19.11.2014, 12:21
Rechtschreibung
Neuer Petitionstext: Petition für die Nivellierung des Jugendmedienschutzgesetzes und Jugendschutzgesetzes in Bezug auf Filme, Videospielen Videospiele und Musik - Als Erwachsener selbstbestimmt konsumieren.
Konkret geht es um die Paragraphen des Jugendschutzgesetzes 15 und 18.
Ich werde hier grundsätzliche Forderungen auflisten aus denen sich dann Änderungen für die Paragraphen ergeben.
1. Das StGB hat erst dann Einfluss auf eine Freigabe, wenn die Handlung im Film, Videospiel oder der Musik nicht fiktiv ist. Indizierungen und Beschlagnahmungen basieren immer auf einer angeblichen strafrechtlichen Relevanz. Ich und die Unterzeichner stellen dies bei einer Fiktion in Frage. Hier wird Erwachsenen die Fähigkeit zur Abstraktion pauschal abgesprochen.
In unserem Staat gilt eine sehr wichtiges Prinzip: Jeder Mensch ist solange frei, wie er nicht die Freiheit eines anderen einschränkt. Eine fiktive Handlung ist nicht real und somit kann auch niemand zu Schaden kommen.
Das bedeutet, dass Indizierungen auf Liste B bzw. eine Beschlagnahmung erst dann erfolgen kann, wenn eine reale Person oder Gruppierung in einem Video eine Straftat begeht. Vereinfacht gesagt können so nur Filme verboten werden in denen real Menschen zu Schaden kommen bzw. dazu aufgerufen wird anderen Menschen Schaden zuzufügen. Das gilt also für Kinderpornographie, Snuff-Filme ( Gewaltfilme), politische und religiöse Propaganda, Vergewaltigungsvideos, Hassreden etc. in einem realen Kontext.
Die meisten Filme, Videospiele und Musik-CDs werden aufgrund von Gewaltverherrlichung (§131 StGB) auf Liste B indiziert bzw. beschlagnahmt, deswegen werde ich darauf gesondert eingehen
Vom bereits Erläuterten abgesehen, also dass es problematisch ist einem fiktiven Film eine Straftat vorzuwerfen, ist dieser Begriff auch noch sehr schwammig und führt immer wieder zu Willkürentscheidungen der Freigabebehörden. So ist ein Film von Quentin Tarantino, nehmen wir z.B. Inglourios Basterds, ab 16 Jahren freigegeben und wird im Feuilleton als großen Kunstwerk gefeiert, obwohl dort Menschen mit einem Messer Hakenkreuze in die Stirn geschnitten werden, Köpfe mit dem Baseballschläger zermatscht werden und Gesichter im Kugelhagel zerfetzt werden. Andere Filme mit der gleichen Brutalität werden indiziert. Fragt man Verantwortliche, heißt es immer, dass Tarantino seine Gewalt überzeichnet, aber ist nicht gerade das eine Verherrlichung? Aufgrund dieses schwer zu definierenden Begriffes ist es besser, wie ich bereits oben erläutert habe, das Strafgesetzbuch nicht an fiktive Filme anzulegen.
2. Die Liste A gilt nur noch für Pornographie.
Im normalen Handel kann auch sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche nicht an Filme, Videospiele und Musik für Erwachsene kommen. Versäumnisse in Bezug auf die Abgabe dieser Medien an Jugendliche kann nicht zu Lasten dieser Medien ausgelegt werden. Ein Werbe- und Verkaufsverbot für Filme, Videospiele und Musik im normalen Handel ist somit nicht haltbar. Auch im normalen Handel muss die Kennzeichnung ab 18 für ungeschnittene Filme, Videospiele und Musik stehen.
Das Personal muss zur Durchführung des Jugendschutzes besser geschult werden. In großen Elektromärkten gibt es ebenso schon die Praxis, dass auf dem Display der Kasse groß eine Jugendschutzwarnung aufblinkt, wenn ein Film, ein Videospiel oder eine Musik-CD mit einer Altersfreigabe ab 16 oder 18 Jahren über den Scanner gezogen wird. Um zu kassieren muss die Kassierin/der Kassierer diese Erinnerung aktiv wegdrücken. Das heißt sie/er muss sie sehen. Dies könnte man zur Norm machen.
3. Ich möchte auch ausdrücklich erwähnen, dass die Freigabepraxis im Fernsehen nicht geändert werden soll. Hier kann tatsächlich nicht festgestellt werden, ob ein Erwachsener vor dem Gerät sitzt oder ein Kind bzw. Jugendlicher. Allerdings muss man die Gleichbehandlung von Pay-TV und Free-TV in Frage stellen, da es im Pay-TV Jugendschutzmöglichkeiten gibt (z.B. ein Pin.)
Allerdings soll es hier vorwiegend um den Ladenverkauf und das Kino gehen.
Das mag einem alles sehr revolutionär vorkommen, allerdings beschreibe ich hier die Freigabe und Zensurpraxis fast aller Länder der westlichen Welt. Deutschland hat hier eine außerordentliche Sonderrolle, es ist eines der ganz wenigen Länder, in dem man Filme, Videospiele und Musik, obwohl es eine Freigabe für Erwachsene gibt, verbieten kann.
Ich und die Unterzeichner dieser Petition wollen das nicht mehr weiter hinnehmen und darum bitte ich Sie, meine Damen und Herren, diese Petition ernst zu nehmen.