Allgemeine Kulturpflege - Anerkennung von Video- und PC-Spielen als allgemeines Kulturgut

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
64 Unterstützende 64 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

64 Unterstützende 64 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:08

Pet 3-18-04-224-007678

Allgemeine Kulturpflege
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.03.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass Video- und PC-Spiele als allgemeines
Kulturgut anerkannt werden.
Der Petent führt zur Begründung seines Anliegens aus, dass Video- und PC-Spiele
nicht ausschließlich der Unterhaltung dienten, sondern komplexe Geschichten
erzählten, lehrreich sein oder Interesse an historischen Ereignissen wecken könnten
wie auch Bücher und Filme. Der künstlerische und gestalterische Aufwand dieses
neuen Mediums sei seit mindestens 25 Jahren mit denen anderer Medien
vergleichbar. Auch steige die wirtschaftliche Bedeutung dieses Mediums und der
entsprechenden Unternehmen mit jedem Jahr. Daher sei es an der Zeit, dies durch
die Anerkennung als allgemeines Kulturgut zu würdigen.
Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 20 Diskussionsbeiträge
und 64 Mitzeichnungen eingegangen.
Unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien sieht das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
folgendermaßen aus:
Computerspiele sind sowohl Kultur- als auch Wirtschaftsgüter. Wie der Petent
darlegt, schaffen sie neue Erzähl– und Erlebniswelten. Sie sind in den letzten Jahren
wesentlicher Bestandteil des Alltags vieler Kinder, Jugendlicher und Erwachsener
geworden und haben andere Medien abgelöst, zudem auch das Freizeitverhalten
beeinflusst. Im Bereich von Bildung und Ausbildung sind Lern- und Simulationsspiele

mehr und mehr zu einem wichtigen Instrument geworden. Auch in den Bereichen von
Wissensmanagement und Industriesimulation sind sie von großer Bedeutung.
Da es jedoch auch dümmliche, aggressionsbetonte, diskriminierende und
verhetzende Computerspiele gibt, halten Deutscher Bundestag und
Petitionsausschuss die jeweilige Qualität und Intention von Computerspielen für
ausschlaggebend. Auf Initiative des Deutschen Bundestages hat die
Bundesregierung daher im Jahr 2009 gemeinsam mit der Wirtschaft den Deutschen
Computerspielpreis ins Leben gerufen. Sein wichtigstes Ziel ist es, das Angebot
pädagogisch anspruchsvoller und qualitativ hochwertiger Computerspiele –
einschließlich interaktiver Unterhaltungsmedien jeder Art – aus deutscher Produktion
zu erweitern und zu verbessern. Prämiert werden herausragende Produkte, die
jungen Menschen auf spielerische Weise Themen erschließen, die für ihre
persönliche, schulische oder berufliche Entwicklung bedeutsam sind. Es geht dabei
um die Förderung kognitiver, technischer und kommunikativer Fertigkeiten der Kinder
und Jugendlichen bei gleichzeitig hohem technischem Standard. Der Preis soll ein
Anreiz sein für deutsche Spielentwickler und –hersteller, entsprechende Produkte auf
den Markt zu bringen. Er soll aber auch die öffentliche Aufmerksamkeit für solche
Spiele erhöhen und die Nachfrage danach anregen. Der Preis wird jährlich in
verschiedenen Kategorien für Computerspiele vergeben, die vollständig oder
überwiegend in Deutschland entwickelt wurden. (Siehe dazu im Internet unter:
www.deutscher-computerspielpreis.de/)
Abschließend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass neben und trotz dieser
Anerkennung eines relativ neuen Mediums weiterhin die Medienvielfalt und die damit
verbundenen unterschiedlichen Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche
konstituierend für ihre Welterfahrung und damit unabdingbar sind.
Der Petitionsausschuss sieht nach diesen Darlegungen keine Veranlassung, das
Anliegen zu unterstützen. Der Petitionsausschuss kann daher nur empfehlen, das
Petitionsverfahren abzuschließen.
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundeskanzleramt – zur Erwägung zu überweisen und den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich
abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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