Область : Німеччина

Arbeitslosengeld - Anhebung/Anpassung des anrechnungsfreien Nebenverdienstes von 165 € auf 190 €

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Deutschen Bundestag
29 29 в Німеччина

Петицію не було задоволено

29 29 в Німеччина

Петицію не було задоволено

  1. Розпочато 2015
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

Це онлайн-петиція des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:20

Pet 4-18-11-81501-026826

Arbeitslosengeld


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, den anrechnungsfreien Nebenverdienst für
Arbeitslosengeld I-Empfänger von 165 Euro auf 190 Euro anzuheben und künftig
jährlich entsprechend der Inflationsrate anzupassen.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass der geltende Betrag in Höhe
von 165 Euro im Jahr 2005 festgelegt worden sei. Werde der Kaufkraftverlust mit einer
Inflationsrate von 1,5 Prozent seit dieser Zeit berücksichtigt, habe im Jahr 2015 ein
Betrag von 193 Euro dieselbe Kaufkraft. Daher müsse der Betrag erhöht werden. Der
Umstand, dass die Kaufkraft des Freibetrags kontinuierlich sinke, wirke demotivierend.
Es wird vermutet, dass die Einführung des Mindestlohns dazu führe, dass ein immer
höherer Anteil des Nebenverdienstes mit dem Arbeitslosengeld verrechnet werde.
Wegen des weiteren Vortrags wird auf die Eingabe Bezug genommen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 109 Mitzeichnern
unterstützt, und es gingen 6 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Üben Arbeitslose während der Zeit, für die ihnen Arbeitslosengeld zusteht, eine
Erwerbstätigkeit in einem Umfang von weniger als 15 Stunden wöchentlich aus, bleibt
nach § 155 Absatz 1 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) das daraus
erzielte Einkommen nach Abzug der Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und

Werbungskosten bis zu einem Freibetrag von 165 Euro monatlich anrechnungsfrei.
Die gesetzliche Regelung zur Anrechnung von Nebeneinkommen auf das
Arbeitslosengeld berücksichtigt, dass ein Arbeitsloser, der während der
Arbeitslosigkeit eine Nebenerwerbstätigkeit ausübt, nur teilarbeitslos ist. Es wäre
deshalb nicht gerechtfertigt, Arbeitslosengeld ohne Rücksicht auf die Höhe des
Nebeneinkommens zu zahlen. Der gesetzlich bestimmte Freibetrag bietet dabei die
Möglichkeit, das Arbeitslosengeld in angemessenen Grenzen durch einen
Nebenverdienst aufzubessern und soll damit auch einen Anreiz bieten, durch eine
Neben-erwerbstätigkeit den Kontakt zum Arbeitsmarkt aufrecht zu erhalten oder
wieder aufzubauen. Die Begrenzung des anrechnungsfreien Nebenverdienstes soll
aber auch gewährleisten, dass Arbeitslosengeld und Nebeneinkommen unter dem
erzielbaren Arbeitsentgelt einer die Arbeitslosigkeit beendenden Beschäftigung
bleiben, so dass ein wirtschaftlicher Anreiz zur Beendigung des Versicherungsfalls
bestehen bleibt. Die geltende Freibetragsregelung trägt den Zielsetzungen nach
Ansicht des Ausschusses angemessen Rechnung.
Der Ausschuss hält die Rechtslage für sachgerecht und vermag sich für eine
Gesetzesänderung im Sinne der Eingabe nicht einzusetzen. Der Petitionsausschuss
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen der Petition
nicht entsprochen werden konnte.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
– dem BMAS - zur Erwägung zu überweisen, und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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