Región: Alemania

Arbeitsförderung - Förderung der Eingliederung behinderter Menschen ins Arbeitsleben

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
366 Apoyo 366 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

366 Apoyo 366 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

29/08/2017 16:57

Pet 4-18-11-8100-001690

Arbeitsförderung


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales –
als Material zu überweisen.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die Bundesregierung und die Bundesagentur für
Arbeit zu beauftragen, die Eingliederung gesundheitlich beeinträchtigter oder
behinderter Menschen stärker zu fördern.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass schwerbehinderte
Arbeitslose vom Jobboom der vergangenen Jahre weniger profitiert hätten als
andere Erwerbslose. Aufgrund des Anstiegs der schwerbehinderten Arbeitslosen und
des gestiegenen Anteils der älteren schwerbehinderten Arbeitslosen sei der
Rückgang der Fördermaßnahmen für schwerbehinderte Arbeitslose sofort zu
stoppen und neue Aktivitäten für die Betroffenen zu entwickeln.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 366 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 16 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Die Bundesregierung hat ihrerseits die Bundesagentur
für Arbeit (BA) beteiligt. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung und der BA
angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Die Geschäftspolitik der BA ist darauf ausgerichtet, Kundinnen und Kunden gemäß
ihren Fähigkeiten zu aktivieren und – soweit erforderlich – zielgerichtet zu fördern.

Der Umfang, in dem Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung eingesetzt werden,
ergibt sich aus der Summe der Einzelfallentscheidungen. Diese Entscheidungen
orientieren sich am individuellen Förderbedarf und nicht zwangsläufig an der
Entwicklung der Arbeitslosigkeit. Bei der Entscheidung über den Förderbedarf
spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Hierzu zählen einerseits die jeweilige
Situation des arbeitslosen beziehungsweise arbeitsuchenden Menschen sowie der
im Wege der Beratungs- und Vermittlungsgespräche ermittelte arbeitsmarktpolitische
Handlungsbedarf.
Andererseits sind aber auch Rahmenbedingungen – wie die Aufnahmefähigkeit des
Arbeitsmarktes – zu berücksichtigen. Bei der Auswahl von Förderleistungen ist
zudem der allgemeine Grundsatz der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu
beachten, § 7 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Die vorgenannten
Grundsätze gelten auch für die Beratung und Vermittlung schwerbehinderter
Menschen.
Die Entscheidung über den Einsatz von Förderleistungen liegt in der Verantwortung
jeder einzelnen Agentur für Arbeit. Grundlage für die Entscheidung des Einsatzes
von Fördermaßnahmen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, die
Arbeitsmarktsituation sowie der Umfang der in der Agentur für Arbeit zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel. Bei der Förderung einer beruflichen Weiterbildung sind
die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen, damit die
Vermittlungschancen deutlich verbessert werden. Einbezogen werden neben dem
bisherigen beruflichen Werdegang auch Vorkenntnisse und weitere Eignungsaspekte
der Kundin/des Kunden. Bei der Betrachtung des jeweiligen Einzelfalles kommt es
auch darauf an, die vorhandenen Gelder so zu verwenden, dass einerseits möglichst
vielen Arbeitnehmern eine Qualifizierung ermöglicht und andererseits die Integration
in den Arbeitsmarkt bestmöglich erreicht wird.
Abhängig von den regionalen Gegebenheiten kann die Entscheidung über den
Einsatz von Förderleistungen in der Verantwortung einer Agentur für Arbeit (Bereich
Arbeitslosenversicherung) oder eines Jobcenters (Bereich Grundsicherung) erfolgen.
Jobcenter wiederum können als gemeinsame Einrichtungen oder in kommunaler
Trägerschaft geführt werden. Auf die Entscheidungen der gemeinsamen
Einrichtungen hat die Bundesagentur für Arbeit jedoch nur begrenzte
Einwirkungsmöglichkeiten. Bei kommunal organisierten Jobcentern hat die BA kein
Mitspracherecht. Die Vorstellung, die BA könne die Förderung schwerbehinderter
Menschen steuern, relativiert sich allein schon aus den eben genannten

organisatorischen Gegebenheiten und dem Umstand, dass rund 62 Prozent der
arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Menschen von einem Jobcenter betreut
werden (Stand Januar 2014).
Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen wird von strukturellen
Besonderheiten geprägt. Im mehrjährigen Vergleich ist die Arbeitslosigkeit älterer
Arbeitnehmer stark angestiegen (bei mittleren und jüngeren Altersgruppen gab es
Rückgänge). Bei den 55-Jährigen und älteren schwerbehinderten Menschen gab es
zwischen Oktober 2008 und Oktober 2013 einen Anstieg um 56 Prozent.
Zugenommen hat hierdurch auch ihr Anteil an der Arbeitslosigkeit. Im Oktober 2013
waren zwei Fünftel aller arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Menschen
55 Jahre und älter. Die Entwicklung bei den älteren Arbeitnehmern ist stark von
statistischen Effekten geprägt. Nach dem Auslaufen vorruhestandsähnlicher
Regelungen (z.B. § 428 SGB III) Ende 2007 hat die Arbeitslosigkeit älterer
schwerbehinderter Menschen erheblich zugenommen; das gilt insbesondere für die
über 58-Jährigen.
Die Kombination einer Schwerbehinderung und eines höheren Lebensalters verstärkt
oftmals Vorbehalte bei der Einstellung beziehungsweise Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen. Aufgrund dessen stößt die Wirkung der aktiven
Arbeitsförderung an Grenzen. Um dennoch eine Integration in den Arbeitsmarkt
dieses besonderen Personenkreises zu ermöglichen, sind Aktivitäten außerhalb
klassischer Förderung notwendig. Ein Ansatz ist, über Information und
Sensibilisierung von Arbeitgebern Vorbehalte abzubauen und damit das
Einstellungsverhalten zu verändern. Die BA setzt sowohl in der täglichen Arbeit als
auch bei gesonderten Aktionen mit unterschiedlichen Maßnahmen an.
Weitere Aktivitäten zur verstärkten Sensibilisierung von Arbeitgeber und der
Förderung des Inklusionsgedankens beinhaltet die im Oktober 2013 vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gestartete Inklusionsinitiative für
Ausbildung und Beschäftigung. An ihr sind die wesentlichen Akteure des
Arbeitsmarktes beteiligt. Bestandteil dieser Initiative ist auch ein aus Mitteln des
Ausgleichsfonds finanziertes Förderprogramm zur Verbesserung der
Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen.
Der Petitionsausschuss begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung und
empfiehlt, die Petition der Bundesregierung – dem BMAS - als Material zu
überweisen, damit sie bei zukünftiger Gesetzgebung (Verordnungserlass, anderen
Initiativen oder Untersuchungen) in die Erwägungen einbezogen wird.

Begründung (PDF)


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