Region: Tyskland

Allgemeines Wirtschaftsrecht - Flächendeckende Kraftstoffversorgung über Tankstellen/wirtschaftliche Sicherstellung und faire Rahmenbedingungen für Tankstellenbetreiber

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
112 Stödjande 112 i Tyskland

Petitionen har nekats

112 Stödjande 112 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2014
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2016-03-16 03:24

Pet 1-18-09-70-013161

Allgemeines Wirtschaftsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung

Mit der Petition werden Sofortmaßnahmen zur Sicherstellung einer
flächendeckenden Kraftstoffversorgung über Tankstellen sowie die Gewährleistung
einer wirtschaftlichen Betriebsführung von Tankstellenbetreibern durch faire
Rahmenbedingungen gefordert.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 112 Mitzeichnungen und
19 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
Prüfung unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass
nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird von dem Vorsitzenden eines
Tankstellenverbandes im Wesentlichen ausgeführt, dass für die gesellschaftlich und
wirtschaftlich notwendige Mobilität mit Kraftfahrzeugen die flächendeckende
Versorgung mit Kraftstoffen über Tankstellen an 365 Tagen im Jahr wesentlich sei.
Die Tankstellenbetreiber seien in Deutschland als „selbständige Gewerbetreibende“
– Handelsvertreter nach § 84 Handelsgesetzbuch (HGB) – für die
Mineralölgesellschaften tätig. Für die Vermittlung von Kraftstoff erhielten sie
durchschnittlich eine Provision von ca. 1 Cent pro Liter Kraftstoff. Die Kraftstoffpreise
würden den Tankstellenbetreibern von den Ölgesellschaften vorgegeben. Für die
Nutzung von Tankstellengebäuden (oft mit Waschanlage) und Tankstellentechnik
stünden sie üblicherweise ebenfalls mit den Mineralölgesellschaften in einem
Pachtverhältnis, wodurch sie auch in der Lage seien, Reisebedarf und andere
Dienstleistungen (wie Autowäsche, Gastronomie etc.) als Kaufleute eigenständig zu

vertreiben. Im Rahmen von einheitlichen Vertriebssystemen von Café/Bistro- oder
Autowäschebereichen müssten sie ebenfalls Pachten, in der Regel in Form von
Umsatzpachten, zahlen. Für sämtliche Kosten, die zwingend zum Betrieb einer
Tankstelle notwendig seien, sowie für Energieversorgung, Wasser und das gesamte
Personal seien die Tankstellenpächter wirtschaftlich und rechtlich selbst
verantwortlich. Die dadurch entstehenden Kosten seien allein durch den Verkauf von
Kraftstoff jedoch nicht zu erwirtschaften.
Neben dem Kraftstoffbereich hätten die Mineralölgesellschaften in der Regel ein
Interesse, weitere Geschäfte an den Tankstellen zu beeinflussen. So erteilten sie
den Tankstellenbetreibern „Vorschläge“ für die Zulieferer der an der Tankstelle
üblicherweise zu verkaufenden Waren. Einen freien Einkauf der Pächter für das
Eigengeschäft gebe es faktisch damit vielfach nicht.
Das Vertragsverhältnis zwischen Mineralölgesellschaften und ihren Betreibern sei
von einem massiven Ungleichgewicht gekennzeichnet. Die Strukturen führten zu
einem Verlust der gesetzlich vorgesehenen Selbständigkeit und in eine sich
verdichtende Abhängigkeit von den Gesellschaften. Die Branche sei im Bereich der
Arbeitsplätze von geringfügiger Beschäftigung geprägt. Der 2015 eingeführte
gesetzliche Mindestlohn werde zu höheren Personalkosten führen, die von vielen
Tankstellenbetreibern faktisch nicht gezahlt werden könnten. Im Zuge ihrer formalen
Selbständigkeit würden sie dann gehalten sein, die Tankstellen abzugeben. Bereits
jetzt falle es vielen Mineralölgesellschaften schwer, Nachfolger für ausscheidende
Betreiber zu finden. Alternativ werde durch den zwingenden Personalabbau eine
Einschränkung der Öffnungszeiten der Tankstellen erfolgen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Im Hinblick auf das erste Petitum stellt der Petitionsausschuss zunächst fest, dass
die flächendeckende Versorgung mit Kraftstoffen über Tankstellen nach Auffassung
der Bundesregierung sowie des Ausschusses sichergestellt ist, auch wenn die Zahl
der Tankstellen leicht rückläufig ist, nicht zuletzt wegen des sinkenden
Kraftstoffabsatzes infolge sparsamerer Fahrzeuge.

