Region: Tyskland

Allgemeines Wirtschaftsrecht - Verstaatlichung für die Infrastruktur Deutschlands wichtiger Konzerne

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
141 Støttende 141 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

141 Støttende 141 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2018
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

20.07.2019 04.30

Petitionsausschuss

Pet 1-19-09-70-012520
67354 Römerberg
Allgemeines Wirtschaftsrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung
Mit der Petition wird im Hinblick auf die Tätigkeit ausländischer Investoren die
Verstaatlichung wichtiger und für die Infrastruktur Deutschlands bedeutender Konzerne,
u. a. im Energie- und Telekommunikationsbereich, gefordert.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass wichtige,
empfindliche Infrastrukturen, wie Stromnetze, stromerzeugende Konzerne,
Telekommunikationsanbieter, Autobahnen sowie medizinische Einrichtungen, in
staatlicher Hand sein müssten. Für die Verstaatlichung sprächen insbesondere Gefahren
für die Bundesrepublik Deutschland, die mit ausländischen Investitionen im Bereich
kritischer Infrastrukturen einhergingen.
So habe ein chinesisches Unternehmen im Sommer 2018 versucht, einen Teil des
deutschen Stromnetzes zu kaufen. Es stelle ein Risiko für Deutschland dar, wenn kritische
Infrastrukturen in die Hände von ausländischen Unternehmen gelangen würden. Diese
könnten dann Forderungen stellen und bei Nichterfüllung den deutschen Bürgerinnen
und Bürgern bzw. der deutschen Industrie den Strom abstellen.
Für die Verstaatlichung lasse sich ferner anführen, dass Stromkonzerne auf dem freien
Markt oft überhöhte Netzentgelte verlangen würden. Zudem investierten die Konzerne
kaum in das Stromnetz und ließen es in maroden Zuständen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Petitionsausschuss

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen
141 Mitzeichnungen und 20 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst grundsätzlich fest, dass die Wirtschaftspolitik der
Bundesrepublik Deutschland dem Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft folgt. Die
wesentliche Aufgabe des Staates in einer Sozialen Marktwirtschaft ist die Etablierung und
der Erhalt einer Wettbewerbs- und Rechtsordnung, die eine Steuerung der Märkte durch
Wettbewerb sichert, Anreize setzt, gleiche Rechte für alle garantiert, vor Missbrauch von
Marktmacht schützt und für sozialen Ausgleich sorgt. Dabei gilt der Grundsatz, dass der
Staat nur dort unternehmerisch tätig werden sollte, wo dies von privater Hand nicht
ebenso gut oder besser geleistet werden kann. In der Regel ist die Effizienz
privatwirtschaftlicher Leistungserbringung höher und Märkte, in denen sowohl
öffentliche als auch private Unternehmen tätig sind, leiden zumeist unter
Wettbewerbsverzerrungen.
Der Sorge, dass durch das Verfolgen privatwirtschaftlicher Interessen (z. B. Steigerung
von Rendite) bei privatisierten Unternehmen der öffentliche Auftrag vernachlässigt wird
und es zu Preissteigerungen kommt, kann entgegengehalten werden, dass private
Unternehmen einen höheren Anreiz zur Preissenkung und Qualitätssteigerung haben als
z. B. staatliche Unternehmen, um wettbewerbsfähig zu sein.
Unbestritten ist, dass es auch in zwischenzeitlich privatisierten Bereichen
Fehlentwicklungen geben kann. Daher erfolgen hier auch stetig regulatorische
Anpassungen, Umstrukturierungen oder auch Rekommunalisierungen. Dies ist je nach
Bereich und Einzelfall unterschiedlich.
Ferner macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass das Markt- und
Wettbewerbsprinzip den Bürgerinnen und Bürgern große Vorteile bringen kann. Dies
wird insbesondere im Telekommunikationsbereich deutlich. Privatisierung und
Liberalisierung wurden ab Anfang der 1990er Jahre vollzogen; aktuell hält der Bund
Petitionsausschuss

