Arbeitslohn - Aushändigung des Jahreslohnzettels des Vorjahres durch Arbeitgeber bis Ende Januar

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
60 Unterstützende 60 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

60 Unterstützende 60 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

12.03.2016, 03:24

Pet 4-18-11-8006-016398

Arbeitslohn
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Der Petent fordert, dass die Einkommensbescheinigungen des Vorjahres
(Jahreslohnzettel) bis Ende Januar beim Arbeitnehmer sein müssen.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass von dieser Bescheinigung
weitere Abrechnungen, wie die Berechnung der Krankenkassenbeiträge, abhingen.
Werde die Bescheinigung erst später im Jahr zugestellt, bleibe zu wenig Zeit, um
beispielsweise fristgerecht mit dem Finanzamt abzurechnen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 60 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 6 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Gemäß § 41 b Einkommensteuergesetz hat der Arbeitgeber spätestens bis zum
28. Februar des Folgejahres die elektronische Lohnsteuerbescheinigung an die
Finanzverwaltung zu übermitteln. Anschließend hat der Arbeitgeber dem
Arbeitnehmer einen nach amtlich vorgeschriebenem Muster gefertigten Ausdruck der
elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen oder elektronisch
bereitzustellen.
Eine frühere Übersendung, wie von dem Petenten gefordert, ist dem Arbeitgeber aus
organisatorischen Gründen oftmals nicht möglich.

Es ist aber darauf hinzuweisen, dass es dem Arbeitnehmer möglich ist, die
Steuererklärung ohne die Angaben aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
an das Finanzamt zu senden. Die fehlenden Angaben können nachgetragen werden.
Vor dem dargestellten Hintergrund vermag der Ausschuss, die Eingabe nicht zu
unterstützen. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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