Región: Alemania

Wir brauchen keinen Kaviar, aber einen fairen Arbeitslohn & Steuergerechtigkeit

Peticionario no público.
Petición a.
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
57 Apoyo 56 En. Alemania

No se aceptó la petición.

57 Apoyo 56 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2018
  2. Colecta terminada.
  3. Enviado el 01/04/20.
  4. Diálogo
  5. Terminado

02/09/2020 15:27

Liebe Unterstützende,

das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen 4-19-11-8006-031648 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


01/04/2020 18:43


openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition


19/06/2018 0:30

Fragmente fehlten, deshalb Text gekürzt


Neuer Petitionstext: Viele Familien oder Alleinerziehende müssen inzwischen soziale Leistungen beantragen wie zum Beispiel den Stadtpass, die Aufstockung oder wären dazu berechtigt, obwohl mindestens einer von ihnen Vollzeit arbeitet. In den 70zigern / 80zigern Jahren konnte ein Mann seine Familie mit einer Vollzeitstelle ernähren. Heute ist dies ausschließlich Besserverdienenden vorbehalten.
Ziel der Petition ist:
1. nicht nur auf diesen Missstand hinzuweisen, sondern auch, dass das unzureichende Handeln, unter anderem, aufgrund mangelnder Weitsicht nicht länger hingenommen werden kann
2. das Anbieten einer praktikablen, finanzierbaren tragfähigeren Problemlösung unter den heutigen Voraussetzungen
3. die Verantwortlichen zu zwingen sich
1. mit dem Missstand und den Ursachen detailliert auseinandersetzen,
2. meinem Lösungsansatz zumindest durchdenken,
3. diesen übernehmen oder nach anderen zukunftsträchtigen,
finanzierbare, praktikabel und bürgernahe Lösungen für die Ursachen
suchen und Konzepte entwickeln, sowie
4. zeitnah entsprechenden Gesetze verabschieden und umsetzen zu
müssen.
Das heißt ich erhebe bei weitem nicht den Anspruch abschließend alle Ursachen erkannt und DIE perfekte Lösung gefunden zu haben, vertrete jedoch die Überzeugung, dass der angebotene Lösungsansatz für uns Bürger qualitativ besser ist als der derzeit praktizierte !
Deshalb soll beschlossen werden, dass
1. Frauen und Männer für dieselbe Arbeit denselben Stundenlohn erhalten.
2. Berufe, die traditionell von Frauen ausgeübt werden, auf deren benötigte Qualifikation und deren Verantwortung überprüft und anhand dessen mit Berufen, die traditionell von Männern ausgeübt verglichen und dementsprechend in das Gehaltsgefüge angepasst werden wie zum Beispiel der Beruf der ErzieherInnen und GrundschullehrerInnen.
3. Der Mindestlohn soll der Lohn sein, der mindestens gezahlt werden soll, wenn die Arbeit keinerlei berufliche Qualifikation voraussetzt.
4. der Mindestlohn auf 120% des Existenzminimums einer vierköpfigen Familie festgesetzt wird, aktuell 16,24€ netto.
5. 120% des jährlichen Existenzminimums als Freibeträge für die Einkommensteuer und die Sozialabgaben festgelegt werden, für Singles und kinderlose Paare entsprechend niedriger.
6. Die Progression für Einkommensteuer und Sozialabgaben sanft ist: +1% pro 100€ Bruttomehreinkommen.
7. Der gesetzlich fixierte Mindestlohn nicht umgangen werden darf.
1. Verbot des Ersetzens von regulären Arbeitsstellen durch das
Beschäftigen von (einzelnen) Subunternehmern
2. Verbot von Arbeitsverträgen, die einen Lohn für Arbeiten festlegen, die
in einer entsprechenden Zeit nicht erledigt werden können wie zum
Beispiel beim Paketdienst.
3. Aufheben sämtlicher bisheriger Ausnahmen.
8. Lohn – und Gehaltskosten von allen Mitarbeitern im Staatsdienst vom Bund getragen werden, da dies Kommunen in strukturschwachen Gebieten nicht leisten können und der Finanzausgleich hierzu ebenfalls weder ausreicht noch sinnvoll ist.