(u. a. aus Gründen der IT- und Cybersicherheit) noch rund 32 Prozent der Aktien der
Deutschen Telekom (vom Bund direkt gehalten: 14,5 Prozent, über die KfW indirekt
gehalten: 17,4 Prozent). Seit dem Wegfall des Netz- und Telefondienstmonopols sind
viele neue Anbieter in den Markt eingetreten, und es hat sich ein lebhafter Wettbewerb
entwickelt, der wesentlicher Treiber der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft
geworden ist.
Der Ausschuss gibt zu bedenken, dass die dynamische Entwicklung des Mobilfunks und
des Internets ohne Marktöffnung, Privatisierung und intensive Wettbewerbsprozesse
nicht denkbar wäre. Hiervon profitieren Wirtschaft wie auch Bürgerinnen und Bürger in
vielfältiger Weise durch Innovationen, Preissenkungen, die bessere Erschließung und
Aufwertung ländlicher Räume, die Möglichkeit des Home Office, durch bessere
Vermarktungsmöglichkeiten oder leichteren Zugang zu internationalen Märkten. Zu
Monopolzeiten kostete ein einstündiges Ferngespräch in Deutschland 36 DM, also rund
18 Euro. Heute reicht dieser Betrag aus, um hiervon eine Monatsflatrate zu finanzieren.
Im Hinblick auf den möglichst flächendeckenden Aufbau hochleistungsfähiger
Breitbandnetze (Gigabitziel 2025) ist eine Verstaatlichung bzw. Rückabwicklung der
Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes keine echte Option; vielmehr sind eine
effektive Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in schlecht erschließbaren Gebieten
und eine investitionsfreundliche Telekommunikationsregulierung erforderlich.
Der Ausschuss hebt jedoch hervor, dass es auch Kernbereiche gibt, die der staatlichen
Hoheit und Verwaltung vorbehalten sein müssen, wie z. B. Sicherheit, staatliche
Finanzen, Justiz sowie Bereiche der Daseinsvorsorge (Kultur, Bildung, Gesundheit,
Soziales). Aber selbst in diesen Bereichen können einzelne Leistungen in eine
privatwirtschaftliche Erfüllung oder Organisation überführt werden, so z. B. aus
Effizienzgründen Versorgungsbereiche wie Gesundheit und Pflege. Dabei ist es Aufgabe
des Staates, zugleich den ordnungspolitischen Rahmen für die Qualitäts- und
Daseinsvorsorgeverpflichtung zu sichern.
Im Hinblick auf den mit der Petition angesprochenen Fall des chinesischen Investors
SGCC weist der Ausschuss darauf hin, dass seitens des Bundes entschieden wurde, dass
die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag der Bundesregierung den zum
Verkauf stehenden 20-prozentigen Anteil am deutschen Übertragungsnetzbetreiber
Petitionsausschuss

