20.11.2014, 04:34
Rechtschreibung
Neue Begründung: Ich und die Unterzeichner dieser Peition halten den Jugendschutz für absolut notwendig und unentbehrlich für unsere Gesellschaft. Kinder und Jugendliche müssen vor Filmen, Spielen und Musik geschützt werden, die ihre Entwicklung beeinträchtigen können und sogar zu Traumatas führen können. Wir erkennen die Notwendigkeit einer Institution, die Freigaben erteilt, also die USK (Sebstkontrolle Unterhaltungssoftware) und FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filwirtschaft) uneingeschränkt an. Auch dass der Staat durch die BpJM BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) in den Jugendschutz involviert ist, ist unumstritten notwendig.
Allerdings empfinden wir, dass der Jugendmedienschutz bzw. das Jugendschutzgesetz in Bezug auf Filme, Spiele und Musik den Begriff des Jugendschutzes so sehr überdehnt, dass das Selbstbestimmungsrecht der erwachsenen Bevölkerung eingeschränkt wird. Außerdem ist das Freigabesystem zu bürokratisch und kompliziert. Es wirkt anachronistisch.
Das Siegel USK 18 bzw. FSK 18 hat eigentlich keine Bedeutunhg, weil der Inhalt trotzdem den Richtlinien des Jugendschutzes unterworfen ist. Werden diese Richtlinien nicht eingehalten bekommt das Spiel keine Freigabe und wird entweder auf Liste A oder B der BpJM indziert. BPjM indiziert. Im ersteren Fall unterliegt der Film, das Spiel oder die Musik dann einem Werbe- und Verkaufsverbot in Läden, zu denen Kinder und Jugendliche zutritt haben. Das betrifft also den normalen Handel. Das bedeutet, dass man diese Produkte nur in der Erwachsenenabteilung einer Videothek kaufen kann. Insbesondere bei Videospielen, bedeutet das ein Aus für die Veröffentlichung in Deutschland. Im letzteren Fall unterstellt man dem Spiel eine strafrechtliche Relevanz und es unterliegt dann einem kompletten Werbe- und Verkaufsverbot und kann sogar gerichtlich beschlagnahmt werden.
Diese Unterteilung in eine normale Jugendgefährdung und eine schwere Jugendgefährdung ist im höchsten Maße unsinnig. Wenn etwas für Jugendliche gefährdend ist, dann ist es gefährdend. Wenn man hier konsequent ist, müsste es ein 18+-Siegel geben.
Wenn man also in einem Laden geht und Filme, Videospiele oder Musik kauft, die ab 18 Jahren freigegeben ist, muss man immer damit rechnen, dass diese trotz der höchsten Freigabe nicht ungeschnitten sind. Und es bedeutet auch, dass diese bei einer Indizierung auf Liste A oder B bzw. bei einer Beschlagnahmung, gar nicht in Deutschland erscheinen, obwohl es die Freigabe ab 18 Jahren gibt und somit eigentlich nur Erwachsene darauf zugreifen dürfen.
Ich und die Unterzeichner dieser Petition empfinden dies als Bevormundung durch den Staat in einem Bereich, in dem ein Staat eigentlich nichts zu suchen hat. Zumindest wenn er sich als "freies Land" bezeichnet, was die Bundesrepublik Deutschland allerdings sehr deutlich tut. Ein freies Land hat seinen erwachsenen Bürgern nicht vorzuschreiben, was sie für Filme schauen, Videospiele spielen oder Musik hören.
Und zuletzt kann man dies sogar als staatlich verordnete Verbrauchertäuschung werten, weil Filme, Videospiele und Musik-CDs nicht gekennzeichnet werden müssen, wenn sie geschnitten sind.
Deswegen fordere ich und die Unterzeichner dieser Petition eine Nivellierung des Jugendmedienschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetzes in Bezug auf Filme, Videospiele und Musik.