Neue Begründung: Zu 1. und 2. Männer und Frauen sollten für gleiche oder ähnliche sich ähnelnde Arbeit denselben bzw ähnlich hohen Lohn erhalten:
Nicht nur Feministinnen, sondern auch Politiker der Regierungsparteien betonen immer wieder wie wichtig es
erhalten. Dies ist die Gleichberechtigung der Frau endgültig durchzusetzen und damit inbegriffen die freie Wahl des Lebensstiles, ob eine Voraussetzung dafür, dass eine Frau daheim bleiben will oder Karriere machen arbeiten gehen und ihr Mann den Haushalt und die Kinder erziehen soll. Um dies praktisch umsetzen zu können müssen Frauen für die gleiche Arbeit auch den gleichen Lohn erhalten. Insofern gilt es dieses Bestreben praktisch in Gesetze und Vorschriften umzusetzen und als Staat und deren Kommunen als vorbildlicher Arbeitgeber voranzugehen, wenn Politik wieder glaubhaft werden will.
Kindererziehung übernehmen kann.
Als Beispiel soll der Beruf der Erzieherin, sowie der Grundschullehrerin, die hauptsächlich von Frauen ausgeübt werden, jedoch mindestens die persönlichen, sozialen und fachlichen Kompetenzen aufweisen müssen wie beispielsweise ein Abteilungsleiter. Hierzu gehören *1 Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, Flexibilität, Führungskompetenzen, Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, als auch selbständiges Arbeiten, Eigeninitiative, souveränes Auftreten, hervorragendes Wissen (Abteilungsleiter nur fachspezifisch, Erzieherinnen und Grundschullehrerinnen fachspezifisch, sowie eine breite Allgemeinbildung), Teamfähigkeit und ein hohes Maß an sozialen Kompetenzen. In beiden Tätigkeitsfeldern werden dieselben Fähigkeiten zu einer qualitativ hochwertigen Arbeit benötigt. Aallerdings Allerdings verdienen Erzieherinnen *2 bei Berufseinstieg 1969€ bis zu 3.639€ und höchstens bei 17 jähriger Berufserfahrung in der Regel nur beim gleichen Arbeitgeber, Grundschullehrerinnen *3 bei Berufseinstieg ab 3.383€ bishin 4.983€ mit Erfahrung , jedoch einem Arbeitgeber maximal 3.639€. Ein Abteilungsleiter *4 bei Berufseinstieg ab 6.198€ bis zu 11.410€ mit Berufserfahrung, selbst Hochschulprofessoren verdienen weniger, obwohl sie höher eingestuft werden *5 von 3.784€ bis zu 7.956€. 11.410€. Insofern sollten die Voraussetzungen für den Beruf der Erzieherin, sowie die Entlohnung der ErzieherInnen und LehrerInnen entsprechend dem des Abteilungsleiters angepasst werden, um das Ziel einer qualitativ hochwertigen Kindererziehung, Schul -und Ausbildung anzustreben und gewährleisten zu können !
Nun sagen viele vielleicht und mit Sicherheit die Finanzminister, dass dies nicht finanzierbar ist und schon gar nicht ohne Erhöhung von Steuern, vor allem, wenn der Forderung Kitas kostenlos zugänglich zu machen nachgegeben werden soll.
Dies
Die Finanzierbarkeit kann und darf weder als Argument noch als Kriterium bezüglich fairer, gleichberechtigter Entlohnung angeführt werden.
Allerdings gilt es trotzdem auf die Finanzierbarkeit, vor allem von finanzschwachen Kommunen, zu achten. Deshalb
Da jedoch finanzschwache Kommunen diese Kosten nicht tragen können, sollte erstens der Bund alle Fixkosten, im Besonderen grundsätzlich die Lohnkosten von staatlichen Angestellten und Beamten finanzieren, siehe oben Forderung 7. Zweitens darf meiner Meinung nach nicht bei für Erziehung, Bildung und Pflege gespart übernehmen. Einsparungen sollten an anderer Stelle vorgenommen werden, da sie Kinder das Kapital der Zukunft darstellen. Ebenfalls sollte aus diesen Gründen auch nicht bei der Pflege gespart werden, da kranke Kinder, Eltern, Arbeitnehmer, generell kranke darstellen und hilfsbedürftige Bürger weder nur gesunde Menschen gesellschaftlich noch und wirtschaftlich zum Erhalt und Fortschritt so beitragen können wie gesunde. können. Deshalb gilt es spätestens jetzt und zukünftig sollte grundsätzlich der Schwerpunkt im kommunalen, Landes – und Bundeshaushalt auf Erziehung, Bildung und Pflege gelegt werden.
Zu 4.
Das von der Regierung festgelegte Existenzminimum liegt für einen Single in München bei ca. 1079€. Dies würde einem Nettostundenlohn von 6,74€ entsprechen. Der aktuelle Mindestlohn liegt bei 8,84€ brutto, das heißt 8,14€ netto (= 120% des Existenzminimums für einen Single).
Das Existenzminimum für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern (3. und 6. Jahre alt) bei einer sehr günstigen Bruttomiete von 900€ wurde mit circa 2164€ monatlich festgelegt. Dies entspräche einem Nettostundenlohn von 13,53€. Es handelt sich um einen fiktiven Nettostundenlohn, weil das Das Existenzminimum ist ein Auszahlungsbetrag ist.
Hierdurch wird ersichtlich, dass
und somit ein fiktiver Nettostundenlohn. Da der Nettostundenlohn, den ein Familienmitglied verdienen muss um die Familie bei einer Vollzeitanstellung auf dem Niveau des Existenzminimums zu unterhalten deutlich höher Mindestlohn trotz brutto offensichtlich niedriger ist als der aktuelle Mindestlohn ! Insofern ist Nettostundenlohn des Existenzminimums muss der Mindestlohn mindestens auf das Existenzminimum einer vierköpfigen Familie anzupassen ! Jedoch sollte ebenfalls das Ansparen für mögliche netto angepasst werden! Zusätzlich gilt zu berücksichtigen, dass zukünftige Investitionen wie Wasch – und Spülmaschine, Fernseher, Auto und andere wichtige Alltagsgegenstände unter anderem eine Waschmaschine und einkommensbezogenen Ausgaben in den Mindestlohn einbezogen werden ! Ein Prozentsatz iHv mindestens 20% sollte deshalb hierfür angewandt werden. Hieraus ergibt sich aktuell: 120% von 13,53% = 16,24€ netto.
netto, die aus selben Grund auch als der jeweilige Freibetrag für die Einkommensteuer und Sozialausgaben (5) fixiert werden sollte.
Zu 5.
Da
6.
Die sanfte Progression eignet sich zum Verhindern, dass jemand, der brutto mehr verdient nach den Abzügen weniger verdient als jemand der brutto weniger Lohn bezieht. Bsp: für die ersten 100€ des Brutto über dem Freibetrag wären demnach 1€ Steuer fällig, für die zweiten 100 € höherem Brutto 2€, für die dritten 100€ 3€ usw. bis zur Höhe des Spitzensteuersatzes. Dementsprechend wäre dies auch auf
das Existenzminimum der Auszahlungsbetrag ist, muss zu versteuernde Jahreseinkommen anzuwenden.
Zu 7.
Aktuell kann
der Mindestlohn ebenfalls zum einen durch Ausnahmeregelungen für einzelne Berufsgruppen , sowie durch den Ersatz von Arbeitnehmern durch Subunternehmen, als Nettolohn fixiert werden, indem auch durch Beauftragung von Arbeiten, die Freibeträge für Einkommensteuer und Sozialabgaben entsprechend angepasst werden, entsprechend f
in der vorgegebenen Zeit nicht zu erledigen sind wie zum Beispiel bei Paketdiensten, umgangen werden.
Quellen:
*1 www.steuerklassen.com/gehalt/abteilungsleiter/
*2 gehaltsreporter.de/gehaelter-von-a-bis-z/bildung-soziales/erzieher/?job_name=Erzieher&job-region=&location_id=&location_url=&period=year
*3 gehaltsreporter.de/gehaelter-von-a-bis-z/bildung-soziales/grundschullehrer/?job_name=Grundschullehrer&job-region=&location_id=&location_url=&period=year
*4 gehaltsreporter.de/gehaelter-von-a-bis-z/fuehrungskraefte-stabsfunktionen/abteilungsleiter/?job_name=Abteilungsleiter&job-region=&location_id=&location_url=&period=month
*5 gehaltsreporter.de/gehaelter-von-a-bis-z/bildung-soziales/hochschulprofessor/?job_name=Hochschulprofessor&job-region=&location_id=&location_url=&period=month



