Regione: Germania

Arbeitsförderung - Einführung einer verbindlichen Schwerbehindertenquote

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
58 Supporto 58 in Germania

La petizione è stata respinta

58 Supporto 58 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2016
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

11/09/2017, 13:01

Pet 4-18-11-8100-032643Arbeitsförderung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird die Einführung einer verbindlichen Schwerbehindertenquote
gefordert, die nicht durch die Zahlung einer Ausgleichsabgabe umgangen werden
kann.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, die Quote für die Einstellung
Schwerbehinderter sei für die Betriebe freiwillig und könne jederzeit durch die Zahlung
einer Ausgleichsabgabe umgangen werden. Lege man die Angaben des Statistischen
Bundesamtes und die der Bundesagentur für Arbeit zugrunde, komme man zu dem
Ergebnis, dass knapp 1 Million Schwerbehinderte durch die Quote einen Arbeitsplatz
erhalten hätten, Dabei stelle sich die Frage, was mit den restlichen 2,5 Millionen
Schwerbehinderten sei, die unter 65 Jahren seien.
Arbeitgeber zahlten lieber freiwillig die Abgabe anstatt Schwerbehinderte einzustellen.
Die Arbeitgeber sähen oft die eingeschränkte Leistungsfähigkeit von Schwerbehin-
derten, die zusätzlichen Urlaubstage und die möglichen erhöhten Krankheitstage.
In Deutschland bestehe zwar das System der freien Marktwirtschaft, das den
Unternehmen einen weiten Handlungsspielraum gebe, doch seien die Arbeitgeber
auch in diesem System verpflichtet, Mindestlöhne, Steuern und Sozialabgaben
abzuführen. Diese Verpflichtungen könnten auch nicht umgangen werden. Mit der
Forderung solle eine Ausgrenzung und Nichtbeschäftigung von Schwerbehinderten
eingedämmt werden, um diese verbindlich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 58 Mitzeichnern unterstützt,
und es gingen 67 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sich das
2001 eingeführte System von Beschäftigungspflicht (5 %) und gestaffelter Ausgleichs-
abgabe bewährt:
- Die Zahl der bei den beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern beschäftigten
schwerbehinderten Menschen hat sich von 716.057 (2002) auf 1.014.071
(2014) stetig erhöht.
- Die Beschäftigungsquote ist von 3,8 % (2002) auf 4,7 % (2014) gestiegen.
- Die Zahl der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber, die keinen schwerbehin-
derten Menschen beschäftigen, ist von 58.219 (2002) auf 39.101 (2014)
gesunken.
- Eine Dynamisierung der Ausgleichsabgabe ist im System bereits angelegt
(§ 73 Absatz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Danach
erhöht sich die Ausgleichsabgabe, wenn sich die Bezugsgröße der
Sozialversicherung um mehr als 10 % erhöht hat. Dabei wurden gestaffelte
Beiträge hinsichtlich der Erfüllungsquote festgelegt.
Die Dynamisierung wirkt so, dass auf die Arbeitgeber, die die geringsten
Beschäftigungsquoten haben, der größte Steigerungsbetrag zukommt.
Weil es aber immer noch über 30.000 beschäftigungspflichtige Arbeitgeber gibt, die
keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, hat das BMAS mit den
Spitzenverbänden der Wirtschaft, dem DGB, der Bundesagentur für Arbeit, den
Integrationsämtern und den Verbänden behinderter Menschen die Inklusionsinitiative
für Ausbildung und Beschäftigung vereinbart. Damit sollen vor allem die Unternehmen
sensibilisiert werden, die noch keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen.
Dazu gehören Inklusionslotsen in ausgewählten Regionen, Aktivitäten der Kammern
und die Unterstützung fortschrittlicher Konzepte der Träger der Arbeitsvermittlung. Im
Rahmen der Initiative Inklusion werden darüber hinaus die berufliche Orientierung
schwerbehinderter Jugendlicher sowie zusätzliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze für
schwerbehinderte Menschen gefördert. Damit wird sich die Beschäftigungssituation
schwerbehinderter Menschen weiter verbessern.

Vor dem dargestellten Hintergrund vermag der Ausschuss die Eingabe nicht zu
unterstützen. Daher empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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