzseitig verbreiteten verlogenen und hetzerischen Behauptungen, er sei ein krimineller Rädelsführer und Sozialschmarotzer und widerrechtlich nach Deutschland eingereist. Das berichten seine Anwälte in einer Pressemitteilung (c.gmx.net/@609835061755248931/Z1pc ). BILD wollte mit dem Artikel die Selbstorganisation der Geflüchteten in Ellwangen und die gesamte demokratische Bleiberechtsbewegung diffamieren.
Auch der AfD-nahe „Deutschlandkurier“ konnte seine Hetze nicht ungestraft weiter verbreiten: Nach Verhängung eines Ordnungsgeldes durch das Landgericht Köln wegen Zuwiderhandlung gegen den Gerichtsbeschluss wurde der Hetzartikel aus dem Netz genommen! Wichtige kleine Erfolge im Kampf für demokratische Rechte von Geflüchteten.
Erstmals zum 11. Neckarfest am 6. Juli in Stuttgart präsentierten wir unsere Dokumentation des Tribunals gegen die reaktionäre Flüchtlingspolitik: „Jetzt reden wir“. Alassa M. ist der Hauptankläger. Seine Klage stützen über 30 Zeugen. Alassa M. stellte die Dokumentation beim Fest mehreren hundert gebannten und begeisterten Besuchern vor – gemeinsam mit 20 anderen afrikanischen Flüchtlingen – ernsthaft, anziehend, kulturvoll, frei gesprochen in deutscher Sprache. Über 130 Exemplare der Dokumentation wurden an diesem Tag verbreitet.
Dass er überhaupt selbst dort sein konnte, war nach 6 Monaten absoluten Reiseverbotes ein kleines Aufatmen: endlich Karlsruhe wieder verlassen können, wenigstens in Baden-Württemberg sich bewegen dürfen. Die Lockerung der Residenzpflicht war längst überfällig.
Doch die Retourkutsche ließ nicht lange auf sich warten: völlig willkürlich wurde ihm diese sowieso schon eingeschränkte Reisefreiheit am 8. Juli wieder genommen. Mit einem schwarzen Edding Stift streicht der Beamte in der LEA Karlsruhe auf seinem Ersatzausweis den entsprechenden Eintrag durch. Keine Begründung. Ab sofort gilt wieder Freiluftgefängnis Karlsruhe. Zufall? Oder Furcht davor, dass Alassa dieses Buch womöglich landesweit bewerben könnte?
Der Freundeskreis Alassa & Friends fordert die sofortige Beendigung der Residenzpflicht für Alassa Mfouapon!
Jetzt erst recht: bestellt und verbreitet die Dokumentation: „Jetzt reden wir!“
Bestellanfragen an freundeskreis-alassa@gmx.de


10.07.2019 23:35

Im Januar ging Alassa M. vor Gericht gegen die BILD – unter anderem wegen deren ganzseitig und bundesweit verbreiteter Behauptung, er sei illegal nach Deutschland wiedereingereist. Diese Behauptung, so stellte das Gericht fest, war in der Tat falsch – vielmehr reiste er nach Ablauf der Wiedereinreisesperre legal nach Deutschland ein und stellte umgehend einen Asylfolgeantrag. Dennoch kam BILD ungestraft davon, da der verantwortliche Redakteur im Prozess in Hamburg unter Eid versicherte, er habe diese Information von einem Pressesprecher direkt aus dem Innenministerium Baden-Württemberg erhalten.
Auf Nachfrage der Anwalts-Kanzlei, die Alassa im Prozess vertrat, bestritt das Innenministerium Baden-Württemberg mit Schreiben vom 28.05.2019 jedoch energisch, BILD eine solche Auskunft erteilt zu haben. Zudem habe der Pressesprecher mit dem Redakteur, von dem die eidesstattliche Versicherung stammt, überhaupt nicht gesprochen.
Sollte diese Darstellung des Ministeriums zutreffen, so begründet sie gegen den BILD-Redakteur zumindest den Anfangsverdacht einer falschen Versicherung an Eides statt, strafbar nach § 156 StGB. Die Kanzlei hat daher bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafanzeige erstattet!
Dass BILD ein sehr spezielles Verhältnis zur Wahrheit hat – davon konnte man sich in der Vergangenheit schon öfters ein „BILD“ machen – aber Falschaussage unter Eid wäre ein weiterer Skandal, der sich einreiht in die Rolle der BILD bei der Einstimmung der Bevölkerung auf die zunehmende Rechtsentwicklung der Regierung in der Flüchtlings- und Asylpolitik.
Wer sich ein reales Bild machen möchte über die wahren Verhältnisse und Hintergründe dieser Politik, dem empfehlen wir unsere Dokumentation des Tribunals gegen die reaktionäre Flüchtlingspolitik: „Jetzt reden wir!“
Preis 14,- € (Solipreis 20,- €, Preis für Geflüchtete 10,- €) Bestellanfragen über: freundeskreis-alassa@gmx.de


03.07.2019 23:52

Unter dem Titel: „Jetzt reden wir!“ ist die Dokumentation zum Tribunal: „Angeklagt! Gegen die Fluchtursachen und die reaktionäre Flüchtlingspolitik der Regierung! Für das Recht auf Flucht und für das Recht, die Welt zu verändern!“ erschienen.

Das Tribunal wurde eröffnet von den Sprecherinnen des Freundeskreises Alassa & friends, der sich für ein Bleiberecht Geflüchteter einsetzt: „… Der Freundeskreis hat sich angelegt mit der Flüchtlingspolitik dieser Regierung und der EU. Das wurde zur Erfolgsgeschichte, denn mit dieser Bewegung entstand der direkte, selbstbewusste, zukunftsorientierte Gegenpol zur reaktionären Flüchtlingspolitik, mit Ausstrahlung weit über Deutschland hinaus. Dieses Tribunal ist die prompte und passende Antwort auf die nun gesetzlich beschlossenen weiteren Verschärfungen.“

Im Vorwort zur Dokumentation schreibt Monika Gärtner-Engel, die das Tribunal geleitet hat: "Das Tribunal … entstand aus dem intensiven Erfahrungsaustausch mit Geflüchteten. Ihre Berichte über Fluchtursachen, Härten der Flucht, Erlebnisse von Repression und Demütigung, aber auch Hilfe, Freundschaft, Solidarität und beeindruckende Selbstorganisation in Deutschland sollen möglichst vielen Menschen zugänglich gemacht werden. … Das Tribunal fand herzliche Gastgeber und einen beeindruckenden Rahmen auf dem Pfingstjugendtreffen 2019 – einem Festival der internationalen Solidarität und Zukunftsperspektive in Truckenthal/Thüringen.“

Das Buch hat 104 Seiten und wird herausgegeben vom Freundeskreis Alassa & Friends. Es kann am Samstag, 06. Juli ab 14 Uhr beim Neckarfest in Stuttgart am Stand des „Freundeskreis Alassa & Friends“ erworben werden zum Preis von 14 Euro (für Geflüchtete: 10 Euro; Solipreis: 20 Euro).

Weitere Bestellanfragen bitte über den Freundeskreis per e-Mail:
freundeskreis-alassa@gmx.de.

Das Inhaltsverzeichnis findet ihr hier:
c.gmx.net/@609835061755248931/HZzI4bR6SHWEfkq2He41Sw


Palīdziet stiprināt pilsoņu līdzdalību. Mēs vēlamies padarīt jūsu bažas dzirdamas un palikt neatkarīgiem.

Veiciniet tūlīt