18/06/2018 15:20

attraktiveres Foto und Überschrift


Neuer Titel: Mindestlohn: 16,24€, Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Freibetrag für Einkommensteuer&Sozialabgaben
Wir brauchen keinen Kaviar, aber einen fairen Arbeitslohn & Steuergerechtigkeit



12/06/2018 19:42

Behebung von Grammatikfehlern


Neuer Petitionstext: Viele Familien oder Alleinerziehende müssen inzwischen soziale Leistungen beantragen wie zum Beispiel den Stadtpass, die Aufstockung oder wären dazu berechtigt, obwohl mindestens einer von ihnen Vollzeit arbeitet. In den 70zigern / 80zigern Jahren konnte ein Mann seine Familie mit einer Vollzeitstelle ernähren. Heute ist dies ausschließlich Besserverdienenden vorbehalten.
Ziel der Petition ist:
1. nicht nur auf diesen Missstand hinzuweisen, sondern auch, dass das unzureichende Handeln, unter anderem, aufgrund mangelnder Weitsicht nicht länger hingenommen werden kann
2. das Anbieten einer praktikablen, finanzierbaren tragfähigeren Problemlösung unter den heutigen Voraussetzungen
3. die Verantwortlichen zu zwingen sich
1. mit dem Missstand und den Ursachen detailliert auseinandersetzen,
2. meinem Lösungsansatz zumindest durchdenken,
3. diesen übernehmen oder nach anderen zukunftsträchtigen, finanzierbare, praktikabel und bürgernahe Lösungen für die Ursachen suchen und Konzepte entwickeln, sowie
4. zeitnah entsprechenden Gesetze verabschieden und umsetzen zu müssen.
Das heißt ich erhebe bei weitem nicht den Anspruch abschließend alle Ursachen erkannt und DIE perfekte Lösung gefunden zu haben, vertrete jedoch die Überzeugung, dass der angebotene Lösungsansatz für uns Bürger qualitativ besser ist als der derzeit praktizierte !
Deshalb soll beschlossen werden, dass
1. Frauen und Männer für dieselbe Arbeit denselben Stundenlohn erhalten.
2. Berufe, die traditionell von Frauen ausgeübt werden, auf deren benötigte Qualifikation und deren Verantwortung überprüft und anhand dessen mit Berufen, die traditionell von Männern ausgeübt verglichen und dementsprechend in das Gehaltsgefüge angepasst werden wie zum Beispiel der Beruf der ErzieherInnen und GrundschullehrerInnen.
3. Der Mindestlohn soll der Lohn sein, der mindestens gezahlt werden soll, wenn die Arbeit keinerlei berufliche Qualifikation voraussetzt.
4. der Mindestlohn auf 120% des Existenzminimums einer vierköpfigen Familie festgesetzt wird, aktuell 16,24€ netto.
5. 120% des jährlichen Existenzminimums als Freibeträge für die Einkommensteuer und die Sozialabgaben festgelegt werden, für Singles und kinderlose Paare entsprechend niedriger.
6. Die Progression für Einkommensteuer und Sozialabgaben sanft ist: +1% pro 100€ Bruttomehreinkommen.
7. Der gesetzlich fixierte Mindestlohn nicht umgangen werden darf, indem darf.
1. Verbot des Ersetzens von regulären
Arbeitsstellen durch das Beschäftigen von Subunternehmen ersetzt werden oder durch Arbeitsverträge, (einzelnen) Subunternehmern
2. Verbot von Arbeitsverträgen,
die einen Lohn für Arbeiten festlegen, die in einer entsprechenden Zeit nicht erledigt werden können wie zum Beispiel beim Paketdienst.
3. Aufheben sämtlicher bisheriger Ausnahmen.
8. Lohn – und Gehaltskosten von allen Mitarbeitern im Staatsdienst sollen vom Bund getragen werden, da dies Kommunen in strukturschwachen Gebieten nicht leisten können und der Finanzausgleich hierzu ebenfalls weder ausreicht noch sinnvoll ist.


