Region: Tyskland

Arbeitnehmerüberlassung - Festlegungen von Mindeststandards für Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
941 Støttende 941 i Tyskland

Petitionen er afsluttet

941 Støttende 941 i Tyskland

Petitionen er afsluttet

  1. Startede 2013
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16.09

Pet 4-18-11-8101-001604

Arbeitnehmerüberlassung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.02.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als
Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Begründung

Der Petent fordert, dass die Mindeststandards für Arbeitsbedingungen im
Rettungsdienst durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bundesweit festgelegt werden.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass es in keinem Bundesland für
einen Rettungsdiensttarif eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung gebe, weshalb
Stundenlöhne im Rettungsdienst gedrückt würden. Außerdem würden
Urlaubsansprüche im Rettungsdienst bis auf das unterste gesetzliche Mindestmaß
reduziert und die oberen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes ausgereizt. Eine bundesweite
Regulierung durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sei für den
Rettungsdienst zwingend erforderlich.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 941 Mitzeichnern unterstützt,
und es gingen 41 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu
der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie
folgt zusammenfassen:
Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf geeinigt, die Tarifautonomie zu stärken. Gute
Arbeit muss sich einerseits lohnen und existenzsichernd sein. Andererseits müssen
Produktivität und Lohnhöhe korrespondieren, damit sozialversicherungspflichtige

Beschäftigung erhalten bleibt. Diese Balance stellen traditionell die Sozialpartner über
ausgehandelte Tarifverträge her.
Unter anderem sinkende Tarifbindung hat jedoch zunehmend zu weißen Flecken in der
Tariflandschaft geführt. Daher haben sich die Koalitionsparteien auf verschiedene
Maßnahmen verständigt, um einen angemessenen Schutz für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sicherzustellen. In dem von dem Petenten angesprochenen
Zusammenhang ist besonders Folgendes von Bedeutung:
Nach Auskunft der Bundesregierung soll das AEntG demnächst erweitert werden.
Dieses Gesetz bietet schon jetzt die Möglichkeit, tarifvertragliche Mindestlöhne für alle
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Branche verbindlich zu machen, und zwar
auch unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat.
Tarifvertragsparteien aus Branchen, die in den Anwendungsbereich des AEntG
aufgenommen sind, können hierzu die Erstreckung der von ihnen geschlossenen
Tarifverträge auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen. Durch eine
Rechtsverordnung oder Allgemeinverbindlicherklärung können dann für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angemessene Mindestarbeitsbedingungen
geschaffen werden. Dies gilt gleichermaßen für grenzüberschreitend entsandte und für
regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Bislang sind neun Branchen in das AEntG aufgenommen. Die tariflich vereinbarten
Branchenmindestlöhne nach dem AEntG haben sich bewährt. Deshalb wird die
Bundesregierung den Geltungsbereich des AEntG über die bereits dort genannten
Branchen hinaus noch weiter öffnen. Damit soll weiteren Branchen die Möglichkeit
eröffnet werden, branchengestützte Mindestlöhne zu vereinbaren, die danach vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf alle in- und ausländischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer der Branche erstreckt werden können.
Demzufolge müssten auch für die Rettungsdienste zunächst die Tarifvertragsparteien
eine Vereinbarung treffen, bevor die Bundesregierung diese für verbindlich erklären
könnte.
Der Petitionsausschuss hält die Petition für geeignet, um auf die bestehende
Problematik im Rettungsdienst aufmerksam zu machen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Eingabe der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material zuzuleiten, damit sie in die
anstehenden Überlegungen mit einbezogen wird, und die Petition den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, da sie als Anregung für eine
parlamentarische Initiative geeignet erscheint.Begründung (pdf)


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