50Hertz im Rahmen einer Brückenlösung erwirbt (vgl. Pressemitteilung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 27. Juli 2018).
Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP
auf Drucksache 19/4195 hervorgeht, hat die Bundesregierung diese Maßnahme wie folgt
begründet:
„Die Bundesregierung hat aus sicherheitspolitischen Erwägungen ein hohes Interesse am
Schutz des deutschen Übertragungsnetzes als Kern der deutschen Energieversorgung und
stuft dieses entsprechend als kritische Energieinfrastruktur ein. Bevölkerung und
Wirtschaft erwarten eine zuverlässige Energieversorgung. Im Rahmen einer
sicherheitspolitischen Bewertung ist es daher durchaus von Bedeutung, wenn der Betrieb
eines deutschen Übertragungsnetzes in den Einflussbereich von Investoren mit
erheblicher staatlicher Beteiligung aus Drittstaaten gerät“ (Drucksache 19/4195, S. 5).
Die weiteren Einzelheiten können der Drucksache 19/4195 entnommen werden, die im
Internet unter www.bundestag.de eingesehen werden kann.
Weiterhin stellt der Ausschuss im Hinblick auf Aktivitäten ausländischer Investoren
grundsätzlich Folgendes fest:
Zur Vermeidung von Sicherheitsgefahren kann das BMWi den Erwerb inländischer
Unternehmen durch ausländische Käufer im Einzelfall überprüfen. Grundlage dafür sind
das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV).
Im sogenannten sektorübergreifenden Investitionsprüfverfahren (§§ 4 Abs. 1 Nr. 4, 5 Abs.
2 AWG, §§ 55 bis 59 AWV) kann das BMWi jeden Erwerb von Unternehmensanteilen
prüfen, durch den ausländische bzw. unionsfremde Investoren mindestens 25 Prozent der
Stimmrechte an einem in Deutschland ansässigen Unternehmen erlangen.
Prüfungsmaßstab ist, ob der konkrete Erwerb die öffentliche Ordnung oder Sicherheit
bzw. wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet.
Die Regelungen des Investitionsprüfungsrechts werden regelmäßig an die aktuellen
Herausforderungen angepasst. In diesem Zusammenhang hebt der Ausschuss hervor, dass
das Bundeskabinett am 19. Dezember 2018 die Zwölfte Verordnung zur Änderung der
Außenwirtschaftsverordnung beschlossen hat (vgl. Drucksache 19/7139), die am
28. Dezember 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde (Bundesanzeiger 2018 Nr. AT
28.12.2018 S. V1).
Petitionsausschuss

Die geänderten Vorschriften zur Investitionsprüfung erlauben es der Bundesregierung,
den Erwerb von deutschen Unternehmen durch ausländische Investoren in sensiblen
Bereichen besser zu prüfen. Grundsätzlich bleibt es weiterhin bei der allgemeinen
Prüfeintrittsschwelle von 25 Prozent. Mit der Änderung der AWV wird die
Prüfeintrittsschwelle allerdings in besonders sensiblen Bereichen, vor allem Kritische
Infrastrukturen und andere zivile sicherheitsrelevante Infrastrukturen sowie
verteidigungsrelevante Unternehmen, auf 10 Prozent abgesenkt. Zu den kritischen
Infrastrukturen zählen u. a. Energie- und Kommunikationsnetze, Informationstechnik,
Wasserversorgung oder bestimmte medizinische Einrichtungen.
Wegen der Bedeutung der Medien für eine gut funktionierende Demokratie werden auch
bestimmte Unternehmen der Medienwirtschaft neu in den Kreis der besonders
sicherheitsrelevanten Unternehmen aufgenommen.
Die Absenkung der Prüfeintrittsschwelle auf 10 Prozent führt zu einer Ausweitung der
bestehenden Meldepflicht.
Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich diese Änderungen der AWV, da sie der
Bundesregierung ermöglichen, frühzeitiger herauszufinden, ob durch den Erwerb
wesentliche Sicherheitsinteressen betroffen sind. Durch diese Verbesserung der
Investitionsprüfung wird die nationale Sicherheit gestärkt.
Ergänzend merkt der Ausschuss an, dass derzeit parallel auf EU-Ebene – auf Betreiben
von Deutschland, Frankreich und Italien – ein Gesetzgebungsverfahren zum Thema
Investitionsprüfungen läuft. Dabei geht um die Schaffung einer Rechtsgrundlage im
europäischen Sekundärrecht, um national im Einzelfall gegen staatlich gelenkte oder
staatlich finanzierte, strategische Direktinvestitionen einschreiten zu können.
Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung der
Sach- und Rechtslage im Ergebnis keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im
Hinblick auf die mit der Petition geforderte Verstaatlichung wichtiger und für die
Infrastruktur Deutschlands bedeutender Konzerne. Er empfiehlt daher aus den oben
dargelegten Gründen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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