Περιοχή: Γερμανία

Arbeitsförderung - Ausschreibung eines Wettbewerbs für die Integration der Flüchtlinge

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
25 Υποστηρικτικό 25 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

25 Υποστηρικτικό 25 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2016
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

11/09/2017, 1:00 μ.μ.

Pet 4-18-11-8100-028899

Arbeitsförderung


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, für die Integration der Flüchtlinge einen Wettbewerb
auszuschreiben, der auf das Thema der besten Integration von Flüchtlingen als
positive Impulsgeber für die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland abzielt.
Umfang und Organisation sollten sich an dem Wettbewerb "Jugend in Arbeit plus"
orientieren.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, schon am Ende des Zweiten
Weltkrieges habe sich gezeigt, dass durch die Ansiedlung der damaligen Flüchtlinge
die Wirtschaft in einzelnen Bereichen gezielt habe gefördert werden können. Dieses
Instrument solle geordnet und koordiniert auch in der jetzigen Situation genutzt
werden. Die Handwerker und die Kammern wüssten nicht, über welche Fähigkeiten
einzelne Flüchtlinge verfügten und wie diese wirtschaftlich integriert und genutzt
werden könnten. Auf der anderen Seiten würden die Flüchtlinge den Markt in
Deutschland nicht kennen, was den Start zur Gründung eines Betriebes oder der
Selbstständigkeit erschwere. Gerade handwerkliche Fähigkeiten stellten ein
wirtschaftliches Potential dar. Jede Verzögerung, diese Lücke zu schließen, erzeuge
zusätzliche Kosten für den Steuerzahler. Daher sollte ein Wettbewerb ausgeschrieben
werden, um alle möglichen oder erfolgreichen Projekte, die zum Erreichen der
wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Flüchtlingen führen könnten, zentral zu erfassen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 25 Mitzeichnern unterstützt,
und es gingen 192 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Im Bereich der Arbeitsmarktintegration besteht eine Vielzahl von Maßnahmen und
Programmen, bei der Flüchtlinge ein Teil der Zielgruppe sind.
Folgende Aktivitäten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der
Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Jobcenter sind bereits erfolgt:
- Das Konzept des Projektes „early Intervention“, wonach die Agenturen für
Arbeit bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen tätig werden und
vermittlungsunterstützende Leistungen erbringen, ist gesetzlich verankert
worden.
- Die BA hat auf der Grundlage von § 45 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB III) ein speziell auf die Aktivierung und Eingliederung von Flüchtlingen
konzipiertes Produkt entwickelt. Gegenstand der Maßnahme „Perspektive für
Flüchtlinge (PerF)“ ist es, Asylbewerber und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang
an den deutschen Arbeitsmarkt heranzuführen, ihre berufsfachlichen
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten festzustellen sowie ihnen
berufsfachliche Sprachkenntnisse zu vermitteln bzw. diese zu erweitern. Die
Maßnahme dauert insgesamt zwölf Wochen, von denen ca. drei Wochen der
Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse dienen und sechs Wochen für
die Kompetenzfeststellung bei einem Arbeitgeber vorgesehen sind.
- Für Personen mit guter Bleibeperspektive wird die Deutschsprachförderung
weiter ausgebaut.
- Im Rahmen der Integrationsrichtlinie Bund des Europäischen Sozialfonds (ESF)
wird seit dem 1. Juli 2015 der Handlungsschwerpunkt „Integration von Asylbe-
werberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF) umgesetzt. Ziel von IvAF
ist es, die o. g. Gruppe bei der Integration in Arbeit oder Ausbildung oder bei
der Erlangung des Abschlusses einer Schulausbildung zu unterstützen, z. B.
durch Beratung, Qualifizierung, Vermittlung und Betriebsakquise. Zusätzlich
werden bundesweit einheitliche Schulungen, insbesondere für Jobcenter und
Agenturen für Arbeit zur aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Situation von
Flüchtlingen, durchgeführt.
- Im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)
werden insbesondere die Anerkennungsberatungsstellen weiterentwickelt und
Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes
durchgeführt. Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse sollen häufiger in eine

bildungsadäquate Beschäftigung münden. Gerade für die Mitarbeiter von
Arbeitsagenturen und Jobcentern ist zudem das Angebot der interkulturellen
Qualifizierung/Diversity Management von besonderer Bedeutung für die
Betreuung der Zielgruppe.
Darüber hinaus bestehen zahlreiche Aktivitäten, die Integration der Flüchtlinge zu
verbessern. Eine wie mit der Petition geforderte Ausschreibung eines Wettbewerbs
würde nach Ansicht des Ausschusses zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zielführend
wirken.
Vor dem dargestellten Hintergrund vermag der Ausschuss die Eingabe nicht zu
unterstützen. Daher empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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