Regione: Germania

Arbeitslosengeld II - Änderung des §§ 11 und 12 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (Zu berücksichtigendes Einkommen/Vermögen)

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
59 Supporto 59 in Germania

La petizione è stata respinta

59 Supporto 59 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2016
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

11/09/2017, 13:02

Pet 4-18-11-81503-033292

Arbeitslosengeld II


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, Einkommen und Vermögen während des
Leistungsbezugs erst dann anzurechnen, wenn der Leistungsbezieher den
Vermögens-freibetrag erreicht oder ausgeschöpft hat.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, § 11 des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II) definiere, dass Zuflüsse in Geld und Geldeswert
grundsätzlich als Einkommen anzurechnen seien. § 12 SGB II definiere als Vermögen,
was der Leistungsbezieher vor der Antragstellung besessen habe. So dürfe jeder
Antragsteller je vollendetem Lebensjahr 150 Euro an Vermögen sowie 750 Euro für
notwendige Anschaffungen besitzen. Die Normen gälten unabhängig voneinander.
Dies bedeute, dass der Vermögensfreibetrag des § 12 SGB II nur dann zur Anwendung
komme, wenn Vermögenswerte vorhanden seien. Dies bedeute aber auch, dass
jedem Antragsteller ohne Vermögen dieser Freibetrag nicht zu Gute komme. Dies sei
sozial nicht gerecht. Beispielsweise könne ein Antragsteller ohne die bereits
genannten 750 Euro keine notwendigen Anschaffungen tätigen, wenn er das Geld
nicht bereits vor der Antragstellung auf dem Konto gehabt habe. Würde der
Geldzufluss nach der Antragstellung erfolgen, nütze dies dem Antragsteller nicht mehr.
Um einen sozialen Ausgleich herzustellen, solle die Anwendung des § 11 SGB II davon
abhängig sein, ob ein Antragsteller wenigstens über ein Mindestvermögen verfüge.
Eine großzügige Vermögensregelung nütze einem Leistungsbezieher nichts, wenn es
unerheblich sei, ob er überhaupt darüber verfüge.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 59 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 10 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Staat ist aufgrund des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 Grundgesetz) verpflichtet,
seinen mittellosen Bürgern die Mindestvoraussetzungen zur Führung eines
menschenwürdigen Lebens erforderlichenfalls durch Sozialleistungen zu sichern
(Existenzminimum). Mit den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach
dem SGB II kommt der Staat dieser Verpflichtung nach.
Das Arbeitslosengeld II ist allerdings eine nachrangige rein steuerfinanzierte staatliche
Fürsorgeleistung zur Sicherung des sozio-kulturellen Existenzminimums während
einer gegenwärtigen Notlage. Leistungsberechtigte sind daher verpflichtet, zunächst
eigenes Einkommen und/oder Vermögen für den notwendigen Lebensunterhalt
einzusetzen, bevor ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld II geltend gemacht werden
kann.
Es ist mit dem Charakter und System einer solchen staatlichen Fürsorgeleistung
unvereinbar, den Aufbau einer Vermögensbildung durch die Leistungsbezieher zu
fördern und damit letztlich durch den Steuerzahler zu finanzieren.
Der Ausschuss vermag vor dem dargestellten Hintergrund die Eingabe nicht zu
unterstützen. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Contribuisci a rafforzare la partecipazione civica. Vogliamo che le tue istanze siano ascoltate e allo stesso tempo rimanere indipendenti.

Promuovi ora