Steuern

Altanschließerbeiträge in Brandenburg nach BVerfGBeschluss für alle Betroffenen rückwirkend aufheben

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ministerpräsidenden des Landes Brandenburg, Fraktionen SPD, DIE LINKE, CDU und Bündnis 90 / Die Grünen sowie Gruppe BVB/Freie Wähler des Landtages von Brandenburg
601 Unterstützende 433 in Brandenburg

Bearbeitungsfrist abgelaufen

601 Unterstützende 433 in Brandenburg

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

12.10.2018, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


12.07.2016, 17:03

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Auch die SPD hat geantwortet, natürlich nur als Zwischeninformation. Aber so wissen wir, sie beschäftigt sich mit dem Problem. Erste Erkenntnis: Schuld haben immer nur die anderen.

Auch die SPD wartet auf Rechtsgutachten und Daten. Wir können gespannt sein, wie sie sich entscheidet. Fakt ist: Sie stellt mit DER LINKEN die Regierungsmehrheit. Diese Fraktion hat aber noch nicht geantwortet.


12.07.2016, 17:00

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Eigentlich wollten wir die Reaktionen aller Fraktionen sammeln und geschlossen übermitteln. Leider arbeiten unsere Parteien und Politiker aber so, wie unsere Behörden und Verwaltungen. Langsam - hoffentlich aber gründlich.

Fazit: Die Fraktion DIE GRÜNEN wartet auf das Rechtsgutachten und auf Daten zur Problematik. Erst dann wird sie sich abschließend positionieren.


12.07.2016, 16:59

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Liebe Unterstützer unserer Altanschließerpetition,

auch die SPD hat geantwortet.

Fazit: Die Fraktion der SPD rechtfertigt seitenweise Ihr Vorgehen der Vergangenheit. Wir wissen, niemand erklärt sich gern für schuldig. Auch sie muss noch das Rechtsgutachten prüfen und auf weitere Daten und Informationen warten..

Beste Grüße

Ralf Heimann


12.07.2016, 16:55

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Liebe Unterstützer unserer Altanschließerpetition,

eigentlich wollten wir die Reaktionen aller Fraktionen sammeln und geschlossen übermitteln. Leider arbeiten unsere Parteien und Politiker aber so, wie unsere Behörden und Verwaltungen. Langsam - hoffentlich aber gründlich.

Fazit: Die Fraktion DIE GRÜNEN wartet auf das Rechtsgutachten und auf Daten zur Problematik. Erst dann wird sie sich abschließend positionieren.

Beste Grüße

Ralf Heimann


26.04.2016, 17:24

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Liebe Petitionsunterzeichnerinnen und -zeichner,

wir haben uns bemüht, über die kreisliche Landratswahl im Havelland direkt Kontakt zur SPD als DIE REGIERUNGSPARTEI zu erhalten, um unsere Petition hier einem Landtagsabgeordneten zu überreichen und um Unterstützung zu bitten. Unsere Anfrage wurde nicht beantwortet. Die Ohrfeige, die der SPD-Landratskandidat in der Stichwahl erhielt, war ordentlich, aber sicher haben sich nicht nur die Altanschließer von dieser SPD abgewendet.

Wir haben inzwischen mit beiliegendem Schreiben (Bsp.-schreiben an SPD-Fraktion im Landtag) die Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, LINKE und die Gruppe der Freien Wähler angeschrieben und dort unsere Petition platziert.

Über die Antworten werden wir informieren.

Beste Grüße und vielen Dank für die Unterstützung

Ralf Heimann


09.02.2016, 16:05

Die Laufzeit wurde von 2 auf 3 Monate verlängert um mehr Bürgern die Möglichkeit der Teilnahme zu geben. Eine Behandlung des Themas im Landtag ist aktuell nicht ersichtlich. Daher besteht kein Zeitdruck, die Petition schon nach 2 Monaten zu beenden.
Neuer Sammlungszeitraum: 3 Monate


22.12.2015, 11:35

Der zweite Absatz ist an die letzte Stelle versetzt worden, damit die Leser nicht sofort mit den rechtlichen Feinheiten "erschlagen" werden (bessere Lesbarkeit wurde angeregt).
Neuer Petitionstext: Die rückwirkende Abgabenbelastung von zahlreichen Wasser- und Abwasserverbänden in Brandenburg für Anschlussgebühren (sogenannte Altanschließerbeiträge), die auf Grundlage des Kommunalen Abgabengesetzes des Landes erlassen werden konnten, verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz.
(rechtliche Ausführungen im 4. Absatz)
Diese Beschlüsse entfalten aber ihre direkte Rechtskraft nur zu Gunsten der Beschwerdeführer und indirekt gegenüber denjenigen, die einen ordnungsgemäßen Widerspruch gegen Ihre Bescheide eingelegt haben, sofern diese Widersprüche noch rechtlich bestehen.
Wir fordern von den politisch Verantwortlichen in Brandenburg, dass sie umgehend eine rechtliche Grundlage schaffen, damit alle verfassungsmäßig zu unrecht erlassenen Altanschließerbescheide aufgehoben und die gezahlten Beiträge zügig erstattet werden, egal, ob ein rechtskräftiger Widerspruch des Betroffenen besteht oder nicht.
Am 12. November 2015 hat das Bundesverfassungsgericht mit den Beschlüssen 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die Festsetzung von Beiträgen für den Anschluss von Grundstücken an die Schmutzwasserkanalisation aufgehoben und die Sachen zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Nach der vor dem 1. Februar 2004 gültigen Fassung von § 8 Abs. 7 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg hätte von den Beschwerdeführerinnen kein Beitrag mehr erhoben werden können. Die Anwendung einer seit dem 1. Februar 2004 gültigen Neufassung entfaltet bei ihnen daher eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung. (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 - Rn. (1-70), Quelle: www.bverfg.de/e/rk20151112_1bvr296114.html)
Diese Beschlüsse entfalten aber ihre direkte Rechtskraft nur zu Gunsten der Beschwerdeführer und indirekt gegenüber denjenigen, die einen ordnungsgemäßen Widerspruch gegen Ihre Bescheide eingelegt haben, sofern diese Widersprüche noch rechtlich bestehen.
Wir fordern von den politisch Verantwortlichen in Brandenburg, dass sie umgehend eine rechtliche Grundlage schaffen, damit alle verfassungsmäßig zu unrecht erlassenen Altanschließerbescheide aufgehoben und die gezahlten Beiträge zügig erstattet werden, egal, ob ein rechtskräftiger Widerspruch des Betroffenen besteht oder nicht.


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