Der Ausschuss merkt an, dass es etwa 14.500 Straßentankstellen mit geschätzt
10.000 Tankstellenbetreibern gibt. Davon haben sich ca. 8.300 mit
Handelsvertreterverträgen an die verschiedenen Mineralölgesellschaften und
Mineralölhändler gebunden. Von diesen Betreibern sind etwas mehr als die Hälfte
Pächter der Tankstelle und der Rest Eigentümer.
Die vertraglichen Beziehungen der Tankstellenbetreiber zu den
Mineralölgesellschaften sowie ihre jeweilige wirtschaftliche Situation sind
entsprechend heterogen:
Freie Tankstellenbetreiber, die nicht als Handelsvertreter an eine
Mineralölgesellschaft gebunden sind, sind wirtschaftlich häufig besser gestellt, tragen
aber auch ein höheres wirtschaftliches Risiko.
Die größten Probleme haben Tankstellenbetreiber, die als Pächter mit einem
Handelsvertretervertrag an eine Mineralölgesellschaft gebunden sind (ca. 4.000).
Ihre wirtschaftliche Lage ist aufgrund ihrer geringen Verhandlungsmacht gegenüber
Mineralölgesellschaften häufig kritisch. Tankstellenpächter betreiben das
Mineralölgeschäft in der Regel als Handelsvertreter im Namen und auf Rechnung der
Mineralölgesellschaft. Die Mineralölgesellschaften tätigen die Investitionen und
geben den Abgabepreis an der Tankstelle vor. Shop und Autowaschanlage betreiben
die Pächter als Eigengeschäft. In der Regel geben die Mineralölgesellschaften auch
im Shop Lieferant und Einkaufspreise sowie die Verkaufspreise vor.
Die Mineralölgesellschaften argumentieren, dass sie Mittelständlern ohne größere
Investitionen eine selbstständige Tätigkeit ermöglichen. Bei den zu erwirtschaftenden
Einnahmen sei die Tankstelle gesamtbetrieblich zu betrachten. Das Einkommen
liege erheblich höher als von den Betreiberverbänden angegeben, häufig würden
auch mehrere Tankstellen betrieben.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWi) gemeinsam mit den Fachleuten des für das Handelsgesetzbuch
federführenden Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bereits
2011/2012 Gespräche mit den Verbänden der Tankstellenbetreiber geführt hatte.
Wichtig erschien der Bundesregierung, dass sich potenzielle Betreiber einer
Tankstelle vor Abschluss eines Handelsvertretervertrages sorgfältig und vollständig
über die Risiken und Erfolgsaussichten des Betriebs einer Tankstelle informieren.
Deshalb hat das BMWi im Jahr 2012 eine Checkliste für mögliche künftige
Tankstellenbetreiber auf seiner Webseite www.existenzgruender.de veröffentlicht.

Diese Checkliste soll beiden Vertragspartnern – Tankstellenbetreibern wie
Mineralölgesellschaften – Anhaltspunkte geben, welche Informationen bei den
Vertragsverhandlungen ausgetauscht werden sollten.
Weiterhin macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass Bundesminister Sigmar
Gabriel am 16. Oktober 2014 die Verbände und Vertreter der Tankstellenbetreiber
und der Mineralölgesellschaften zu einem Branchengespräch eingeladen hatte, um
über die wirtschaftlichen Bedingungen der Tankstellenpächter zu sprechen. Auch der
Petent war durch seinen Vorsitzenden vertreten.
Nach Angaben des BMWi seien in konstruktiver Atmosphäre aktuelle wirtschaftliche
Fragen der Branche, aber auch Fragen der Zusammenarbeit zwischen
Tankstellenbetreibern und Mineralölgesellschaften erörtert worden. Beide Seiten
hätten betont, dass ihnen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit sehr wichtig sei.
Initiiert von Bundesminister Sigmar Gabriel haben die Verbände der
Mineralölwirtschaft und die Verbände der Tankstellenbetreiber nach intensiven
Gesprächen einen Verhaltenskodex ausgehandelt, der von den beteiligten
Verbänden am 29. April 2015 im Beisein der Parlamentarischen Staatssekretärin
beim BMWi, Brigitte Zypries, unterzeichnet wurde.
Der Verhaltenskodex enthält Regelungen zum fairen Umgang vor Vertragsabschluss,
während der Laufzeit und bei Vertragsbeendigung sowie zur Einrichtung einer
Schiedsstelle zur außergerichtlichen Klärung von Streitfragen (Streitschlichtung).
Durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den
Tankstellengesellschaften und den Tankstellenpächtern sollen die Marktchancen der
Tankstelle gemeinsam genutzt werden, um so für die Tankstellenpächter und die
Tankstellengesellschaften eine angemessene Wirtschaftlichkeit zu erreichen.
Der Verhaltenskodex, der auf der Internetseite des BMWi unter www.bmwi.de
einsehbar ist, wurde unterzeichnet vom:
 Bundesverband Freier Tankstellen e.V.,
 Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche e.V.
 Mineralölwirtschaftsverband e.V.
 Tankstellen-Interessenverband e.V.,
 UNITI- Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V.,
 Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern e.V.,

 Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V.
Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich, dass erstmals ein Verhaltenskodex
zum fairen Umgang im Tankstellengeschäft gemeinsam von den
Tankstellenbetreibern und der Mineralölwirtschaft erarbeitet wurde. Der Ausschuss
ist zuversichtlich, dass die vereinbarten Grundregeln zu einer verbesserten
Zusammenarbeit zwischen den Tankstellenbetreibern und den
Mineralölgesellschaften führen werden. Nach Auffassung des Ausschusses können
sie auch dazu beitragen, die wirtschaftliche Situation der Tankstellenbetreiber zu
verbessern. Laut Verhaltenskodex ist die Zusammenarbeit im Sinne eines fairen
Miteinanders darauf gerichtet, Marktchancen gemeinsam zu nutzen, damit der
Tankstellenpächter ein angemessenes, existenzsicherndes Einkommen erreichen
kann. Hervorzuheben sind zudem die Regelungen bei Vertragsbeendigung zur
Unterstützung des Pächters (Investitionsschutz) sowie zur Endabrechnung und zur
Freigabe der Sicherheiten.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
teilweise entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


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