Region: Thüringen
Dialog

Altersversorgung nichtverbeamteter Hochschullehrer neuen Rechts im Freistaat Thüringen

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
374 Stödjande 374 i Thüringen

Insamlingen är klar

374 Stödjande 374 i Thüringen

Insamlingen är klar

  1. Startad 2019
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog med mottagare
  5. Beslut

Detta är en online-petition des Thüringer Landtages.

2019-10-12 04:39

Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 72. Sitzung am 30. September 2019 abschließend beraten. Im Rahmen seiner Beschlussfassung hat der Ausschuss neben den von den Petenten eingereichten Unterlagen sowie deren Ausführungen im Rahmen der Anhörung in nicht öffentlicher Sitzung am 29. August 2019 die Stellungnahme der Landesregierung berücksichtigt.

Nach den Informationen der Staatskanzlei wurden zu dem vorgebrachten Anliegen seit dem Jahr 2011 sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene wiederholt Gespräche geführt. Die Thematik sei zudem mehrfach in der MPK-Ost thematisiert worden. Im Ergebnis der Beratung am 13. April 2016 sei die Bundesregierung gebeten worden, zu einer bereits im Jahr 2013 vereinbarten Arbeitsgruppe einzuladen. Anlässlich der MPK-Ost am 19. Januar 2018 hätten die Regierungschefs der ostdeutschen Länder Erwartungen an die Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene zum Umgang mit sozialen Härten und unbeabsichtigten Ungleichbehandlungen bei der Rentenüberleitung formuliert. Ausdrücklich erwähnt worden sei dabei auch die ungelöste Problematik der Lückeprofessoren.

Im Ergebnis sei von den die Bundesregierung tragenden Parteien im Deutschen Bundestag im Koalitionsvertrag vereinbart worden, für Härtefälle im Rentenüberleitungsprozess eine Fondslösung zu schaffen. Dazu sei durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die seit langem geforderte Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen worden, welche unter Beteiligung Thüringens bisher am 27. Februar 2019 und am 11. April 2019 getagt habe. Die Gruppe der Lückeprofessoren sei von Thüringen ausdrücklich als Verhandlungsgegenstand auf die Agenda gesetzt worden.

Im Ergebnis der parlamentarischen Prüfung der Angelegenheit weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass es den Ländern durchaus möglich gewesen wäre, auf entsprechender gesetzlicher Grundlage auch Ausnahmetatbestände für eine Verbeamtung infolge besonders herausgehobener verantwortungsvoller Tätigkeiten beim Aufbau des neuen Hochschulwesens für Professorinnen und Professoren, Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern auch nach Vollendung des 50. Lebensjahres vorzusehen; ein Weg, den bspw. das Land Mecklenburg-Vorpommern gegangen ist mit der Folge, dass den dortigen Aufbauprofessoren die in anderen ostdeutschen Ländern eingetretene gravierende Benachteiligung in der Altersversorgung erspart geblieben ist.

Der Petitionsausschuss stellt weiterhin fest:

Tatsächlich erhalten die betroffenen Professorinnen und Professoren der Geburtsjahrgänge 1930 bis 1940 die geringsten Altersbezüge von allen deutschen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern bzw. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, nämlich nur ca. 35 Prozent des letzten Bruttogehaltes, anstatt der bundesweit üblichen 71,75 Prozent. Diese Altersbezüge entsprechen damit ca. 40 Prozent der Bezüge der aus den alten Bundesländern stammenden verbeamteten Berufskolleginnen und -kollegen. Als zumindest politisch-moralisch noch gravierender ist der Umstand zu werten, dass die Gruppe der Betroffenen zudem in ihrer Altersversorgung deutlicher schlechter gestellt ist als diejenigen Professorinnen und Professoren, Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, die im Ergebnis der Evaluierungen Anfang der 1990er Jahre aus dem Hochschuldienst ausschieden und bis heute Altersbezüge unter vollem Bestandsschutz ihrer in der DDR erworbenen Altersversorgung der Intelligenz der DDR (AVI-Bestandsschutz) erhalten, während dieser für die Altersversorgung der nach dem 1. Juli 1995 in den Ruhestand getretenen ostdeutschen „Aufbauprofessorinnen und –professoren“ ersatzlos entfiel.

Der Petitionsausschuss kritisiert außerdem, dass trotz allseitiger Bestätigung des beschriebenen unhaltbaren Zustandes durch Vertreter der Länder- und Bundesregierung über mehr als ein Jahrzehnt eine Korrektur der offenkundig von niemandem gewollten gravierenden Benachteiligung dieser Personengruppe bisher nicht gelungen ist.
Im Gegenteil: Unternommene Bemühungen, auch und insbesondere von Mitgliedern der Thüringer Landesregierung in der 5. und 6. Legislaturperiode, sind immer wieder in den Mühlen der Bund-Länder-Konferenzen und Abstimmungen ins Stocken geraten. Die Betroffenen, die meisten von ihnen im neunten Lebensjahrzehnt, haben aber keine Zeit mehr zu verlieren. Für sie steht das Wort von der „biologischen Lösung“ im Raum.

Der Petitionsausschuss bekennt sich zu der Tatsache, dass die Thüringer Professorinnen und Professoren, Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer nach dem 3. Oktober 1990 in den Status von Landesbediensteten eintraten und damit dem Landesrecht unterlagen; es damit also nicht um eine rentenrechtliche Benachteiligung als Folge des Einigungsvertrages geht, die zuvorderst vom Bund zu beseitigen wäre. Ein noch länger währendes „Schwarze-Peter-Spiel“ zwischen Bund und Ländern ist den Lebensleistungen derer, die die Grundlagen für den erfolgreichen Aufbau der Hochschul- und Wissenschaftslandschaft in den neuen Ländern legten, unwürdig.

Der Petitionsausschuss bekennt sich schließlich zur Notwendigkeit einer nunmehr unverzüglichen Lösung, die den Betroffenen wenigstens eine „späte Gerechtigkeit“ widerfahren lässt.

Aufgrund der vorgenannten Ausführungen hat der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner Beratung beschlossen, die Petition gemäß § 17 Nr. 1 a) ThürPetG der Landesregierung zu überweisen.

Der Petitionsausschuss bittet die Landesregierung, bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für eine Personengruppe, der Thüringen maßgebliche Erfolge im Aufbau seiner Hochschul- und Wissenschaftslandschaft zu verdanken hat, nicht mehr länger nur auf eine ausschließliche Gemeinschaftslösung zwischen Bund und Ländern abzustellen.

Aus diesem Grund bittet der Petitionsausschuss die Landesregierung, der Beschwerde zu folgen und für die betroffenen Professorinnen und Professoren, Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer neuen Rechts eine landesrechtliche Regelung herbeizuführen, die geeignet ist, den dargestellten Benachteiligungen im nunmehr 30. Jahr der deutschen Einheit ein Ende zu setzen.

Die Landesregierung ist gehalten, dem Petitionsausschuss innerhalb von acht Wochen einen schriftlichen Bericht über die Ausführung des Beschlusses nach § 17 Nr. 1 a) ThürPetG zu geben.

Darüber hinaus hat der Petitionsausschuss beschlossen, die Petition gemäß § 17 Nr. 6 ThürPetG den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.


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