Neue Begründung: Zu 1. und 2. Männer und Frauen sollten für gleiche oder ähnliche Arbeit denselben bzw ähnlich hohen Lohn erhalten:
Nicht nur Feministinnen, sondern auch Politiker der Regierungsparteien betonen immer wieder wie wichtig es ist die Gleichberechtigung der Frau endgültig durchzusetzen und damit inbegriffen die freie Wahl des Lebensstiles, ob eine Frau daheim bleiben will oder Karriere machen und ihr Mann den Haushalt und die Kinder erziehen soll. Um dies praktisch umsetzen zu können müssen Frauen für die gleiche Arbeit auch den gleichen Lohn erhalten. Insofern gilt es dieses Bestreben praktisch in Gesetze, Gesetze und Vorschriften umzusetzen und als Staat und deren Kommunen als vorbildlicher Arbeitgeber vorzugehen, voranzugehen, wenn Politik wieder glaubhaft werden will.
Als Beispiel soll der Beruf der Erzieherin, sowie der Grundschullehrerin, die hauptsächlich von Frauen ausgeübt werden, jedoch mindestens die persönlichen, sozialen und fachlichen Kompetenzen aufweisen müssen wie beispielsweise ein Abteilungsleiter. Hierzu gehören *1 Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, Flexibilität, Führungskompetenzen, Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, als auch selbständiges Arbeiten, Eigeninitiative, souveränes Auftreten, hervorragendes Wissen (Abteilungsleiter nur fachspezifisch, Erzieherinnen und Grundschullehrerinnen fachspezifisch, sowie einer breiten eine breite Allgemeinbildung), Teamfähigkeit und ein hohes Maß an sozialen Kompetenzen. In beiden Tätigkeitsfeldern werden dieselben Fähigkeiten zu einer qualitativ hochwertigen Arbeit benötigt, allerdings benötigt. Aallerdings verdienen Erzieherinnen *2 bei Berufseinstieg 1969€ bis zu 3.639€ bei 17 jähriger Berufserfahrung in der Regel nur beim gleichen Arbeitgeber, Grundschullehrerinnen *3 bei Berufseinstieg ab 3.383€ bishin 4.983€ mit Erfahrung , jedoch Abteilungsleiter *4 bei Berufseinstieg ab 6.198€ bis zu 11.410€ mit Berufserfahrung, selbst Hochschulprofessoren verdienen weniger, obwohl sie höher eingestuft werden *5 von 3.784€ bis zu 7.956€. Insofern sollten die Voraussetzungen für den Beruf der Erzieherin, als auch sowie die Entlohnung der ErzieherInnen und LehrerInnen entsprechend dem des Abteilungsleiters angepasst werden, um das Ziel einer qualitativ hochwertigen Kindererziehung, Schul -und Ausbildung anzustreben und gewährleisten zu können !
Nun sagen viele vielleicht und mit Sicherheit die Finanzminister, dass dies nicht finanzierbar ist und schon gar nicht ohne Erhöhung von Steuern, vor allem, wenn der Forderung Kitas kostenlos zugänglich zu machen nachgegeben werden soll.
Dies kann und darf weder als Argument noch als Kriterium bezüglich fairer, gleichberechtigter Entlohnung angeführt werden.
Allerdings gilt es trotzdem auf die Finanzierbarkeit, vor allem von finanzschwachen Kommunen, zu achten. Deshalb sollte erstens der Bund alle Fixkosten, im Besonderen die Lohnkosten von staatlichen Angestellten und Beamten finanzieren, siehe oben Forderung 7. Zweitens darf meiner Meinung nach nicht bei Erziehung, Bildung und Pflege gespart werden, da sie das Kapital der Zukunft darstellen. Auch die Pflege, Ebenfalls sollte aus diesen Gründen auch nicht bei der Pflege gespart werden, da kranke Kinder, Eltern, Arbeitnehmer, generell kranke und hilfsbedürftige Bürger weder gesellschaftlich noch wirtschaftlich zum Erhalt und Fortschritt so beitragen können wie gesunde. Deshalb gilt es spätestens jetzt und zukünftig der Schwerpunkt im kommunalen, Landes – und Bundeshaushalt auf Erziehung, Bildung und Pflege gelegt werden.
Zu 4.
Das von der Regierung festgelegte Existenzminimum liegt für einen Single in München bei ca. 1079€. Dies würde einem Nettostundenlohn von 6,74€ entsprechen. Der aktuelle Mindestlohn liegt bei 8,84€ brutto, das heißt 8,14€ netto (= 120% des Existenzminimums für einen Single).
Das Existenzminimum für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern (3. und 6. Jahre alt) bei einer sehr günstigen Bruttomiete von 900€ wurde mit circa 2164€ monatlich festgelegt. Dies entspräche einem Nettostundenlohn von 13,53€. Es handelt sich um einen fiktiven Nettostundenlohn, weil das Existenzminimum ein Auszahlungsbetrag ist.
Hierdurch wird ersichtlich, dass der Nettostundenlohn, den ein Familienmitglied verdienen muss um die Familie bei einer Vollzeitanstellung auf dem Niveau des Existenzminimums zu unterhalten deutlich höher ist als der aktuelle Mindestlohn ! Insofern ist der Mindestlohn mindestens auf das Existenzminimum einer vierköpfigen Familie anzupassen ! Jedoch sollte ebenfalls das Ansparen für mögliche Investitionen wie Wasch – und Spülmaschine, Fernseher, Auto und andere wichtige Alltagsgegenstände und einkommensbezogenen Ausgaben zu erhöhen in den Mindestlohn einbezogen werden ! Ein Prozentsatz iHv mindestens 20% sollte deshalb hierfür angewandt werden. Hieraus ergibt sich aktuell: 120% von 13,53% = 16,24€ netto.
Zu 5.
Da das Existenzminimum der Auszahlungsbetrag ist, muss der Mindestlohn ebenfalls als Nettolohn fixiert werden, indem die Freibeträge für Einkommensteuer und Sozialabgaben entsprechend angepasst werden, entsprechend für Singles und Paare, denn nur aus beiden Maßnahmen Forderung 4 und 5 zusammen entsteht ein Mindestlohn, der die Versorgung e
f



