Region: Germany

Arbeitslosengeld II - Anpassung des Schonvermögens im Rahmen des SGB II an die Inflation

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
207 supporters 207 in Germany

The petition is denied.

207 supporters 207 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2014
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11/18/2015, 16:05

Pet 4-18-11-81503-007295

Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.11.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass das Schonvermögen im Rahmen des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch mindestens im Rahmen der Inflation angepasst wird.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass das Schonvermögen
– also die in § 12 Absatz 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelten
Vermögensfreibeträge – inflationsbedingt real Jahr für Jahr sinke. Hier sei eine
Anpassung dringend erforderlich.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 207 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 66 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Nach geltender Rechtslage sind bereits die Freibeträge für Vermögen mit Ausnahme
des Freibetrages für Vermögen von Kindern und des Freibetrages für notwendige
Anschaffungen dynamisch ausgestaltet. Das heißt die Höhe des jeweiligen
Freibetrages wächst kontinuierlich mit steigendem Lebensalter des bzw. der
Leistungsberechtigten. Dies entspricht in etwa einer Dynamisierung eines Beitrages
zu einer Lebensversicherung, wodurch die Versicherungssumme zum Ausgleich der
Inflation erhöht wird.
Im Übrigen sind auch Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung zu beachten. Bei
der Grundsicherung für Arbeitsuchende geht es um die Sicherstellung des

soziokulturellen Existenzminimums in einer gegenwärtigen Notlage und nicht um die
Förderung und den Aufbau künftigen (Alters-)Vermögens. Mit den geltenden
Regelungen zu den Vermögensfreibeträgen wird dem Interesse der
Leistungsberechtigten, bereits erworbenes Vermögen (für das Alter) zu bewahren,
ausreichend Rechnung getragen.
Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht
für eine Änderung im Sinne des Petenten auszusprechen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher aus den genannten Gründen, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Der von den Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales – zur Erwägung zu überweisen, und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)


Help us to strengthen citizen participation. We want to support your petition to get the attention it deserves while remaining an independent platform.

Donate now