Region: Niemcy

Arbeitsförderung - Verbesserung des Lebensstandards für erwerbstätige Menschen

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
72 Wspierający 72 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

72 Wspierający 72 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2016
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

11.09.2017, 13:01

Pet 4-18-11-8100-032348Arbeitsförderung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Menschen, welche einer Erwerbstätigkeit
nachgehen und hierdurch Sozialleistungen einsparen und/oder Steuern und Abgaben
leisten, einen deutlich besseren Lebensstandard erhalten, als Menschen, die dies nicht
tun.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, Menschen, die einer
Erwerbstätigkeit in Vollzeit nachgingen, müssten mindestens 400 Euro netto monatlich
mehr haben als Menschen, die vom Staat lebten und möglicherweise sogar noch nie
in das Sozialssystem eingezahlt hätten. Gleiches müsse analog auch für Rentner und
Behinderte gelten.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 72 Mitzeichnern unterstützt,
und es gingen 23 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Das Arbeitslosengeld II ist eine steuerfinanzierte, staatliche, bedarfsorientierte und
bedürftigkeitsabhängige Fürsorgeleistung, mit der die Mindestvoraussetzungen für ein
menschenwürdiges Dasein gesichert werden. Höhere Leistungen als hierfür
notwendig zu gewähren, beispielsweise für eine bestimmte Personengruppe, wäre mit
den Grundsätzen eines aus Steuermitteln finanzierten Fürsorgesystems nicht
vereinbar.

Damit die Aufnahme und Ausübung von Erwerbstätigkeit attraktiver ist als die
ausschließliche Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen zum
Lebensunterhalt, werden erwerbstätige Personen finanziell besser gestellt als
vergleichbare erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die keiner Erwerbstätigkeit
nachgehen. Denn Arbeitslosengeld II wird nicht nur bei gänzlich fehlendem
Einkommen gewährt, sondern auch dann, wenn das vorhandene (Erwerbs-)
Einkommen nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreicht. Durch verschiedene
Absetz- und Freibeträge ist dafür gesorgt, dass derjenige, der arbeitet, auf jeden Fall
mehr Geld zur Verfügung hat als derjenige, der keiner Arbeit nachgeht.
Die Erwerbstätigenfreibeträge sind gegenwärtig folgendermaßen ausgestaltet:
Erwerbseinkommen bis 100 Euro ist anrechnungsfrei. Mit diesem Grundfreibetrag
werden unter anderem die erforderlichen Aufwendungen für die
Einkommenserzielung, wie etwa Fahrtkosten, abgegolten. Bei Erwerbseinkommen
über 100 Euro bis zu 1.000 Euro bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei; bei
Erwerbseinkommen über 1.000 Euro bis zur Obergrenze von 1.200 Euro (in Familien
mit minderjährigen Kindern: 1.500 Euro) bleiben weitere 10 Prozent anrechnungsfrei.
Der maximale Freibetrag beträgt insoweit 300 Euro bzw. 330 Euro.
Diese Ausgestaltung der Freibeträge stellt sicher, dass das verfügbare Einkommen
von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit zunehmendem Bruttoeinkommen bis
zur Freibetragsobergrenze steigt und erwerbstätige Leistungsberechtigte stets ein
höheres Haushaltseinkommen zur Verfügung haben als nicht erwerbstätige
Leistungsberechtigte.
Dieser Betrag erreicht zwar nicht ganz die geforderten 400 Euro Abstand, doch sichern
die Regelungen Erwerbstätigen einen höheren Lebensstandard. Eine weitere
Erhöhung der Absetz- und Freibeträge wird vom Ausschuss zurzeit nicht unterstützt.
Daher empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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