10/06/2018 17:52

Kritik: mangelhafte Formulierung


Neuer Titel: Arbeit muss sich lohnen: 16,18€ netto, Erhöhung der Freibeträge Mindestlohn: 16,24€, Gleicher Lohn für Einkommensteuer & Sozialabgaben
gleiche Arbeit, Freibetrag für Einkommensteuer&Sozialabgaben


Neuer Petitionstext: Es Viele Familien oder Alleinerziehende müssen inzwischen soziale Leistungen beantragen wie zum Beispiel den Stadtpass, die Aufstockung oder wären dazu berechtigt, obwohl mindestens einer von ihnen Vollzeit arbeitet. In den 70zigern / 80zigern Jahren konnte ein Mann seine Familie mit einer Vollzeitstelle ernähren. Heute ist dies ausschließlich Besserverdienenden vorbehalten.
Ziel der Petition ist:
1. nicht nur auf diesen Missstand hinzuweisen, sondern auch, dass das unzureichende Handeln, unter anderem, aufgrund mangelnder Weitsicht nicht länger hingenommen werden kann
2. das Anbieten einer praktikablen, finanzierbaren tragfähigeren Problemlösung unter den heutigen Voraussetzungen
3. die Verantwortlichen zu zwingen sich
1. mit dem Missstand und den Ursachen detailliert auseinandersetzen,
2. meinem Lösungsansatz zumindest durchdenken,
3. diesen übernehmen oder nach anderen zukunftsträchtigen, finanzierbare, praktikabel und bürgernahe Lösungen für die Ursachen suchen und Konzepte entwickeln, sowie
4. zeitnah entsprechenden Gesetze verabschieden und umsetzen zu müssen.
Das heißt ich erhebe bei weitem nicht den Anspruch abschließend alle Ursachen erkannt und DIE perfekte Lösung gefunden zu haben, vertrete jedoch die Überzeugung, dass der angebotene Lösungsansatz für uns Bürger qualitativ besser ist als der derzeit praktizierte !
Deshalb
soll beschlossen werden, dass dass
1. Frauen und Männer für dieselbe Arbeit denselben Stundenlohn erhalten.
2. Berufe, die traditionell von Frauen ausgeübt werden, auf deren benötigte Qualifikation und deren Verantwortung überprüft und anhand dessen mit Berufen, die traditionell von Männern ausgeübt verglichen und dementsprechend in das Gehaltsgefüge angepasst werden wie zum Beispiel der Beruf der ErzieherInnen und GrundschullehrerInnen.

1. 3. Der Mindestlohn so hoch ist, dass jeder soll der Vollzeit arbeiten geht seine Lohn sein, der mindestens gezahlt werden soll, wenn die Arbeit keinerlei berufliche Qualifikation voraussetzt.
4. der Mindestlohn auf 120% des Existenzminimums einer vierköpfigen
Familie versorgen kann ohne Anträge zum Aufstocken, Stadtpass usw stellen zu müssen !
Die Bundesregierung soll deshalb den Mindeststundenlohn auf 16,18€ festlegen,
2. und gleichzeitig die
festgesetzt wird, aktuell 16,24€ netto.
5. 120% des jährlichen Existenzminimums als
Freibeträge für Steuern die Einkommensteuer und die Sozialabgaben festgelegt werden, für Singles und kinderlose Paare entsprechend niedriger.
6. Die Progression für Einkommensteuer
und Sozialabgaben entsprechend anheben:
1. Single: 16.547,7€
sanft ist: +1% pro 100€ Bruttomehreinkommen.
2. Paar: 23.618,40€
3. Freibetrag / Kind 4.375,73€
Nur aus beiden Maßnahmen zusammen entsteht ein Mindestarbeitslohn der die Versorgung einer Familie durch eine Vollzeitbeschäftigung ermöglicht !
3. Um zudem Abgaben sozial verträglicher zu machen, soll die Progression jeweils sanft verlaufen: +1% / 100€ Bruttomehreinkommen
4. Zudem soll ausgeschlossen sein, dass der
7. Der gesetzlich festgelegte fixierte Mindestlohn nicht umgangen werden kann, darf, indem Unternehmen Arbeitnehmer entlassen Arbeitsstellen durch das Beschäftigen von Subunternehmen ersetzt werden oder durch Arbeitsverträge, die einen Lohn für Arbeiten festlegen, die in einer entsprechenden Zeit nicht neue bei Abgängen einstellen, sondern stattdessen Verträge mit Subunternehmen machen.
5. Der Mindestnettolohn soll das Entgelt darstellen, das ein angelernte Arbeiter mindestens für seine Arbeit erhält. Der Mindestlohn für Fachkräfte sollte entsprechend
erledigt werden können wie zum Beispiel beim Paketdienst.
8. Lohn – und Gehaltskosten von allen Mitarbeitern im Staatsdienst sollen vom Bund getragen werden, da dies Kommunen in strukturschwachen Gebieten nicht leisten können und
der Qualifikation höher sein. Hier könnte der Staat als Vorbild und Vorreiter dienen, indem er zum einen hauptsächlich qualifizierte Fachkräfte einstellt und zum anderen diese entsprechend höher entlohnt, wie zB. ErzieherInnen und LehrerInnen iHv durchschnittlichen Abteilungsleitergehalt iHv 4100€ brutto. Dies können idR Kommunen nach der heutigen Steuergeldverteilung finanziell nicht leisten, insofern müsste dies Finanzausgleich hierzu ebenfalls entsprechend überarbeitet werden.
weder ausreicht noch sinnvoll ist.


