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Dialog

Arbeitslosengeld II - Aufnahme der Wortwahl der Angemessenheit der Eigentumsgröße in § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
44 podpornik 44 v Nemčija

Zbiranje končano

44 podpornik 44 v Nemčija

Zbiranje končano

  1. Začelo 2018
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog s prejemnikom
  5. Odločitev

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

16. 01. 2019 03:31

Pet 4-19-11-81503-004857 Arbeitslosengeld II

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) – als Material zu überweisen.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die Angemessenheitsgrenze selbstgenutzter
Immobilien im SGB II zu erhöhen und diese damit von der Vermögensberücksichtigung
auszunehmen.

Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass selbstgenutzte Immobilien
bei den derzeitigen Wohnflächengrenzen in unangemessener Weise zu verwerten
seien, sobald die Kinder aus dem Elternhaus ausziehen.

Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Eingabe Bezug genommen.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf der Internetseite des
Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages eingestellt wurde. Sie wurde durch
44 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 19 Diskussionsbeiträge zu dem Anliegen
ein.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Das mit der Petition vorgebrachte Anliegen ist auch Gegenstand des
Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode. Dort heißt es auf
Seite 90:

„Wir wollen, dass der Bezug sozialer staatlicher Leistungen und der neu geschaffenen
Grundrente nicht dazu führt, dass selbst genutztes Wohneigentum aufgegeben
werden muss. Dazu werden wir die gesetzlichen Regelungen zur
Vermögensverwertung und zum Schonvermögen in der Sozialhilfe der
Grundsicherung für Arbeitssuchende überarbeiten, angleichen und so ändern, dass
Bezieher sozialer staatlicher Leistungen in ihrem Wohneigentum wohnen bleiben
können.“

Der Petitionsausschuss unterstützt diese politische Absichtserklärung der
Koalitionsparteien. Vor diesem Hintergrund empfiehlt er, die Petition der
Bundesregierung – dem BMAS – als Material zu überweisen, um besonders auf das
Anliegen aufmerksam zu machen.

Begründung (PDF)


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