Reģions: Vācija

Allgemeine Kulturpflege - Mahnmal für Euthanasieopfer

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
142 Atbalstošs 142 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

142 Atbalstošs 142 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

  1. Sākās 2012
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16:16

Pet 3-17-04-224-043877Allgemeine Kulturpflege
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Die Petentin setzt sich dafür ein, ein Mahnmal für Behinderte, die im Dritten Reich
ermordet wurden, an einer zentralen Stelle zu errichten.
Die Petentin kritisiert, dass es bis heute kein zentrales Mahnmal für die Opfer der
Euthanasieverbrechen während der Zeit des nationalsozialistischen Regimes gebe.
Sie vermute, führt die Petentin aus, dass der Grund dafür sei, dass die behinderten
Menschen in unserer Gesellschaft oft am Rande lebten und kaum eine Lobby für ihre
Interessen hätten. Zwar existierten Mahnmale in diversen Behinderteneinrichtungen,
jedoch fehle es an einem zentralen Mahnmal, wie es das für andere Opfergruppen
bereits gebe.
Zu weiteren Ausführungen wird auf die Eingabe hingewiesen.
Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Petition sind 57 Diskussionsbeiträge
und 142 Mitzeichnungen eingegangen. Die Diskussion im Internetforum verlief
kontrovers.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
u. a. unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie
folgt zusammenfassen:
Den Vorstellungen der Petentin ist in jüngster Zeit entsprochen worden: Der
Deutsche Bundestag hatte am 10. November 2011 beschlossen, auf dem
historischen Areal Tiergartenstraße 4 in Berlin, dem heutigen Vorplatz der
Philharmonie, einen Gedenkort für die Opfer der NS-Euthanasie-Morde zu errichten
(vgl. Bundestags-Drucksache 17/5493). Dieser Platz wurde gewählt, weil sich dort ab
April 1940 die Planungszentrale befand, die unter den Decknamen „T4“ oder „Aktion“

den Massenmord an mehr als 70.000 Patienten und Patientinnen aus Heil- und
Pflegeanstalten im Deutschen Reich initiierte, koordinierte und durchführen ließ.
Im Ergebnis eines Gestaltungswettbewerbs, den das Land Brandenburg in
Abstimmung mit dem Bund ausgelobt hat, wurde am 23. November 2012 der Entwurf
der Arbeitsgemeinschaft Ursula Wilms (Architektin) mit Nikolaus Koliusis und Heinz
W. Hallmann (Landschaftsarchitekten) mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Die
Realisierung und auch Fertigstellung des Gedenkortes ist für das Jahr 2013 geplant.
Die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von bis zu 500.000 Euro stellt der Beauftragte
der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Verfügung. Die 28 eingereichten
Wettbewerbsentwürfe waren bis zum 16. Dezember 2012 der Öffentlichkeit
zugänglich in einer Ausstellung in der Stiftung Topographie des Terrors in Berlin.
Über das Engagement für diesen künftigen zentralen Gedenkort in Berlin
hinausgehend, fördert die Bundesregierung anteilig Gedenkstätten an den Orten der
ehemaligen Tötungsanstalten in Pirna-Sonnenstein, Brandenburg/Havel und
Hadamar.
Der Petitionsausschuss empfiehlt vor diesem Hintergrund, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


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