Neue Begründung: Zu 1. und 2. Männer und Frauen sollten für gleiche oder ähnliche Arbeit denselben bzw ähnlich hohen Lohn erhalten:
Nicht nur Feministinnen, sondern auch Politiker der Regierungsparteien betonen immer wieder wie wichtig es ist die Gleichberechtigung der Frau endgültig durchzusetzen und damit inbegriffen die freie Wahl des Lebensstiles, ob eine Frau daheim bleiben will oder Karriere machen und ihr Mann den Haushalt und die Kinder erziehen soll. Um dies praktisch umsetzen zu können müssen Frauen für die gleiche Arbeit auch den gleichen Lohn erhalten. Insofern gilt es dieses Bestreben praktisch in Gesetze, Vorschriften umzusetzen und als Staat und deren Kommunen als vorbildlicher Arbeitgeber vorzugehen, wenn Politik wieder glaubhaft werden will.
Als Beispiel soll der Beruf der Erzieherin, sowie der Grundschullehrerin, die hauptsächlich von Frauen ausgeübt werden, jedoch mindestens die persönlichen, sozialen und fachlichen Kompetenzen aufweisen müssen wie beispielsweise Abteilungsleiter. Hierzu gehören *1 Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, Flexibilität, Führungskompetenzen, Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, als auch selbständiges Arbeiten, Eigeninitiative, souveränes Auftreten, hervorragendes Wissen (Abteilungsleiter nur fachspezifisch, Erzieherinnen und Grundschullehrerinnen fachspezifisch, sowie einer breiten Allgemeinbildung), Teamfähigkeit und ein hohes Maß an sozialen Kompetenzen. In beiden Tätigkeitsfeldern werden dieselben Fähigkeiten zu einer qualitativ hochwertigen Arbeit benötigt, allerdings verdienen Erzieherinnen *2 bei Berufseinstieg 1969€ bis zu 3.639€ bei 17 jähriger Berufserfahrung in der Regel nur beim gleichen Arbeitgeber, Grundschullehrerinnen *3 bei Berufseinstieg ab 3.383€ bishin 4.983€ mit Erfahrung , jedoch Abteilungsleiter *4 bei Berufseinstieg ab 6.198€ bis zu 11.410€ mit Berufserfahrung, selbst Hochschulprofessoren verdienen weniger, obwohl sie höher eingestuft werden *5 von 3.784€ bis zu 7.956€. Insofern sollten die Voraussetzungen für den Beruf der Erzieherin, als auch die Entlohnung entsprechend dem des Abteilungsleiters angepasst werden, um das Ziel einer qualitativ hochwertigen Kindererziehung, Schul -und Ausbildung anzustreben und gewährleisten zu können !
Nun sagen viele vielleicht und mit Sicherheit die Finanzminister, dass dies nicht finanzierbar ist und schon gar nicht ohne Erhöhung von Steuern, vor allem, wenn der Forderung Kitas kostenlos zugänglich zu machen nachgegeben werden soll.
Dies müsste kann und darf weder als Argument noch als Kriterium bezüglich fairer, gleichberechtigter Entlohnung angeführt werden.
Allerdings gilt es trotzdem auf die Finanzierbarkeit, vor allem von finanzschwachen Kommunen, zu achten. Deshalb sollte erstens der Bund alle Fixkosten,
im Sinne Besonderen die Lohnkosten von staatlichen Angestellten und Beamten finanzieren, siehe oben Forderung 7. Zweitens darf meiner Meinung nach nicht bei Erziehung, Bildung und Pflege gespart werden, da sie das Kapital der aktuell regierenden Parteien sein, Zukunft darstellen. Auch die Pflege, da ihr bestreben ist, kranke Kinder, Eltern, Arbeitnehmer, generell kranke und hilfsbedürftige Bürger weder gesellschaftlich noch wirtschaftlich zum Erhalt und Fortschritt so beitragen können wie gesunde. Deshalb gilt es spätestens jetzt und zukünftig der Schwerpunkt im kommunalen, Landes – und Bundeshaushalt auf Erziehung, Bildung und Pflege gelegt werden.
Zu 4.
Das von der Regierung festgelegte Existenzminimum liegt für einen Single in München bei ca. 1079€. Dies würde einem Nettostundenlohn von 6,74€ entsprechen. Der aktuelle Mindestlohn liegt bei 8,84€ brutto, das heißt 8,14€ netto (= 120% des Existenzminimums für einen Single).
Das Existenzminimum für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern (3. und 6. Jahre alt) bei einer sehr günstigen Bruttomiete von 900€ wurde mit circa 2164€ monatlich festgelegt. Dies entspräche einem Nettostundenlohn von 13,53€. Es handelt sich um einen fiktiven Nettostundenlohn, weil das Existenzminimum ein Auszahlungsbetrag ist.
Hierdurch wird ersichtlich,
dass jede der Nettostundenlohn, den ein Familienmitglied verdienen muss um die Familie ihren (beruflichen) Lebensstil frei wählen können soll und dies derzeit für kaum einen "normalen" Alleinverdiener möglich ist, eventuell sogar zum Beantragen von Aufstockung, Stadtpass gezwungen ist, wodurch eine entwürdigende Situation erzeugt und zudem einen hohen Verwaltungsaufwand verursacht wird.
Hinzu kommt, dass jemand,
bei einer Vollzeitanstellung auf dem Niveau des Existenzminimums zu unterhalten deutlich höher ist als der den ganzen Tag arbeiten geht zumindest ein wenig mehr zum Leben zur Verfügung haben sollte wie jemand, aktuelle Mindestlohn ! Insofern ist der auf staatliche Bezüge angewiesen ist, deshalb habe ich einen Aufschlag von 25% Mindestlohn mindestens auf das Existenzminimum einer vierköpfige vierköpfigen Familie anzupassen ! Jedoch sollte ebenfalls das Ansparen für mögliche Investitionen wie Wasch – und eine Wohnung mit einer Bruttomiete Spülmaschine, Fernseher, Auto und andere wichtige Alltagsgegenstände und einkommensbezogenen Ausgaben zu erhöhen ! Ein Prozentsatz iHv 900€ bewohnt als Basis genommen.
Da die Regierung Hartz 4 als ausreichend ansieht
mindestens 20% sollte deshalb hierfür angewandt werden. Hieraus ergibt sich hieraus folgender aktuell: 120% von 13,53% = 16,24€ netto.
Zu 5.
Da das Existenzminimum der Auszahlungsbetrag ist, muss der
Mindestlohn netto: 125% von Hartz ebenfalls als Nettolohn fixiert werden, indem die Freibeträge für Einkommensteuer und Sozialabgaben entsprechend angepasst werden, entsprechend für Singles und Paare, denn nur aus beiden Maßnahmen Forderung 4 für eine vierköpfige Familie = 16,18€/h NETTO !
= 2.697,49€ monatlich, 32.369,85€ jährlich
und 5 zusammen entsteht ein Mindestlohn, der die Versorgung e



