Region: Niemcy

Allgemeine Regelungen zur Rentenhöhe - Rentensteigernde Berücksichtigung versicherungsfreier Beiträge für Bezieher einer Vollrente wegen Alters

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
55 55 w Niemcy

Petycja została zakończona

55 55 w Niemcy

Petycja została zakończona

  1. Rozpoczęty 2016
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

11.09.2017, 12:59

Pet 3-18-11-823-030820

Allgemeine Regelungen zur Rentenhöhe


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.09.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als
Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung

Die Petentin möchte erreichen, dass die Beiträge, die Arbeitgeber für Beschäftigte
entrichten, die als Bezieher einer Vollrente wegen Alters versicherungsfrei sind,
rentensteigernd berücksichtigt werden.
Die Petentin führt im Wesentlichen aus, dass viele Rentnerinnen und Rentner nur eine
geringe Rente bezögen und deshalb gezwungen seien, trotz Rentenbezugs
weiterzuarbeiten. Die Rentenbeiträge, die die Arbeitgeber für die weiterbeschäftigten
Rentenbezieher abführten, kämen diesen jedoch nicht bei der Rente zugute. Eine
Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ohne Gegenleistung sei jedoch nicht zu
rechtfertigen. Schließlich würden ausscheidende Arbeitnehmer über die notwendigen
Berufs- und Fertigungserfahrungen, Verbindungen und Netzwerke verfügen, die für
viele Betriebe immens wichtig seien und die sonst mit deren Ausscheiden aus dem
Erwerbsleben verloren gehen würden. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die
abgeführten Sozialversicherungsbeiträge den weiterbeschäftigten Rentenbeziehern
vorenthalten würden. Auf die weiteren Ausführungen der Petentin in der Eingabe wird
verwiesen.
Es handelt sich um eine Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition
schlossen sich 55 Mitzeichnende an und es gingen 4 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Berücksichtigung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Nach geltender Rechtslage müssen Arbeitgeber für Beschäftigte auch dann den
Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten, wenn diese
Beschäftigten eine Altersvollrente beziehen. Damit entfallen auf den Arbeitgeber die
gleichen Beitragsanteile, die er zu tragen hat, wenn Beschäftigte noch keine
Altersvollrente beziehen.
Mit dem Bezug einer Vollrente wegen Alters tritt Versicherungs- und für den
Rentenbezieher gleichzeitig auch Beitragsfreiheit in der Rentenversicherung ein. Für
den Arbeitgeber bleibt hingegen eine Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen
bestehen.
Die Beitragszahlungen der Arbeitgeber für versicherungsfrei beschäftigte
Rentner/innen haben arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitische Gründe. So sollen
dadurch Wettbewerbsverzerrungen unter Arbeitgebern verhindert werden. Ohne die
Beitragszahlungen auch für versicherungsfrei beschäftigte Rentner/innen bestünde
die Gefahr, dass Arbeitgeber bevorzugt solche Personen einstellen. Dies hätte eine
Benachteiligung der jüngeren Versicherten zur Folge, deren Beschäftigung aufgrund
ihrer Versicherungs- und Beitragspflicht eine finanzielle Belastung für Arbeitgeber im
Vergleich zu bereits verrenteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darstellen
würde. Darüber hinaus käme es im Verhältnis der Arbeitgeber untereinander zu einer
Besserstellung derjenigen, die versicherungsfreie Rentner/innen beschäftigen, weil für
sie Beiträge nicht zu entrichten wären.
Die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für beschäftigte
Rentner/innen, die aus arbeitsmarktpolitischen Gründen zu zahlen sind und der
Versichertengemeinschaft zufließen, sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Das
Bundesverfassungsgericht hat die verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeit dieser
Beiträge mehrfach bestätigt.
Eine Auszahlung des Arbeitgeberbeitrags zur Rentenversicherung an den
Beschäftigten wird durch den Petitionsausschuss nicht befürwortet. Schließlich könnte
die Auszahlung des Arbeitgeberbeitrags zu entsprechenden Lohnanpassungen
führen, so dass sich letztlich keine Besserstellung der Arbeitnehmer/innen ergäbe und
eine solche Maßnahme somit der bloßen Abschaffung der Arbeitgeberbeiträge
gleichkäme.
Der Petitionsausschuss weist in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin:

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung per Entschließung dazu
aufgefordert, Vorschläge zu flexiblen Übergängen in den Ruhestand zu erarbeiten. Ziel
soll es sein, einen rechtlichen Rahmen für flexible Übergänge in den Ruhestand zu
schaffen. Nach den von der Koalitionsarbeitsgruppe erarbeiteten Vorschlägen zur
Verbesserung des rechtlichen Rahmens für einen gleitenden Übergang soll es künftig
möglich sein, dass neben einer Altersvollrente Rentenanwartschaften erworben
werden können. So sollen nach Erreichen der Regelaltersgrenze die
Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung vom Versicherten durch eigene
Arbeitnehmerbeiträge aufgestockt werden (sog. ,,Opt-in Modell") können.
Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich diesen Vorschlag, der es
Altersvollrentnern ermöglicht, ihre Rente aufzubessern. Er empfiehlt deshalb, die
Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als
Material zu überweisen, damit sie in die Vorbereitung des Gesetzentwurfs mit
einbezogen wird, und die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis zu geben.

Begründung (PDF)


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