06/06/2018 13:17

ausführlichere Erläuterung der Berechnung des Mindestlohnes zum besseren Verständnis


Neuer Petitionstext: Es soll beschlossen werden, dass
1. Der Mindestlohn so hoch ist, dass jeder der Vollzeit arbeiten geht seine Familie versorgen kann ohne Anträge zum Aufstocken, Stadtpass usw stellen zu müssen !
!
Die Bundesregierung soll deshalb den Mindeststundenlohn auf 16,18€ festlegen,
2. und gleichzeitig die Freibeträge für Steuern und Sozialabgaben entsprechend anheben:
1. Single: 16.547,7€
2. Paar: 23.618,40€
3. Freibetrag / Kind 4.375,73€
Nur aus beiden Maßnahmen zusammen entsteht ein Mindestarbeitslohn der die Versorgung einer Familie durch eine Vollzeitbeschäftigung ermöglicht !
3. Um zudem Abgaben sozial verträglicher zu machen, soll die Progression jeweils sanft verlaufen: +1% / 100€ Bruttomehreinkommen
4. Zudem soll ausgeschlossen sein, dass der gesetzlich festgelegte Mindestlohn umgangen werden kann, indem Unternehmen Arbeitnehmer entlassen oder nicht neue bei Abgängen einstellen, sondern stattdessen Verträge mit Subunternehmen machen.
5. Der Mindestnettolohn soll das Entgelt darstellen, das ein angelernte Arbeiter mindestens für seine Arbeit erhält. Der Mindestlohn für Fachkräfte sollte entsprechend der Qualifikation höher sein. Hier könnte der Staat als Vorbild und Vorreiter dienen, indem er zum einen hauptsächlich qualifizierte Fachkräfte einstellt und zum anderen diese entsprechend höher entlohnt, wie zB. ErzieherInnen und LehrerInnen iHv durchschnittlichen Abteilungsleitergehalt iHv 4100€ brutto. Dies können idR Kommunen nach der heutigen Steuergeldverteilung finanziell nicht leisten, insofern müsste dies ebenfalls entsprechend überarbeitet werden.


Neue Begründung: Dies müsste im Sinne der aktuell regierenden Parteien sein, da ihr bestreben ist, dass jede Familie ihren (beruflichen) Lebensstil frei wählen können soll und dies derzeit für kaum einen "normalen" Alleinverdiener möglich ist, eventuell sogar zum Beantragen von Aufstockung, Stadtpass gezwungen ist, wodurch eine entwürdigende Situation erzeugt und zudem einen hohen Verwaltungsaufwand verursacht wird.
Hinzu kommt, dass jemand, der den ganzen Tag arbeiten geht zumindest ein wenig mehr zum Leben zur Verfügung haben sollte wie jemand, der auf staatliche Bezüge angewiesen ist.
ist, deshalb habe ich einen Aufschlag von 25% auf das Existenzminimum einer vierköpfige Familie und eine Wohnung mit einer Bruttomiete iHv 900€ bewohnt als Basis genommen.
Da die Regierung Hartz 4 als ausreichend ansieht ergibt sich hieraus folgender Mindestlohn netto: 125% von Hartz 4 für eine vierköpfige Familie = 16,18€/h NETTO !
= 2.697,49€ monatlich, 32.369,85€ jährlich



31/05/2018 18:16

Text doppelt
Umformulierung zur Forderung


Neuer Titel: Arbeit muss sich lohnen: 16,18€ netto bei Vollzeit
netto, Erhöhung der Freibeträge für Einkommensteuer & Sozialabgaben


Neuer Petitionstext: Es soll beschlossen werden, dass
1.
Der Mindestlohn soll so hoch sein, ist, dass jeder der Vollzeit arbeiten geht seine Familie versorgen kann ohne Anträge zum Aufstocken, Stadtpass usw stellen zu müssen !
Die Bundesregierung soll deshalb den Mindeststundenlohn auf 16,18€ festlegen, jährlich entsprechend anpassen
2.
und gleichzeitig die Freibeträge für Steuern und Sozialabgaben entsprechend anheben:
1. Single: 16.547,7€
2. Paar: 23.618,40€
3. Freibetrag / Kind 4.375,73€
Nur aus beiden Maßnahmen zusammen entsteht ein Mindestarbeitslohn der die Versorgung einer Familie durch eine Vollzeitbeschäftigung ermöglicht !
3. Um zudem Abgaben sozial verträglich verträglicher zu machen, sollte soll die Progression jeweils sanft verlaufen: +1% / 100€ Bruttomehreinkommen
4. Zudem soll die Regierung ausschließen, ausgeschlossen sein, dass der gesetzlich festgelegte Mindestlohn umgangen werden kann, indem Unternehmen Arbeitnehmer entlassen oder nicht neu neue bei Abgängen einstellen, sondern stattdessen Verträge mit Subunternehmen machen.
5. Der Mindestnettolohn soll das Entgelt darstellen, das ein angelernte Arbeiter mindestens für seine Arbeit erhält. Der Mindestlohn für Fachkräfte sollte entsprechend der Qualifikation höher sein. Hier könnte der Staat als Vorbild und Vorreiter dienen, indem er zum einen hauptsächlich qualifizierte Fachkräfte einstellt und zum anderen diese entsprechend höher entlohnt, wie zB. ErzieherInnen und LehrerInnen iHv durchschnittlichen Abteilungsleitergehalt iHv 4100€ brutto. Dies können idR Kommunen nach der heutigen Steuergeldverteilung finanziell nicht leisten, insofern müsste dies ebenfalls entsprechend überarbeitet werden.


Neue Begründung: Dies müsste im Sinne der aktuell regierenden Parteien sein, da ihr bestreben ist, dass jede Familie ihren (beruflichen) Lebensstil frei wählen können soll und dies derzeit für kaum einen "normalen" Alleinverdiener möglich ist, eventuell sogar zum Beantragen von Aufstockung, Stadtpass gezwungen ist, wodurch eine entwürdigende Situation erzeugt und zudem einen hohen Verwaltungsaufwand verursacht wird.
Hinzu kommt, dass jemand, der den ganzen Tag arbeiten geht zumindest ein wenig mehr zum Leben zur Verfügung haben sollte wie jemand, der auf staatliche Bezüge angewiesen ist.
Da die Regierung Hartz 4 als ausreichend ansieht ergibt sich hieraus folgender Mindestlohn netto: 125% von Hartz 4 für eine vierköpfige Familie = 16,18€/h NETTO !
= 2.697,49€ monatlich, 32.369,85€ jährlich
Um H
Dies sollte ebenfalls die Jahresfreibeträge im Steuerrecht, als auch Sozialabgaben maßgeblich sein mit anschließender sanften Progression: z.B. + 1%/ 100€ monatlichem Mehreinkommen
1. Single: 16.547,7€
2. Paar: 23.618,40€
3. Freibetrag / Kind 4.375,73€



30/05/2018 21:41

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Text als Forderung umgestellt


Neuer Titel: Arbeit muss sich lohnen-Nettolohn 125% von Hartz4 für eine vierköpfige Familie: lohnen: 16,18€ netto bei Vollzeit


Neuer Petitionstext: Der Mindestlohn sollte mindestens soll so hoch sein, dass jeder der Vollzeit arbeiten geht alleine seine Familie versorgen kann ohne Anträge zum Aufstocken, Stadtpass usw stellen zu müssen !
Die Bundesregierung soll deshalb den Mindeststundenlohn auf 16,18€ festlegen, jährlich entsprechend anpassen und gleichzeitig die Freibeträge für Steuern und Sozialabgaben entsprechend anheben:
1. Single: 16.547,7€
2. Paar: 23.618,40€
3. Freibetrag / Kind 4.375,73€
Nur aus beiden Maßnahmen zusammen entsteht ein Mindestarbeitslohn der die Versorgung einer Familie durch eine Vollzeitbeschäftigung ermöglicht !
Um zudem Abgaben sozial verträglich zu machen, sollte die Progression jeweils sanft verlaufen: +1% / 100€ Bruttomehreinkommen
Zudem soll die Regierung ausschließen, dass der gesetzlich festgelegte Mindestlohn umgangen werden kann, indem Unternehmen Arbeitnehmer entlassen oder nicht neu einstellen, sondern stattdessen Verträge mit Subunternehmen machen.
Der Mindestnettolohn sollte als soll das Entgelt darstellen, das ein angelernte Arbeiter mindestens für seine Arbeit erhält. Der Mindestlohn für angelernte oder Hilfskräfte dienen und qualifizierte Kräfte Fachkräfte sollte entsprechend mehr verdienen ! der Qualifikation höher sein. Hier könnte der Staat als Vorbild und Vorreiter dienen, indem er zum einen hauptsächlich qualifizierte Fachkräfte einstellt und zum anderen diese entsprechend höher entlohnt, wie zB. ErzieherInnen und LehrerInnen iHv durchschnittlichen Abteilungsleitergehalt iHv 4100€ brutto. Dies können idR Kommunen nach der heutigen Steuergeldverteilung finanziell nicht leisten, insofern müsste dies ebenfalls entsprechend überarbeitet werden.



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